KNUT MELLENTHIN

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UNO-Friedensmissionen 1947-1996

Eine Studie für die Arbeitsgruppe Außenpolitik der PDS im Deutschen Bundestag. 1996-97.

Die Positionierung zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen, insbesondere auch zu Einsätzen von Blauhelm-Truppen, hat im letzten Jahr eine sehr lebhafte Diskussion in der PDS ausgelöst. Deutlich wurde dabei, daß eine zentrale Frage des Grundkonsenses - ist die PDS eine pazifistische Partei bzw. wie ist ihre Stellung zwischen Pazifismus einerseits und Nicht-Ausschließung militärischer Gewalt andererseits? - nicht ausreichend geklärt ist. Diese Frage ist auch durch die Debatte nicht abschließend beantwortet worden im Sinne einer Übereinstimmung oder einer eindeutigen Mehrheitsbildung. Immerhin aber wurde sie zum ersten Mal seit dem Hervorgehen der Partei aus der SED - die in diesem Zusammenhang bekanntlich äußerst dezidierte Positionen vertrat - grundsätzlich gestellt und diskutiert.

Auch hinsichtlich der Stellungnahme zu UNO-Einsätzen hat die damalige Debatte nicht zu praktischen Schlußfolgerungen geführt. Offensichtlich ist in der Linken - verstanden als Spektrum links von der SPD und Bündnis 90/Grüne - ohne weiteres Übereinstimmung zu erzielen, daß niemand, unter welchen Umständen auch immer, die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an UNO-Einsätzen oder irgendeine andere Form von Auslandseinsätzen der Bundeswehr befürwortet. Gleich jenseits dieses Konsenses beginnen aber schon die Probleme:

  • Sollten wir unter den heute und absehbar gegebenen Verhältnissen in der Welt jeden Einsatz der UNO, gleichgültig in welcher Form und mit welchen Mitteln, ablehnen? Für eine solche generelle Stellungnahme spräche, daß die Organisation der Vereinten Nationen heute und absehbar finanziell und strukturell von den Interessen und Zielstellungen der kapitalistischen Großmächte abhängig ist. Insofern kann begründet vorausgesetzt werden, daß jede Aktion der UNO bestimmte Großmachtsinteressen reflektiert, ebenso wie sich die Handlungsunterlassungen der UNO daraus ergeben. Gegen eine solche prinzipielle Position könnte eingewendet werden, daß sie der Partei äußerst wenig Spielraum für ein differenziertes tagespolitisches Agieren lassen würde.
  • Sollten wir also auch unter den heute gegebenen Umständen eine am jeweiligen Fall orientierte, differenzierte Stellungnahme zu den einzelnen Aktionen der Vereinten Nationen vornehmen? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Wer absolut von pazifistischen Prämissen ausgeht, wird möglicherweise im Einzelfall zu Schlußfolgerungen kommen, die ohne diese Prämissen nicht unbedingt plausibel sind. Beispielsweise kann man aus pazifistischer Sicht den UNO-Einsatz im Kongo 1960-64 nur entschieden verurteilen, während außerhalb dieser Sicht dem Vorgehen der UNO, vor allem gegen die rassistischen Söldnerbanden in Katanga, möglicherweise auch positive Aspekte abzugewinnen wären. - Oder: Unter pazifistischen Prämissen ist das Blauhelm-Prinzip, daß Einsätze nur mit Zustimmung aller Konfliktparteien erfolgen dürfen und daß die UNO-Truppen zur strikten Neutralität verpflichtet sind, selbstverständlich a priori richtig. Ohne dieses pazifistische Grundverständnis lassen sich gegen dieses Prinzip aber auch gewichtige Einwände formulieren.

Jenseits der tagespolitischen Anforderungen kann auch die - vorerst rein hypothetische - Frage nach der Positionierung der PDS gegenüber einer grundsätzlich anders strukturierten UNO gestellt werden. Oder anders gefragt: Welche Reformierung der UNO streben wir an, und welche Modifizierungen unserer heutigen Stellungnahme könnten sich zukünftig in dem Maße ergeben, wie tatsächlich Reformen der UNO durchsetzbar sind? Der Streit in der PDS, insbesondere deren Bundestagsfraktion, drehte sich im Wesentlichen gerade um diese hypothetische Fragestellung. - Frage: impliziert die Forderung nach Reformen der UNO nicht auch, daß wir uns darüber Gedanken machen, welche Konsequenzen sich bei einer mehr-oder-weniger Umsetzung unserer Forderungen ergeben würden. Oder: inwieweit steckt hinter der generellen Zurückweisung solcher Überlegungen nicht letzten Endes nur der resignative Ausblick, daß am Stand der Dinge in der Welt grundsätzlich sowieso nichts mehr zu ändern sei? (Eine Betrachtungsweise, die realistisch betrachtet sogar plausibel ist, aber kaum je offen und explizit formuliert wird.)  
 
Die vorliegende Studie soll in erster Linie Grundlagenmaterial zum Fortgang der begonnenen Debatte liefern. Sie enthält eine Übersicht über die UNO-Missionen seit Gründung der Weltorganisation mit einer Darstellung ihres Verlaufs und der Vorgeschichte, Angaben über die Stärke des eingesetzten UNO-Personals und dessen nationale Zusammensetzung, sowie jeweils eine Einschätzung zu den Ergebnissen des Einsatzes. Voraussetzung dieses Herangehens ist die These, daß eine pauschale Be-/Verurteilung von UNO-Einsätzen jedenfalls in der praktischen Politik wenig nutzt - daß es vielmehr darauf ankommt, einzelfallweise Positionen zu entwickeln.

Im Schlußteil habe ich eine Zusammenfassung über Probleme und Entwicklungstendenzen von UNO-Missionen versucht.

Die UNO-Einsätze im Einzelnen

1947 - 1951:

UNSCOB (UN Special Committee on the Balkans).
Einsetzung: Durch die Generalversammlung der UNO am 21.10.1947.
Aufgabe: Beobachtung der Situation an den Grenzen Griechenlands zu den benachbarten Volksrepubliken Jugoslawien, Bulgarien und Albanien.
Kontext: Als sich im Herbst 1944 die deutsche Wehrmacht aus Griechenland zurückziehen mußte, kam es zum bewaffneten Konflikt zwischen der stark von den Kommunisten beeinflußten antifaschistischen Widerstandsorganisation ELAS und konservativen Kräften, die von Großbritannien (als "Besatzungsmacht" in Griechenland) massiv unterstützt wurden. Den Rechten gelang es mit britischer Hilfe, die ELAS-Einheiten aus Athen und den anderen Städten zu vertreiben, doch konnten sich die Partisanen in einigen gebirgigen Zonen, vor allem in der Nähe der nördlichen Grenzen, noch mehrere Jahre lang militärisch behaupten. Erst im August 1949 wurden sie durch eine Großoffensive der Regierungstruppen auf albanisches Gebiet abgedrängt, von wo aus sie im Oktober die Einstellung der Kämpfe bekanntgaben.
Inhalt des Mandats: Nachdem es 1946 zu militärischen Zwischenfällen an der griechisch-albanischen Grenze gekommen war, hatte der UNO-Sicherheitsrat am 19.12.46 eine Untersuchungskommission eingesetzt. Diese Resolution bekam die Zustimmung der UdSSR, während sie im August einen entsprechenden Beschluß durch ihr Veto verhindert hatte.
Die Kommission kam zum Ergebnis, daß ELAS von den benachbarten Volksrepubliken unterstützt würde. Die UdSSR widersprach dieser Darstellung und legte gegen mehrere darauf basierende SR-Resolutionen ihr Veto ein. Die USA trugen daraufhin das Thema in die Generalversammlung, die im Oktober 1947 die Beobachtermission UNSCOB einrichtete. Zugleich wurden Albanien, Bulgarien und Jugoslawien aufgefordert, den ELAS-Kämpfern keine Hilfe zu leisten. An die drei Länder und Griechenland wurde appelliert, ihre Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln zu lösen und "normale diplomatische und gutnachbarschaftliche Beziehungen" herzustellen. Aufgabe von UNSCOB sollte sein, zu prüfen, ob sich die vier Regierungen an diese Empfehlungen hielten, und sich nötigenfalls als Vermittler anzubieten.
Beteiligung: Das Komitee sollte aus Vertretern der 11 SR-Mitglieder bestehen, doch lehnten die UdSSR und Polen eine Beteiligung ab. Danach setzte sich die Mission zusammen aus Vertretern Großbritanniens, der USA, Australiens, Brasilien, Taiwans, Frankreichs, Mexikos, der Niederlande und Pakistans.
Ergebnis: Die drei Volksrepubliken weigerten sich, mit der Kommission zu kooperieren, und verwehrten ihr den Zugang zu ihren Territorien. Andererseits ließ offenbar ihre Unterstützung für die ELAS wie auch deren Kampfkraft schrittweise nach. Ein Wendepunkt war, daß Jugoslawien - u.a. als Ergebnis der "Exkommunizierung" und Isolierung durch Stalin - im Juli 1949 seine Grenzen zu Griechenland für die ELAS-Einheiten schloß und seine Beziehungen zu Griechenland normalisierte.
Nach dem Ende des militärischen Widerstands beschloß die Generalversammlung Mitte 1950, UNSCOB Ende 1951 auslaufen zu lassen.
An der "Konfliktlösung" durch die militärische Niederlage der ELAS war UNSCOB - als Teil des internationalen Drucks auf Jugoslawien, Bulgarien und Albanien - vermutlich nicht völlig unbeteiligt. Als Hauptfaktor muß aber die militärische Entwicklung zwischen den griechischen Bürgerkriegsparteien angesehen werden.
Das Eingreifen der UNO beinhaltete keinen Versuch, zwischen den eigentlichen Konfliktparteien zu vermitteln oder sich überhaupt politisch zum griechischen Bürgerkrieg zu verhalten. Es beschränkte sich auf die Verhinderung einer Einmischung von außen und auf die Entschärfung eines möglichen Konfliktpotentials zwischen Griechenland und den benachbarten Volksrepubliken. Wobei als Einmischung von außen aber nur die Unterstützung der bewaffneten Linken betrachtet wurde, während die viel massivere Hilfe, die Griechenlands Regierung von Großbritannien und seit 1947 vor allem von den USA erhielt, kein Thema für die UNO war.

