Funktionen für die Darstellung

Darstellung:
  • Standard.
  • Aktuelle Einstellung: Druckansicht.

Seitenpfad

Guter Antrag schlecht begründet

Die Fraktion der LINKEN im Bundestag hat am Freitag ihren Antrag zur Anerkennung und Unterstützung eines palästinensischen Staates eingereicht. Die politische Idee ist lobenswert und stieß erwartungsgemäß bei allen anderen Parteien auf Ablehnung.

Weniger gut als die Initiative an sich waren Teile der Rede, mit der der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi den Antrag begründete. Niemand kann alles wissen. Aber dafür gibt es schließlich seit ein paar Jahren das Internet. Und schon seit vielen Jahren die parlamentarischen Mitarbeiter. Man könnte also erwarten, dass sich der Fraktionsvorsitzende der LINKEN für eine Bundestagsrede gut genug präparieren lässt, um nicht seine Unkenntnis wesentlicher historischer Fakten zu offenbaren.

Gysi begann seine Ansprache mit den Sätzen: „Die UNO beschloss 1948 die Gründung des Staates Israel (…). Die UNO hat 1948 aber auch beschlossen, den Staat Palästina zu gründen. Die arabischen Länder lehnten dies damals ab und begannen stattdessen einen Krieg gegen Israel.“

Daran ist so gut wie alles falsch. Dass die UNO die Gründung des Staates Israel beschlossen habe, dass zwar die jüdische Seite zustimmte, aber die Araber ablehnten, und dass es deshalb Krieg gegeben habe, ist klassisches zionistisches Narrativ. Auf diese Weise wird die dauerhafte Vertreibung von mehr als 700.000 arabischen Bewohnern Palästinas gerechtfertigt. Gysis Irrtum wäre indessen durch einen Blick auf die von der UN-Vollversammlung am 29. November 1947 - und nicht etwa 1948 - verabschiedete Resolution 181 korrigierbar gewesen: Die UNO hat nicht etwa die Gründung zweier Staaten beschlossen, sondern lediglich die Teilung des britischen Mandatsgebietes Palästina in zwei Staaten empfohlen. Ob die Vollversammlung überhaupt berechtigt gewesen wäre, die Gründung zweier Staaten zu beschließen und dabei dem projektierten jüdischen Staat auch Städte und ländliche Gebiete mit ausschließlich arabischer Bevölkerung zuzuschlagen, kann bezweifelt werden. Jedenfalls hat sie es wohlweislich nicht getan, sondern sich auf eine unverbindliche Empfehlung beschränkt.

Die Ausrufung des Staates Israel am 14. Mai 1948 war eine absolut einseitige Aktion der Zionisten. Sie war durch die Teilungsempfehlung der Vereinten Nationen nicht gedeckt, sondern widersprach ihr im Gegenteil eklatant. Denn die Resolution 181 verpflichtete die Beteiligten, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Mandatsmacht Großbritannien und mit der Weltorganisation vorzugehen. Die Resolution verbot außerdem militärische Gewalt, wie sie die Zionisten seit November 1947 massiv einsetzten, um das von der UNO nur empfohlene, aber keineswegs beschlossene Gebiet eines künftigen jüdischen Staates real unter ihre Kontrolle zu bringen. Erst daraus resultierte die Intervention der arabischen Nachbarländer im Mai 1948.

Knut Mellenthin

Junge Welt, 5. Juli 2011