Seit 1948:

UN Military Observer Group in India and Pakistan (UNMOGIP).
Einsetzung: Durch den UNO-Sicherheitsrat, formal erst im März 1951. Vorläufer war die am 20.1.48 vom SR beschlossene fünfköpfige UN Commission on India and Pakistan (UNCIP), deren Auftrag darin bestand, beiden Seiten ihre "guten Dienste" und ihre Vermittlung zur Verfügung zu stellen.
Aufgabe: Beobachtung der Einhaltung des Waffenstillstands zwischen Indien und Pakistan im umstrittenen Gebiet von Jammu und Kaschmir.
Kontext: Als Großbritannien nach dem Zweiten Weltkrieg seine Kolonialherrschaft über den indischen Subkontinent aufgab, richtete es zwei Staaten ein - Indien (mit überwiegend hinduistischer Bevölkerung) und Pakistan (mit überwiegend moslemischer Bevölkerung). Daneben gab es aber zunächst noch mehrere Hundert kleinere Fürstentümern, die von der britischen Regierung aufgefordert wurden, sich einem der beiden großen Staaten anzuschließen.
Im Gebiet von Jammu und Kaschmir trafen indische und pakistanische Ambitionen aufeinander. Nachdem von Pakistan aus tausende militante Stammeskämpfer in das umstrittene Gebiet eingedrungen waren, schickte Indien Truppen dorthin. Es kam zu monatelangen Kämpfen, die zu einem Krieg zwischen Indien und Pakistan zu eskalieren drohten.
Am 21.4.48 beschloß der Sicherheitsrat die Entsendung einer Beobachtermission zur  
Überwachung eines künftigen Waffenstillstands. Da sich dessen reales Inkrafttreten immer wieder  verzögerte, trafen die ersten 20 Beobachter erst im Februar 1949 in Jammu und Kaschmir ein.
Inhalt des Mandats: Die Aufgaben von UNMOGIP wurden bilateral in einem indisch-pakistanischen Abkommen am  27.7.49 festgelegt. Sie umfassen: Überwachung der Waffenstillstandslinie; Untersuchung angeblicher Verstöße; Beurteilung umstrittener Ansprüche; Berichte über Art und Disposition der Streitkräfte. Außerdem sollte UNMOGIP (oder eine nachfolgende Mission mit erweitertem Auftrag) an der baldigen Durchführung und Überwachung eines Referendums mitwirken, durch das die Bevölkerung von Jammu und Kaschmir über ihren Anschluß an Indien oder Pakistan entscheiden sollte. Beide Staaten hatten zugestimmt, den Streit durch eine Volksabstimmung zu regeln.
Beteiligt: Australien, Belgien, Canada, Chile, Dänemark, Ecuador, Finnland, Italien, Mexico, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Uruguay, USA:
Personalstärke: Der Höchststand lag bei 102 (1965). Zur Zeit sind es zwischen 32 und 37 Militärbeobachter.
Kosten: zur Zeit etwa $7 Mio. jährlich.
Ergebnis: Das Gebiet von Jammu und Kaschmir ist seit dem Waffenstillstand von 1948/49  zwischen Indien und Pakistan geteilt. Seither kam es zweimal, 1965 und 1971, zum Krieg zwischen beiden Staaten, aber nicht zu einer Änderung des Status Quo in Jammu und Kaschmir. Seit 1965 lehnt Indien ausdrücklich die Durchführung eines Referendums ab. Seit 1971 beteiligt es sich nicht mehr an der Überwachungstätigkeit von UNMOGIP.
Ob man der unzureichend kleinen, zudem von Indien seit 25 Jahren boykottierten UN-Mission überhaupt ein Verdienst daran zuschreiben kann, daß die zwischenstaatliche Situation an der Teilungslinie in Jammu und Kaschmir trotz zweier Kriege insgesamt stabil ist, muß fraglich erscheinen. Ein Beitrag zu einer politischen Konfliktlösung geht von der UN-Mission nicht aus. Anhaltende Unruhe und Instabilität in dem umstrittenen Gebiet deuten darauf  hin, daß die faktische Teilung zwischen Indien und Pakistan noch keine dauerhafte Friedenslösung bedeutet.

1948 bis heute:

UN Truce Supervision Organization in Palestine (UNTSO).
Einsetzung: Durch die UN-Generalversammlung, formal erst im August 1949. Mehrere Vorläuferorganisationen seit April 1948. Die UdSSR enthielt sich bei der Abstimmung über die Entsendung der UNTSO der Stimme und forderte die Abberufung der UNO-Beobachter.
Aufgabe: Überwachung des Waffenstillstands zwischen Israel und den arabischen Nachbarstaaten nach dem Krieg von 1948/49.
Kontext: Am 2.4.47 gab die britische Regierung ihre Absicht bekannt, das vom Völkerbund übertragene Mandat für Palästina zu beenden und die Konfliktregelung der UNO zu übergeben. Die Generalversammlung setzte daraufhin am 15.5.47 eine Sonderkommission ein, um das Problem zu untersuchen und Lösungsvorschläge vorzulegen. Die Kommissionsmehrheit schlug die Teilung des Mandatsgebiets in einen jüdischen und einen arabischen Staat vor, während die Minderheit (Jugoslawien, Iran und Indien) die Schaffung eines einheitlichen binationalen Staates befürwortete. Am 29.11.47 stimmte die UNO-Generalversammlung dem Teilungsplan zu.
Unmittelbar danach verschärfte sich die militärische Situation und eskalierte nach der Beendigung des britischen Mandats (15.5.48) zu einem arabisch-israelischen Krieg. Israel konnte den Konflikt militärisch zu seinen Gunsten entscheiden. Zwischen Februar und Juli 1949 schloß es Waffenstillstandsvereinbarungen mit seinen arabischen Nachbarstaaten.
Inhalt des Mandats: Demarkierung der Waffenstillstandslinien; Vermittlung zwischen den Kriegsgegnern; Einrichtung entmilitarisierter Zonen; Hilfe beim Austausch der Gefangenen; Untersuchung von Beschwerden über Verstösse gegen den Waffenstillstand.
Beteiligt: Argentinien, Australien, Österreich, Belgien, Burma, Canada, Chile, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Schweden, UdSSR, USA.
Personalstärke: Höchststand 1948 mit 572 Mann, danach Reduzierung auf 30-140. Derzeitige durchschnittliche Stärke 200-250.
Kosten:  Die Gesamtkosten bis 1991 beliefen sich auf $356 Mio. Derzeit betragen sie jährlich etwa $31 Mio.
Ergebnis: In den Jahren 1949 bis 1956 kam es von beiden Seiten zu zahlreichen militärischen Vorstößen, die von UNTSO nicht spürbar eingedämmt werden konnten, zumal beiderseits auch nicht die Absicht zu erkennen war, sich der "guten Dienste" von UNTSO zu bedienen, um Spannungssituationen zu entschärfen. Beide Seiten verhielten sich in der Praxis so, als wäre der Krieg nicht beendet, sondern nur zeitweise unterbrochen.
1956 überfielen israelische Truppen Ägypten, gemeinsam mit den am Suez-Kanal interessierten Staaten Großbritannien und Frankreich. Zugleich kündigte Israel offiziell den am 24.2.49 abgeschlossenen Waffenstillstand mit Ägypten auf und stellte die Zusammenarbeit mit UNTSO ein. Die Mission existiert zwar noch in einem Restbestand weiter, ist aber schon längst ohne praktische Bedeutung.

1950-1953 Korea:

Nach einer jahrelangen gespannten Situation an der provisorischen innerkoreanischen Grenze und einer Reihe von bewaffneten Zwischenfällen löste Nordkorea am 25.6.50 eine Großoffensive gegen den Süden aus. Daraufhin gab US-Präsident Truman am 27. Juni das militärische Eingreifen der USA zur Unterstützung Südkoreas bekannt. Dies wurde unterstützt durch die später am gleichen Tag verabschiedete Resolution des Sicherheitsrats, die den UNO-Mitgliedern "empfahl", Südkorea "alle erforderliche Hilfe zu leisten, um die Angreifer zurückzuschlagen und in dieser Region den Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen".
Den USA schlossen sich u.a. Großbritannien, Australien, Neuseeland, die Niederlande, Frankreich, Griechenland und die Türkei mit eigenen Truppen an; das Hauptkontingent wurde von den USA gestellt.
Die Sicherheitsratsresolution, die den Weg zur Militärintervention der USA und ihrer Verbündeten frei machte, war nur möglich, weil der sowjetische Vertreter nicht an der Sitzung teilnahm, also auch nicht sein Veto dagegen einlegen konnte. Die UdSSR boykottierte zu dieser Zeit die SR-Sitzungen, um dagegen zu protestieren, daß der chinesische Sitz dort vom Tschiang-kai-tschek-Regime eingenommen wurde, das sich nach seiner militärischen Niederlage nach Taiwan geflüchtet hatte. Warum die UdSSR diese Taktik verfolgte und sogar noch weiter daran festhielt, obwohl das den USA die Instrumentalisierung des Sicherheitsrates ermöglichte, ist ungeklärt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß der sowjetischen Führung ein starke Kräfte bindendes militärisches Engagement der USA an der Grenze zur VR China nicht unwillkommen war.
Am 7. Juli "empfahl" der Sicherheitsrat, wieder in Abwesenheit des sowjetischen Vertreters, Allen beteiligten Mächten, ihre Streitkräfte in Korea einem "gemeinsamen Kommando der Vereinten Nationen" zu unterstellen. Die USA wurden "gebeten", einen Oberkommandierenden zu ernennen. Das noch zu bildende Oberkommando wurde ermächtigt, bei den Kriegshandlungen nach eigenem Ermessen die Fahne der UNO neben denen der beteiligten Staaten zu benutzen.
Seit dem 26.11.50 griff die VR China massiv mit eigenen Truppen in den Krieg ein. Am 21.6.51 waren die nordkoreanischen und chinesischen Truppen aus Südkorea zurückgedrängt. Am 10.7.51 begannen Friedensverhandlungen, am 27.11.51 wurde die Waffenstillstandslinie festgelegt, und am 27.7.53 endete der Korea-Krieg offiziell mit dem Waffenstillstandsabkommen von Panmunjon.
Das Ergebnis der US-Intervention war die Wiederherstellung des Status Quo. Ein analoges Verfahren wurde in der weiteren Geschichte der UNO bisher nur noch einmal, 1991 im Krieg gegen den Irak, praktiziert. Es setzt im Normalfall eine Verständigung zwischen den USA und der UdSSR voraus, da es anderenfalls durch ein Veto blockiert werden könnte. Machtpolitischer Mißbrauch ist also nur möglich, wenn beide Weltmächte im konkreten Fall ähnliche Interessen verfolgen, oder wenn sich eine der anderen aus welchen Gründen auch immer sehr weitgehend unterwirft.

1956-1967:

UN Emergency Forces (UNEF I).
Einsetzung: Durch die UNO-Generalversammlung am 5.11.56.
Aufgabe: Überwachung des Rückzugs der britischen, französischen und israelischen Streitkräfte aus Ägypten; Sicherung einer Pufferzone zwischen Ägypten und Israel.
Kontext: Am 26.7.56 kündigte Nasser die Nationalisierung der Suez Canal Company an. Damit verletzte er britische und französische Kapitalinteressen. Daraufhin vereinbarten die Regierungen Großbritanniens, Frankreichs und Israels eine gemeinsame Aggression gegen Ägypten. Am 29. Oktober marschierten israelische Streitkräfte in Israel ein und drangen schnell bis zum Suez-Kanal vor; zwei Tage später landeten britische und französische Truppen in der Kanalzone.
Am 2. November nahm die UNO-Generalversammlung mit 64 gegen 5 Stimmen eine von den USA vorgeschlagene Resolution an, mit der eine sofortige Waffenruhe und der Rückzug hinter die alte Waffenstillstandslinie gefordert wurde. Dagegen stimmten nur Großbritannien, Frankreich, Israel, Neuseeland und Australien.
Am 5. November beschloß die Generalversammlung  mit 57 Stimmen (ohne Gegenstimme bei 19 Enthaltungen) die Aufstellung der UNEF. Es enthielten sich u.a. Ägypten, Israel, Großbritannien, Frankreich, sowie die UdSSR und alle übrigen sozialistischen Staaten. Am 7. November trat ein formaler Waffenstillstand in Kraft.
Frankreich und Großbritannien schlossen ihren Abzug, nach anfänglichem Widerstreben, am 22.12.56 ab. Die israelische Regierung war entschlossen, wenigstens Teile der neu besetzten Gebiete zu behalten. Es bedurfte starken  Drucks der USA, um Israel Stufe für Stufe zum Rückzug zu veranlassen. Erst am 12.3.57 war dieser vollständig abgeschlossen.
Inhalt des Mandats:

  1. Sicherung und Überwachung der Waffenruhe durch Bildung einer Pufferzone zwischen britisch-französischen und ägyptischen Kräften.
  2. Überwachung des Rückzugs aller ausländischen Truppen von ägyptischem Gebiet sowie der Operationen zur Räumung des Suez-Kanals von zerstörten Schiffen usw.
  3. Patrouillen in den Grenzgebieten und Abschreckung militärischer Vorstöße der Konfliktparteien.
  4. Überwachung der Umsetzung der ägyptisch-israelischen Waffenstillstandsvereinbarung.

Israel hätte es bevorzugt, die Aufgaben von UNEF zu erweitern auf die Regelung offener Fragen wie die Verwaltung des Gaza-Streifens und den israelischen Zugang zum Golf von Aquaba und zum Suez-Kanal. Es setzte sich aber die auch vom UNO-Generalsekretär unterstützte Linie durch, das UNEF-Mandat auf die Wiederherstellung des Status Quo zu beschränken. Da Israel sich weigerte, UNO-Truppen auf seiner Seite der Grenze zuzulassen, konnte UNEF I nur auf ägyptischem Gebiet stationiert werden.
Beteiligt: Brasilien, Canada, Kolumbien (nur 1957), Dänemark, Finnland (nur 1957), Indien, Indonesien (nur 1957), Norwegen, Schweden, Jugoslawien. Die größten Kontingente (mit durchschnittlich 950-1250 Mann) stellten Indien und Kanada.
Personalstärke: maximal 6.073 Mann (Februar 1957); zum Schluß 3.378.
Gesamtkosten: $220 Mio. Die Sowjetunion weigerte sich, für UNEF zu zahlen, da die Kosten allein von den Aggressoren (d.h. Großbritannien, Frankreich und Israel) getragen werden müßten. Auch Frankreich zahlte seine Beiträge nicht.
Ergebnis: Hinsichtlich des vollständigen Abzugs der britischen und französischen Truppen sowie des israelischen Rückzugs auf die alte Waffenstillstandslinie war die UNO-Mission erfolgreich. Dies aber wohl in erster Linie deshalb, weil USA und UdSSR gleichlaufend einen erheblichen Druck auf die drei Staaten ausübten.
Andererseits blieb der zugrunde liegende arabisch-israelische Konflikt ungelöst. Die UNO unternahm in dieser Sache wenig Anstrengungen, aber als entscheidend muß wohl eingeschätzt werden, daß beide Seiten keine Verhandlungen über eine Kompromißlösung wollten. Als sich die Spannungen zwischen Israel einerseits, Ägypten und Syrien andererseits im Frühjahr 1967 erneut verschärften, ließ sich die UNO-Friedenstruppe ohne weiteres von Präsident Nasser nach Hause schicken.

11.6.58 -9.12.58

UN Observer Group in the Lebanon (UNOGIL).
Einsetzung: Am 11.6.58 durch den UNO-Sicherheitsrat, bei Stimmenthaltung der UdSSR.
Aufgabe: Überwachung der libanesischen Grenze, um das Einschleusen von Waffen und Militärpersonen, vor allem von Syrien aus, zu verhindern.
Kontext: Anfang Mai 1958 kam es zu bewaffneten Kämpfen zwischen den Anhängern des katholischen Präsidenten Chamoun und der überwiegend moslemischen Opposition. Da der Armeekommandant zögerte, die zur Hälfte aus Moslems bestehenden Streitkräfte einzusetzen, kontrollierte die bewaffnete Opposition bald Teile von Beirut und den größten Teil der Grenzgebiete zu Syrien.
Am 22. Mai beantragte der libanesische Vertreter eine Befassung des UNO-Sicherheitsrates, da es eine Infiltration bewaffneter Banden und Waffenlieferungen aus Syrien gebe. Am 11. Juni beschloß der SR (bei Enthaltung der UdSSR), eine Beobachtergruppe (UNOGIL) einzusetzen, die diese Vorwürfe untersuchen sollte.
Am 14. Juli wurde die pro-westliche Regierung König Faisals im Irak durch einen  Militärputsch gestürzt. Libanons Präsident Chamoun verlangte sofort amerikanische Militärhilfe; zugleich bat König Hussein von Jordanien Großbritannien um Unterstützung. Daraufhin landeten am 15. Juli US-Marines in Beirut, am 17. Juli wurden britische Truppen nach Jordanien geflogen. Am 17. Juli  scheiterte der amerikanische Vorschlag, UNOGIL in eine bewaffnete Friedenstruppe umzuwandeln, am sowjetischen Veto.
Da sich die Lage im Irak wie auch im Libanon schnell wieder beruhigte,  boten die USA und Großbritannien am 18. August der UNO-Generalversammlung an, ihre Truppen zurückzuziehen, sofern das Gremium beschließen würde, daß sie für die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens nicht erforderlich seien. Am 21. August  entschied die Generalversammlung einstimmig, die Entscheidung dem Generalsekretär Hammarskjöld zu überlassen, und forderte diesen auf, "praktische Maßnahmen zu ergreifen", um den frühzeitigen Abzug der ausländischen Truppen aus dem Libanon und Jordanien zu erleichtern. Ende Oktober 1958 war der Abzug der amerikanischen und britischen Truppen abgeschlossen.
Am 16.11.58 zog der libanesische UNO-Vertreter seine Beschwerde vom Mai zurück, da die Regierungsautorität wiederhergestellt sei. Hammarskjöld teilte dem Sicherheitsrat mit, daß die Aufgabe von UNOGIL abgeschlossen sei und er die Einstellung der Tätigkeit angeordnet habe. Am 9.12.58 endete die Mission offiziell mit der Abreise des letzten Personals.
Inhalt des Mandats: UNOGIL sollte sicherstellen, daß es keine illegale Infiltration von Personal und kein Einschmuggeln von Waffen oder anderem militärischen Material über die libanesischen Grenzen gab.
Im größten Teil des Libanon konnte UNOGIL zunächst ihre Arbeit nicht ausüben, weil diese Gebiete nicht von Regierungstruppen kontrolliert wurden. Auch nach Änderung dieser Situation beobachtete UNOGIL keine Infiltrationen oder Waffenlieferungen über die Grenzen. In ihren Berichten hieß es, die meisten Waffen der Oppositionsgruppen seien britischer oder französischer Fabrikation.
Beteiligt: Afghanistan, Argentinien, Burma, Canada, Ceylon, Chile, Dänemark, Ecuador, Finnland, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Nepal, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Peru, Portugal, Thailand.
Personalstärke: Maximal 591 Mann (Nov. 1958).
Gesamtkosten: $3,7 Mio.
Ergebnis: Der Gegenstand der Mission entfiel dadurch, daß Libanon als Beschwerdeführer die Sache für erledigt erklärte. Ein Mandat, im libanesischen Bürgerkrieg zu vermitteln, hatte UNOGIL von Anfang an nicht, da die UNO sich nach klassischem Verständnis in interne Konflikte eines Landes a priori nicht einzuschalten pflegte.

1960-1964:

UN Operations in the Congo (ONUC).
Einsetzung: Am 14.7.60 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des Rückzugs der belgischen Kolonialmacht; Gewährleistung der territorialen Integrität und Einheit des Landes.
Kontext: Die belgische Kolonie Kongo wurde 1960 ein souveräner Staat, nachdem Wahlen im Mai eine Mehrheit für die Partei Lumumbas ergeben hatten. Das von rund 70 größeren ethnischen Gruppen bewohnte Land war bald nach der Unabhängigkeitserklärung vom Zerfall bedroht. Dazu trug wesentlich bei, daß Belgien und die mächtige Union Minière separatistische und tribalistische Tendenzen förderten und finanzierten, um möglichst viel Einfluß in dem an Bodenschätzen reichen Land zu bewahren. Außerdem befanden sich noch rund 10.000 belgische Soldaten im Kongo und stellten eine zusätzliche Bedrohung der Unabhängigkeit dar.
Am 11.7.60 verkündete Tshombé die Sezession der südöstlichen Provinz Katanga; er beauftragte belgische Beamte und Offiziere mit der Leitung seiner Verwaltung und seiner Armee. Aus Katanga kamen 80% der kongolesischen Exporteinnahmen und rund die Hälfte des Nationaleinkommens.
Aufgrund der Sezession Katangas und des eigenmächtigen Agierens belgischer Truppen baten Staatspräsident Kasavubu und Regierungschef Lumumba die UNO am 12.7.60 um Unterstützung gegen eine "äußere Aggression".
Am 14.7.60 beschloß der UNO-Sicherheitsrat (bei Enthaltung Großbritanniens, Frankreichs und Taiwans, das damals noch den chinesischen Platz im SR innehatte) die Entsendung einer Friedenstruppe. Sie sollte der Regierung die notwendige militärische Unterstützung leisten, bis die kongolesischen Streitkräfte mit technischer Hilfe der UNO selbst in der Lage wären, "ihre Aufgaben voll zu erfüllen". Die Resolution ermächtigte nicht zur Gewaltanwendung, die auch vom damaligen Generalsekretär Hammarskjöld strikt abgelehnt wurde.
Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über das Vorgehen gegen Separatisten in der Provinz Kasai erklärte Präsident Kasavubu den Regierungschef Lumumba am 5.9.60 für abgesetzt. Als Reaktion schlossen UNO-Truppen die Flughäfen des Kongo für den gesamten Flugverkehr und legten die Radiostation von Léopoldville lahm, um Lumumba daran zu hindern, Truppen zu bewegen oder das Rundfunknetz zu benutzen.
Dieses parteiische Eingreifen der UNO zuungunsten des als Linker und Freund der Sowjetunion geltenden Lumumba wurde von den sozialistischen Staaten nicht mitgetragen. Andererseits verzichtete die UdSSR aber auch auf die Möglichkeit ihres Vetos im Sicherheitsrat. Lumumba wurde im November 1960 gefangengenommen und im Januar 1961 ermordet.
Im Februar 1961 erweiterte der UNO-Sicherheitsrat (bei Stimmenthaltung Frankreichs und der UdSSR) das ONUC-Mandat. Es enthielt nun den Auftrag, sofort "alle notwendigen Mittel" einzusetzen, um den Ausbruch eines Bürgerkriegs zu verhindern, einschließlich der Anwendung von Gewalt als allerletztem Mittel. Außerdem forderte der SR den sofortigen Abzug aller belgischen und anderen ausländischen militärischen und paramilitärischen Kräfte sowie Berater und Söldner.
Im August und September 1961 unternahmen die ONUC-Truppen erstmals Offensivaktionen gegen die Miliz der Katanga-Provinz, die nicht sehr erfolgreich verliefen und mit einem Waffenstillstand endeten.
Am 24.11.61 erweiterte der Sicherheitsrat das ONUC-Mandat noch einmal, indem er seine volle Unterstützung für die  Zentralregierung bekundete und das Ende der "illegalen sezessionistischen Aktivitäten" der Provinzregierung Katangas forderte. Er ermächtigte den Generalseketär, wirkungsvolle Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Gewalt, zu ergreifen, um die ausländischen Söldner aus dem Kongo zu vertreiben und um ihre Rückkehr oder die Einschleusung von Waffen zur Unterstützung der Katanga-Revolte zu verhindern. Bei der Abstimmung im SR enthielten sich Frankreich und Großbritannien, während die UdSSR diesmal zustimmte.
Nach vergeblichen Versuchen, die Sezession Katangas auf dem Verhandlungsweg beizulegen, führte ONUC, die zu dieser Zeit rund 13.500 Soldaten stationiert hatte, im Dezember 1962 eine erneute Offensive gegen die abtrünnige Provinz durch, die mit der Entwaffnung der Katanga-Miliz und der Kapitulation Tshombé's endete.
Der Abzug der UNO-Truppen aus dem Kongo war am 30.6.64 abgeschlossen.
Beteiligt: Argentinien, Österreich, Brasilien, Burma, Canada, Ceylon, Dänemark, Äthiopien, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Italien, Liberia, Malaya, Mali/Senegal, Marokko, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Philippinen, Sierra Leone, Sudan, Schweden, Tunesien, VAR, Jugoslawien. - Indien, das insgesamt das größte nationale Kontingent für die ONUC stellte, machte die Entsendung seiner Truppen ausdrücklich davon abhängig, daß diese zur Wiederherstellung der Autorität der Zentralregierung eingesetzt werden müßten. Länder, die Lumumbas Fraktion unterstützten - Guinea, Indonesien, Mali, Marokko, die VAR und Jugoslawien - zogen nach dessen Tod aus Protest ihre Kontingente ab, was zur zeitweisen Verminderung der ONUC um ein Drittel führte.
Personalstärke: maximal 19.828 Mann (Juli 1961). Ingesamt waren aufgrund der Rotation über 90.000 UNO-Soldaten im Kongo eingesetzt.
Gesamtkosten: Rund $400 Mio. - das entspricht ungefähr 2 Milliarden Dollar zu Preisen von 1991. ONUC kostete in einem einzigen Jahr mehr als UNEF (im israelisch-arabischen Konflikt) in sechs Jahren. Dadurch geriet die UNO finanziell in eine äußerst schwierige Situation.- Die UdSSR lehnte eine Kostenumlage ab, da ONUC vom Westen parteilich beeinflußt sei; ONUC sollte daher auf freiwilliger Basis finanziert werden von denjenigen Ländern, die daran direkt interessiert seien, bzw. von den "Aggressoren". - Die USA stellten die Hälfte des benötigten Geldes und den größten Teil der Lufttransportmittel zur Verfügung.
Ergebnis: In Bezug auf das gesetzte Ziel, Beendigung der von kolonialistischen Kräften betriebenen Abspaltung Katangas und Erhalt des kongolesischen Zentralstaats, war die UNO-Mission durchaus erfolgreich. Insoweit stellte der Einsatz der Friedenstruppe eine Unterstützung des Entkolonialisierungsprozesses dar. Ein entscheidender Faktor dabei  war, daß die USA von vornherein an der Einheit des Kongo interessiert waren, und daß Belgien und Frankreich sich 1962 dafür entschieden, die Sezession Katangas nicht mehr zu unterstützen. Andererseits wurde ausgerechnet Tshombé kurz nach dem Abzug der UNO-Truppen zum Ministerpräsidenten des Kongo ernannt. Ebenfalls 1964 intervenierte Belgien mit Fallschirmjägern im Kongo.
Ganz sicher hinterließ die ONUC kein - wie es in der Sprache der UNO oft heißt - "sicheres Umfeld" für die weitere Entwicklung des Kongo, sondern sie verließ das Land, ohne daß ihre Aufgabe wirklich erfüllt war. Leergefegte Kassen und gegen Null sinkende Bereitschaft der Mitgliedstaaten, weiterhin Soldaten zur Verfügung zu stellen, ließen kaum eine andere Entscheidung zu.

1962-1963:

UN Security Force and UN Temporary Executive Authority (UNSF/UNTEA) in West-Neuguinea (West-Irian).
Einsetzung: Am 21.9.62 durch die UNO-Generalversammlung und den Generalsekretär. Beendet am 30.4.63.
Aufgabe: Hilfe bei der Lösung des niederländisch-indonesischen Konfliktes über die Zukunft des Territoriums; zeitweilige Übernahme von Verwaltungsaufgaben.
Kontext: 1949 hatten die Niederlande - von den USA mit Ausschluß von der Marshallplan-Hilfe bedroht -ihren indonesischen Kolonialbesitz mit Ausnahme von West-Neuguinea (indonesisch: West-Irian) aufgegeben. Die indonesische Regierung, die Anspruch auf das Gebiet erhob, brachte die Angelegenheit von 1954 bis 1957 regelmäßig vor die UNO-Generalversammlung, ohne etwas zu erreichen. 1960 brach Djakarta die diplomatischen Beziehungen zu den Niederlanden ab und begann einen militärischen Aufmarsch, auf den die Niederländer in West-Neuguinea entsprechend reagierten. Im Oktober 1961versuchten die Niederlande vergeblich, die UNO dazu zu bewegen, als Übergang zur staatlichen Unabhängigkeit zeitweise die administrative Kontrolle über West-Neuguinea zu übernehmen. Im Dezember 1961 begann die Infiltration indonesischer Streitkräfte in das Gebiet; Präsident Sukarno verkündete, daß West-Irian vor Ende 1962 Teil Indonesiens sein werde.
UNO-Generalsekretär U Thant drängte die Konfliktparteien, eine Verhandlungslösung zu erreichen. Die USA erreichten im Februar 1962 die Aufnahme von Geheimgesprächen zwischen beiden Staaten. Diese führten nach fünf Monaten zur Vereinbarung, eine Übergangsverwaltung unter Kontrolle der UNO einzurichten. Über den endgültigen Anschluß  an Indonesien sollte später eine Volksabstimmung stattfinden.
Inhalt des Mandats: Unterstützung des niederländisch-indonesischen Abkommens. Gewährleistung umfassender Sicherheit und Übernahme von Verwaltungsaufgaben  während der ersten sieben Monate (Oktober 1962 bis April 1963). Übertragung der Verwaltung auf Indonesien nach Entscheidung des UNO-Administrators irgendwann nach dem 1. Mai 1963. Hilfe und Beteiligung der UNO an der Ausübung der Entscheidungsfreiheit durch die Papua-Bevölkerung Ende 1969.
Beteiligt: Fast ausschließlich Pakistan (plus einige Militärbeobachter aus Brasilien, Ceylon, Indien, Irland, Nigeria und Schweden; Flugzeuge und Mannschaften aus Canada und USA).
Personalstärke: maximal 1.608 Mann.
Kosten: wurden voll von den Regierungen der Niederlande und Indonesiens getragen.
Ergebnis: Ein drohender militärischer Konflikt zwischen beiden Staaten wurde mit Hilfe des Eingreifens der UNO vermieden. Der Übergang der Verwaltung von einem Staat an den anderen verlief weitgehend problemlos. Wesentlich dafür war der Druck der USA auf die Niederlande, weil die USA befürchteten, daß bei einer Verschärfung des Konflikts die UdSSR größeren Einfluß in Indonesien gewinnen könnte.
1968 ernannte der UNO-Generalsekretär einen Vertreter zur Überwachung der vereinbarten Bevölkerungsentscheidung. Am 14.7.69 begann das dreiwöchige Referendum, bei dem die über 800.000 wahlberechtigten Einwohner durch rund 1.000 (in der Regel von der indonesischen Regierung bestimmte) "Wahlmänner" repräsentiert wurden, die sich insgesamt für den Anschluß aussprachen. Am 16.8.69 gab der indonesische Präsident Suharto diesen offiziell bekannt. Am 19.11.69 stimmt die UNO-Generalversammlung mit 84 gegen 0 Stimmen (bei 30 Enthaltungen) einem gemeinsamen indonesisch-niederländischen Antrag zu, der faktisch den Anschluß billigte.
Unter dem Aspekt von Selbstbestimmungsrecht und Demokratie muß die Art des Anschlusses von Westneuguinea/Westirian an Indonesien als fragwürdig eingeschätzt werden, zumal es für dieses Vorgehen keinen historischen oder völkerrechtlich relevanten Grund gab.

1963-64:

UN Yemen Observation Mission (UNYOM).
Einsetzung:  Am 11.6.63 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des Waffenstillstands- und Entflechtungsabkommens zwischen Jemen, Ägypten und Saudi-Arabien.
Kontext: Im September 1962 hatten Teile der Armee gegen den neuen Imam geputscht,  der daraufhin zu den erzkonservativen Stämmen im Norden des Landes flüchtete. Saudi-Arabien unterstützte die Royalisten mit Waffenlieferungen, während Ägypten Truppen und Flugzeuge schickte, um die proklamierte Republik  zu schützen. Mitte November 1962 schlug US-Präsident Kennedy vor, die ägyptischen Truppen abzuziehen, die saudische und jordanische Hilfe für die Royalisten einzustellen, alle militärischen Kräfte von der saudisch-jemenitischen Grenze abzuziehen und diese Maßnahmen international  überwachen zu lassen. Er stellte dafür die Anerkennung der Republik Jemen in Aussicht, die einen Monat später erfolgte.
Im Februar 1963 schickte der UNO-Generalsekretär einen Vertreter  zu einer Factfinding-Mission in die Region. Dieser stellte fest, daß die republikanische Regierung weitgehend die Kontrolle über das Land habe und daß sie das Recht habe, ägyptische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unter US-amerikanischer Vermittlung wurde ein Waffenstillstands- und Entflechtungsabkommen  zwischen Ägypten und Saudi-Arabien ausgehandelt, das sich aber von Anfang an als instabil erwies. Im April 1963 baten die Konfliktparteien die UNO offiziell um Hilfe bei der Umsetzung des Friedensabkommens. Am 11.6.63 beschloß der UNO-Sicherheitsrat (bei Stimmenthaltung der UdSSR) die Bildung der UNYOM.
Inhalt des Mandates: Grundlage war das Waffenstillstands- und Entflechtungsabkommen zwischen Saudi-Arabien, Ägypten und dem Jemen. Damit hatte sich Saudi-Arabien verpflichtet, jede Hilfe für die Royalisten einzustellen; im Gegenzug hatte Ägypten den vollständigen Abzug seiner Truppen zugesagt. Auf beiden Seiten der saudisch-jemenitischen Grenze sollte eine 20 km breite entmilitarisierte Zone geschaffen werden. UNYOM sollte den ägyptischen Abzug und die Einstellung der saudischen Waffenlieferungen überwachen; die Mission hatte jedoch keine Peacekeeping-Aufgaben und sollte sich nicht mit "inneren Angelegenheiten" Jemens befassen.
Beteiligt: Australien, Canada, Dänemark, Ghana, Indien, Italien, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Schweden, Jugoslawien.
Personalstärke: maximal etwas mehr als 200 Mann, darunter 114 Angehörige einer jugoslawischen Aufklärungseinheit. Zum Schluß bestand die Mission nur noch aus 25 Militärbeobachtern.
Kosten: wurden fast vollständig von Saudi-Arabien und Ägypten übernommen.
Ergebnis: Die UNO beendete ihre Mission am 4.9.64, als klar wurde, daß das Abkommen zwischen den Konfliktparteien nicht eingehalten wurde und auch kein neues absehbar war. UNYOM kann daher nur als rundum gescheitert eingeschätzt werden. Der Rückzug der UNO-Beobachter entsprach der lange Zeit überwiegend von der UNO verfolgten Praxis, sich nur bei einem stabilen Waffenstillstand und Zustimmung aller Konfliktparteien zu engagieren.
Ende 1964 begannen die Royalisten, finanziell und militärisch von Saudi-Arabien und Iran unterstützt, eine sechsmonatige Offensive. Im August 1965 handelten Ägypten und Saudi-Arabien ein bilaterales Friedensabkommen ohne Hinzuziehung ihrer jemenitischen Verbündeten aus. Die saudische Hilfe für die Royalisten wurde eingestellt, und Ägypten zog 30.-50.000 seiner 70.000 Soldaten ab. Der Rest wurde im April 1966 von den saudischen Grenzen zurückgenommen. Die britische Ankündigung vom Februar 1966, sich aus Aden (Südjemen) zurückziehen zu wollen, führte zu einer neuen Runde der Kämpfe. Ende 1966 hatte Ägypten erneut etwa 60.000 Soldaten im Jemen. Am 31.8.67 einigten sich Ägypten und Saudi-Arabien auf ein neues Friedensabkommen. Die letzten ägyptischen Truppen verließen Ende 1967 das Land. Dank Unterstützung durch das im November 1967 unabhängig gewordene Südjemen und sowjetische Waffenlieferungen (ab Oktober 1968) gewannen die Republikaner dennoch militärisch die Oberhand. Im Mai 1970 schlossen 30 royalistische Führer Frieden mit der Regierung, was praktisch das Ende des Bürgerkriegs bedeutete.

Seit 1964:

UN Peacekeeping Force in Cyprus (UNFICYP).
Einsetzung: Am 4.3.64. durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des Waffenstillstands zwischen der griechischen und der türkischen Bevölkerungsgruppe.
Kontext: Zyperns Bevölkerung besteht zu etwa 80% aus Griechen und 20% Türken. Bis 1959 gehörte die Insel zum britischen Empire. Der militärische Kampf der ausschließlich griechischen Befreiungsorganisation EOKA 1955-59 führte zur Unabhängigkeit Zyperns, während die EOKA den Anschluß an Griechenland propagiert hatte. Großbritannien hat bis heute zwei  Stützpunktgebiete auf der Insel behalten. Griechenland und die Türkei durften Militärkontingente von 950 bzw. 650 Mann stationieren. Die 1960 beschlossene Verfassung verbot eine Teilung Zyperns ebenso wie einen Zusammenschluß mit einem anderen Staat. Für ein gemeinsames Parlament sowie Armee und Polizei waren Quoten entsprechend den Bevölkerungsanteilen vereinbart.
Die Absicht von Staatspräsident Makarios, Verfassungsänderungen im Sinne einer stärkeren Zentralisierung und Vereinheitlichung vorzunehmen, rief heftigen Widerstand der türkischen Minderheit hervor. Am 21.12.63 begannen bewaffnete Kämpfe. Die Türkei setzte ihr Militärkontingent zur Unterstützung der türkischen Bevölkerungsgruppe ein. Am 24.12.63 boten die Regierungen Großbritanniens, Griechenlands und der Türkei gemeinsam die Bildung einer Friedenstruppe unter britischem Kommando an. Nach Vereinbarung eines Waffenstillstands wurde eine von britischen Truppen überwachte "Grüne Linie" durch Nikosia gezogen. Im Januar 1964 schlug die britische Regierung vor, die Friedenstruppe durch Einheiten aus anderen NATO-Ländern zu verstärken. Dieser von den USA lancierten Idee widersprach die auf Wahrung ihrer Neutralität bedachte Regierung Zyperns  entschieden und befürwortete stattdessen eine Einschaltung der UNO. Am 15.2.64 baten Großbritannien und Zypern den UNO-Sicherheitsrat gemeinsam in offizieller Form um die Aufstellung einer Friedenstruppe. Eine entsprechende Beschlußfassung des SR erfolgte am 4.3.64.
Am 15.7.74 setzte eine Gruppe von Offizieren, die mit der Athener Militärjunta in Verbindung standen, Makarios durch einen Putsch ab. Am 20.7.74 griff die Türkei militärisch ein, wobei sie sich auf ihre Rolle als Schutzmacht für die türkische Minderheit berief. Die türkischen Streitkräfte besetzten einen großen Teil Nordzyperns, wodurch die zersplitterten Gebiete der türkischen Bevölkerungsgruppe zusammengefaßt und erweitert wurden. Das Regime der Putschisten brach rasch zusammen, und wenig später folgte auch das Ende der Athener Militärjunta.
Als Mitte August ein Waffenstillstand geschlossen wurde, kontrollierten die türkischen Truppen fast 40% der Insel - sehr viel mehr als vor den Kämpfen. Der größte Teil der griechischen Bevölkerung war aus dem umkämpften Gebiet geflohen, sodaß erstmals zwei geschlossene, "ethnisch homogene" Territorien entstanden waren.
Inhalt des Mandats: Das seit 1974 modifizierte Mandat von UNFICYP sieht vor: Gewährleistung des Waffenstillstands; Wiederherstellung von Recht und Ordnung, Rückkehr zu normalen Verhältnissen; humanitäre Aufgaben. Es wurde eine Pufferzone eingerichtet, die etwa 180 km lang ist; sie ist unterteilt in vier operative Abschnitte, die jeweils unter Kontrolle eines nationalen Kontingents stehen: Dänemark, Großbritannien, Kanada und Österreich. Die UNFICYP übernimmt in der von ihr kontrollierten Zone eine Vielzahl von administrativen und versorgungstechnischen Aufgaben. Sie sorgt außerdem für den Transport von Post und medizinischen Gütern zwischen den beiden Bevölkerungsteilen.
Beteiligt: Australien, Österreich, Canada (mit dem größten Kontingent), Dänemark, Finnland, Irland, Neuseeland, Schweden, Großbritannien.
Personalstärke: maximal 6.411 Mann (Juni 1964).  Im Dezember 1995 bestand die Mission aus 1.150 Soldaten und 34 zivilen Polizeibeamten.
Kosten: derzeit etwa $50 Mio. im Jahr. Die Finanzierungsform ist insofern einzigartig, daß die Mission aus freiwilligen Beiträgen finanziert wird. Zum Zeitpunkt der Einrichtung von UNFICYP machte die UNO eine schwere Finanzkrise (v.a. aufgrund des Engagements im Kongo) durch. Besonders die UdSSR und Frankreich weigerten sich, finanzielle Verpflichtungen für UNFICYP zu übernehmen. Der Sicherheitsrat beschloß, daß die Mission in erster Linie von den Ländern finanziert werden soll, die mit Militärkontingenten beteiligt sind. Etwa 88% der Kosten übernahm die NATO.
Ergebnis: Zur Zeit der Unabhängigkeit und des 1964er Bürgerkriegs wies Zypern ethnisch eine ähnliche "Flickenteppich"-Struktur auf wie Bosnien-Hercogiva. Dadurch ergaben sich eine Vielzahl von Reibungspunkten, beispielsweise um die Versorgung türkischer Enklaven, was auch die Aufgabe der UNO-Friedenstruppe in dieser Phase sehr kompliziert machte.
Durch die türkische Intervention von 1974 entstanden geschlossene "ethnisch homogene" Gebiete (sehr zu Ungunsten des griechischen Bevölkerungsteils) und die Teilung der Insel hat sich verfestigt. Im Norden sind dauerhaft 35.000 türkische Soldaten stationiert. 1983 wurde dieses Gebiet als selbständiger Staat (Türkische Republik von Nordzypern) proklamiert; er ist aber bis heute nur von der Türkei anerkannt worden.
Die Situation an der Waffenstillstandslinie ist stabil, doch tut sich auf politischer Ebene seitens der Konfliktparteien nichts, um zu einer Verhandlungslösung zu kommen. 1992 wurde berichtet, daß Österreich, Canada und Dänemark ihre Kontingente abziehen wollten. Mit Hinweis darauf warnte Boutros-Ghali, daß sich die UNO ganz aus Zypern zurückziehen könnte, falls die Konfliktparteien sich weiter einem Verhandlungsprozeß verweigern.
Der Sicherheitsrat hat in den letzten Jahren mehrfach bekräftigt, daß eine Zypern-Regelung von einem einheitlichen Staat mit einer einzigen Staatsbürgerschaft ausgehen müsse, der zwei politisch gleichberechtigte Volksgruppen in einer bizonalen Föderation umfassen solle. Die vollständige oder teilweise Vereinigung mit irgendeinem anderen Land und jede Form der Teilung oder Sezession müsse ausgeschlossen werden.
An einer solchen Regelung scheint im Grunde keine der beiden Konfliktparteien interessiert zu sein, doch ist die Frage, ob sie nicht irgendwann aus "übergeordneten Gründen" von der NATO und EU unter Druck gesetzt werden.

1965-1966:

UN India-Pakistan Observation Mission (UNIPOM).
Einsetzung: Am 6.9.65 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des indisch-pakistanischen Waffenstillstands nach dem Krieg vom August-September 1965.
Kontext: Angeblich von Pakistan ausgebildete und unterstützte Guerrillakämpfer in Stärke von 5-6.000 Mann begannen Anfang August 1965, in den indischen Teil von Jammu und Kaschmir einzudringen. Daraufhin griffen indische Truppen über die Waffenstillstandslinie von 1949 hinweg und auch an anderen Abschnitten der Grenze zu Pakistan an. Indien begründete das damit, die Nachschubwege der Guerrilla abschneiden zu wollen. Gegenseitige militärische Vorstöße mit Panzern und Artillerie endeten verlustreich und unentschieden. Am 22.9.65 kam unter internationalem Druck und aufgrund des Kriegsverlaufs ein Waffenstillstand zustande. Im Januar 1966 einigten sich beide Seiten darauf, ihre Truppen auf die Stellungen zurückzuziehen, die sie vor Beginn der Kämpfe gehalten hatten. Das Mandat von UNIPOM endete am 22.3.66.
Inhalt des Mandats: UNIPOM sollte die Einhaltung des Waffenstillstands an der indisch-pakistanischen Grenze überwachen - mit Ausnahme des Gebiets von Jammu und Kaschmir, für das ausschließlich UNMOGIP zuständig blieb. Aufgabe von UNIPOM war außerdem, den Rückzug der Streitkräfte beider Staaten auf die vor Beginn der Kämpfe gehaltenen Stellungen zu verifizieren.
Personalstärke: maximal 96 Mann.
Kosten: $1,7 Mio.
Ergebnis: Im Rahmen der eng begrenzten Aufgabenstellung - Wiederherstellung der Situation vor Beginn der Kämpfe - kann die Mission als Erfolg bewertet werden. Die Frage ist allerdings, wie meist in analogen Situationen, welcher Anteil daran der UNO-Mission zuzuschreiben ist, die schon von ihrer Größe her selbstverständlich nicht in der Lage war, eine effektive Kontrolle an der mehr als 2.000 km langen Grenze auszuüben. Eine politische Konfliktlösung erfolgte nicht; sie war auch nicht als Teil des UNMOGIP-Mandats vorgesehen. 1971 führten Indien und Pakistan im Zusammenhang mit der Sezession von Ostpakistan (Bangla Desh) erneut Krieg gegeneinander.

1973-1979:

UN Emergency Force (UNEF II).
Einsetzung: Am 25.10.73 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des Waffenstillstands  zwischen Ägypten und Israel nach dem Oktoberkrieg 1973.
Kontext: Am 6.10.73 hatten Syrien und Ägypten gemeinsam die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete angegriffen. Seit dem 10.10.73 befand sich Israel in der Gegenoffensive. Am 22.10.73 ordnete der UNO-Sicherheitsrat einen Waffenstillstand an. Er trat am 24.10.73 in Kraft, sah aber nur eine Unterbrechung der Kämpfe vor. Im Dezember 1973 begann in Genf eine internationale Friedenskonferenz. Im Januar 1974 wurde ein erstes Truppenentflechtungs-Abkommen zwischen Israel und Ägypten geschlossen.
Inhalt des Mandats: Zunächst die Überwachung des Waffenstillstands auf der Frontlinie vom 22.10.73.; Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz bei dessen humanitären Aktivitäten. Später bekam UNEF II auch den Auftrag, die israelisch-ägyptischen Entflechtungsabkommen von Januar 1974 und September 1975 zu überwachen.
Beteiligt: Australien, Österreich, Canada, Finnland, Ghana, Indonesien, Irland, Nepal, Panama, Peru, Polen, Senegal, Schweden.
Personalstärke: maximal 6.973 Mann (Februar 1974); zum Zeitpunkt der Beendigung der Mission (24.7.79) 4.031 Mann.
Kosten: Insgesamt $446,5 Mio.
Ergebnis: Das Mandat von UNEF II endete mit der Unterzeichnung des ägyptisch-israelischen Friedensvertrags am 26.3.79.  Die UdSSR sprach sich gegen darin vorgesehenen weiteren Einsatz einer UNO-Friedenstruppe aus, da sie die israelisch-ägyptische Verständigung als Separatfrieden ablehnte. Daher wurde der Einsatz von US-amerikanischen Militärbeobachtern im Sinai und die Aufstellung einer multinationalen Friedenstruppe (MFO) westlicher Staaten bis März 1982 vereinbart.

Seit 1974:

UN Disengagement Observer Force (UNDOF).
Einsetzung: Am 31.5.74 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des Waffenstillstands zwischen Israel und Syrien nach dem Oktoberkrieg 1973.
Kontext: Siehe UNEF II. Syrien weigerte sich zunächst, an der im Dezember 1973 in Genf beginnenden Friedenskonferenz teilzunehmen. Zwischen März und Ende Mai 1974 verschärfte sich die Situation an der israelisch-syrischen Frontlinie. Am 31.5.74 unterzeichneten beide Staaten ein von den USA vermitteltes Abkommen. Es sah vor: Waffenstillstand; Entflechtung der Truppen; Schaffung einer entmilitarisierten Pufferzone unter UN-Kontrolle; Austausch von Gefangenen und Toten. Zur Überwachung des Abkommens sollte eine UNO-Friedenstruppe stationiert werden. Am gleichen Tag  beschloß der Sicherheitsrat die Einrichtung der UNDOF. Die Resolution wurde gemeinsam von den USA und der UdSSR eingebracht; China und Irak enthielten sich.
Inhalt des Mandats: Überwachung der Einhaltung des israelischen-syrischen Disengagement-Abkommens vom 31.5.74. Bildung einer Pufferzone auf den Golan-Höhen.
Beteiligt: Österreich (seit 1975 größtes Kontingent), Canada, Polen.
Personalstärke: Zur Zeit etwa 1.100 - 1.300 Mann.
Kosten: Etwa $40 Mio. jährlich.
Ergebnis: Im Dezember 1981 verkündete Israel offiziell die Annektion des besetzten syrischen Gebiets; der UNO-Sicherheitsrat erklärte diese Maßnahme für "null und nichtig". Gegenwärtig finden Verhandlungen über einen stufenweisen Rückzug Israels von den Golan-Höhen statt.

Seit 1978 bis heute:

UN Interim Forces in the Lebanon (UNIFIL).
Einsetzung: Am 19.3.78 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des israelischen Rückzugs aus dem Libanon.
Kontext: Am 14.-15.3.78 marschierten israelische Streitkräfte in den südlichen Libanon ein. Als Ziel wurde angegeben, die Hauptinfiltrationsrouten und -Versorgungswege der PLO zu unterbrechen und ihre Stützpunkte für Angriffe gegen Israel auszuschalten.
Am 19.3.78 nahm der UNO-Sicherheitsrat eine von den USA eingebrachte Resolution an. Sie forderte sofortigen Waffenstillstand, Rückzug der Israelis aus dem Libanon, Einsatz einer Friedenstruppe zur Überwachung des Rückzugs. Am gleichen Tag billigte der SR die Einsetzung von UNIFIL. Die UdSSR und die CSSR enthielten sich, China nahm an der Abstimmung nicht teil. Der sowjetische Vertreter verlangte, der SR müsse Israel zum sofortigen, bedingungslosen Rückzug auffordern; die Kosten für die Friedenstruppe müßten ausschließlich von Israel gezahlt werden. Bis 1986 bezahlten die UdSSR und die anderen Staaten des Warschauer Pakts keine Beiträge zu den UNIFIL-Kosten. 1986 stimmte die UdSSR im Sicherheitsrat erstmals der Verlängerung des Mandats zu.
Inhalt des Mandats: Verifizierung der sofortigen Feuereinstellung der israelischen Truppen und ihres Rückzugs aus dem Libanon. Gewährleistung der Wiederherstellung der Regierungsautorität im Libanon, sowie der territorialen Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit des Landes. Nach einer  zweiten israelischen Invasion 1982 bekam UNIFIL den zusätzlichen Auftrag, Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung in ihrem Stationierungsgebiet zu übernehmen.
Beteiligt:  Canada, Fiji, Finnland, Frankreich, Ghana, Iran, Irland, Italien, Nepal, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Senegal, Schweden. 1995 stellten Fiji, Finnland, Ghana, Irland, Nepal und Norwegen mit jeweils einem Infanteriebataillon (etwa 5-700 Personen) die wichtigsten Kontingente.
Personalstärke: maximal 6.942 (3.6.82); die durchschnittliche Mannschaftsstärke in den 90er Jahren lag bei 5.850.
Kosten: Allein für den Zeitraum vom Beginn der Mission 1978 bis zum zweiten israelischen Einmarsch 1982: $450 Mio. Die Kosten für UNIFIL im Kalenderjahr 1991 wurden auf  $153,5 Mio. geschätzt; das waren mehr als 45% der Gesamtkosten der UNO-peacekeeping-Operationen 1991.
Ergebnis: Die israelische Truppen zogen sich in mehreren Etappen bis Mitte Juni 1978 aus dem Libanon zurück. Ihre Stellungen übergaben sie aber nicht an die UNO, sondern an die von ihnen ausgerüsteten und abhängigen Streitkräfte Haddads (SLA), die im israelischen Auftrag die militärische Kontrolle über eine "Sicherheitszone" ausübten.
Anfang Juni 1982 marschierten israelische Streitkräfte erneut in den Libanon ein, diesmal mit der erklärten Absicht, die PLO zu zerschlagen. Um den sicheren Abzug der PLO aus Beirut (21.8. bis 10.9.1982) zu gewährleisten, wurde eine multinationale Truppe aus US-amerikanischen, französischen und italienischen Einheiten (MNF I) gebildet.
Nach dem Abzug der MNF drangen israelische Truppen erneut nach West-Beirut ein, und faschistische libanesische Kräfte verübten in ihrem Schutz das Massaker von Sabra und Shatila (16.-18.9.82). Daraufhin wurde die multinationale Truppe als MNF II, seit Februar 1983 verstärkt durch britische Soldaten,  erneut in Beirut stationiert. (Gesamtstärke knapp 6.000 Mann). MNF II wurde im Februar 1984 aufgelöst, nachdem vor allem die US-Truppen mehrfach Ziel von schweren Bombenanschlägen geworden waren. Zuvor hatten die USA und Frankreich im Herbst 1984 den Versuch unternommen, mit Hilfe der MNF  massiv zugunsten der Rechten in den libanesischen Bürgerkrieg einzugreifen.
Welche Aufgabe sich UNIFIL heute noch stellt - abgesehen von humanitären Aktivitäten, s.o. - ist unklar. Sie stellt offenbar weder für die Angriffe terroristischer islamistischer Gruppen gegen Israel noch für dessen "Vergeltungsschläge", die sich großenteils gegen die Zivilbevölkerung richten, eine nennenswerte Hemmschwelle, geschweige denn eine Barriere dar.

1988-1991:

UN Iran-Irak Military Observer Group (UNIIMOG)
Einsetzung: Am 8.8.88 durch den UNO-Sicherheitsrat, nachdem der Generalsekretär zuvor bekanntgegeben hatte, daß am 20.8. eine Feuereinstellung in Kraft treten werde.
Aufgabe: Überwachung des Waffenstillstands nach dem irakisch-iranischen Krieg.
Kontext: Am 10.9.80 drangen irakische Streitkräfte auf iranisches Gebiet vor, das  vom Irak seit langem beansprucht wurde. Daraus entwickelte sich ein mehrjähriger Krieg, in dem die iranische Seite - vor allem durch den rücksichtslosen Einsatz schlecht bewaffneter, aber fanatisierter Massen, u.a. von Kindern und Jugendlichen - Geländegewinne machen konnte.
1986 kam es zum sog. "Tankerkrieg", d.h. zu Angriffen auf Schiffe dritter Staaten. Kuwait bat die USA und die UdSSR um Schutz seiner Schiffe. Im April 1988 griffen US-Streitkräfte iranische Ölplattformen und Patrouillenboote an, nachdem ein amerikanisches Schiff auf eine Mine gelaufen war. Der Irak begann eine erfolgreiche Gegenoffensive und konnte die gegnerischen Kräfte zur Grenze zurückdrängen.
Im Juli 1987 beschloß der UNO-Sicherheitsrat einstimmig Resolution 598, die die sofortige Einstellung der Kämpfe, Rückzug der Streitkräfte hinter die Grenze und  Überwachung des Waffenstillstandsabkommens durch die UNO forderte. Der Irak akzeptierte die Resolution sofort, wie schon vorausgegangene ähnliche, während der Iran seine Zustimmung davon abhängig machte, daß der Irak als Aggressor bezeichnet werden müßte. Die USA wollten das als Ablehnung gewertet sehen und drängten auf ein Waffenembargo gegen den Iran, während die UdSSR befürwortete, dem Iran mehr Zeit für Verhandlungen mit dem UNO-Generalsekretär zu geben.
Am 18.7.88 erklärte der Iran seine Zustimmung zur Resolution 598. Am 20.8.88 trat der Waffenstillstand in Kraft.
Inhalt des Mandats: Festlegung der Waffenstillstandslinie gemeinsam mit den Parteien.  Untersuchung von angeblichen Verletzungen des Waffenstillstands und Wiederherstellung der Situation nach Gewaltanwendung. Überwachung und Verifizierung des Rückzugs aller Truppen auf international anerkannte Grenzen. Überwachung des Kriegsgefangenen-Austausches. Hilfe bei der Reduzierung von Spannungen und bei vertrauensbildenden Maßnahmen, wie etwa Waffenbegrenzungen im grenznahen Bereichen und Schiffspatrouillen in umstrittenen Gebieten im oder nahe dem Shatt-al-Arab.
Beteiligt: Argentinien, Österreich, Australien, Bangla Desch, Canada, Dänemark, Finnland, Ghana, Ungarn, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Kenia, Malaysia, Neuseeland, Nigeria, Norwegen, Peru, Polen, Senegal, Schweden, Türkei, Uruguay, Jugoslawien, Zambia.
Personalstärke: maximal 350-400 Personen aus 26 Ländern, darunter keine des Mittleren Osten.
Kosten: Insgesamt $235 Millionen.
Ergebnis: Die Vermittlungstätigkeit der UNO für das Zustandekommen des Waffenstillstands ist als sehr umfangreich, intensiv und bedeutend einzuschätzen. Doch spielten weitere Faktoren, wie die wirtschaftliche Belastung beider Staaten durch den jahrelangen Krieg und der gemeinsame Druck aller Großmächte vermutlich eine noch größere Rolle.
Nach der Besetzung Kuwaits durch den Irak wurde UNIIMOG abgebaut, indem Rotationen nicht mehr ersetzt wurden. Ende 1990 befanden sich nur noch 60 Beobachter auf der iranischen und 56 auf der irakischen Seite. Bei Beginn der Luftangriffe auf den Irak (16.1.91) wurden sie fast vollständig in den Iran evakuiert. Nach dem Krieg wurden am 31.3.91 die letzten UNIIMOG-Angehörigen abgezogen.
Die Lage an der iranisch-irakischen Grenze ist bisher stabil geblieben. Zu den von der UNO angestrebten  Verhandlungen über eine politische Regelung der nach wie vor offenen Streitfragen, insbesondere des umstrittenen Grenzverlaufs,  ist es jedoch bisher nicht gekommen.

1988-1990:

UN Good Offices Mission in Afghanistan and Pakistan (UNGOMAP).
Einsetzung: Am 14.4.88 durch den UNO-Generalsekretär mit Billigung des Sicherheitsrates.
Aufgabe: Verifizierung des Abzugs der sowjetischen Truppen aus Afghanistan.
Kontext: Die sowjetischen Streitkräfte hatten seit Ende 1979 massiv in Afghanistan  interveniert, um einen Sieg der von den USA, Pakistan, Saudi-Arabien, Iran u.a. unterstützten islamistischen Rebellenorganisationen zu verhindern.
Am 8.2.88 gab Gorbatschow im Zusammenhang seiner umfassenden Revision der sowjetischen Außenpolitik ("Neues Denken") die Absicht bekannt, die sowjetischen Truppen abzuziehen. Am 14.4.88 wurden unter UNO-Schirmherrschaft die Genfer Abkommen unterzeichnet:

  1. Eine afghanisch-pakistanische Vereinbarung über die Prinzipien der gegenseitigen Beziehungen. Beide Seiten verpflichteten sich, sicherzustellen, daß das eigene Territorium auf keine Weise für Verletzungen der Souveränität, politischen Unabhängigkeit, territorialen Integrität und nationalen Einheit sowie für Störungen der Stabilität der anderen Vertragspartei mißbraucht wird. Das beinhaltete auch den Verzicht auf direkte oder indirekte Förderung, Ermutigung und Unterstützung von destabilisierenden Aktivitäten gegen das Nachbarland.
  2. Eine von USA und UdSSR unterzeichnete "Declaration on International Guarantees". Beide Staaten versprachen damit ihren Verzicht auf jede Form der Einmischung und Intervention in die inneren Angelegenheiten Afghanistans und Pakistans.
  3. Eine Vereinbarung zwischen Afghanistan und Pakistan über die freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge.
  4. Eine Vereinbarung über den stufenweisen, vollständigen Rückzug der sowjetischen Interventionskräfte bis zum 15.2.89. Ein Zusatz zu dem Abkommen sah vor, daß der UNO-Generalsekretär bzw. durch ihn zu entsendendes Personal mögliche Verletzungen des Abkommens untersuchen sollte.

Inhalt des Mandats: Keine über die (angesichts des geringen Umfangs der Mission wohl nur symbolische) Verifizierung des sowjetischen Abzugs hinausgehenden Aufgaben. Die Mission endete im März 1990, nachdem die letzten sowjetischen Truppen Afghanistan verlassen hatten.
Personalstärke: 50 Militärbeobachter.
Kosten: etwa $14 Mio.
Ergebnis: Der Abzug der sowjetischen Truppen erfolgte planmäßig. Maßgeblich dafür war aber in erster Linie und praktisch ausschließlich, daß die Regierung der UdSSR aus übergeordneten Gründen entschlossen war, unter Allen Umständen ihr direktes militärisches Engagement schnellstmöglich zu beenden. Daher spielte beispielsweise die Tatsache, daß Pakistan sich keineswegs an seine Verpflichtung zur Nichteinmischung hielt, für die Durchführung des sowjetischen Truppenrückzugs letztlich keine Rolle, auch wenn mehrmals mit Verzögerungen des Zeitplans gedroht wurde.  
USA und UdSSR hatten sich zunächst darauf verständigt, weiterhin ihre Klientschaft im gleichen Ausmaß unterstützen zu können. Im September 1991 vereinbarten sie, die militärische Hilfe beginnend mit dem 1.1.92 einzustellen. Ende April 1992 brach die afghanische Regierung und Armee zusammen, Fraktionen der bewaffneten Opposition übernahmen in Kabul die Macht. Seither haben sich Bürgerkrieg, Zerstörung und Chaos in Afghanistan noch verstärkt. Eine Verständigung zwischen den Konfliktparteien zeichnet sich nicht ab. Die UNO bemüht sich, bisher ohne sichtbare Ergebnisse, um das Ingangbringen von Verhandlungen.

Seit 1991 bis heute:

UN Mission for the Referendum in Western Sahara (MINURSO).
Einsetzung: Am 29.4.91durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung einer Volksabstimmung über die politische Zukunft des Territoriums.
Kontext: Westsahara war seit 1884 spanische Kolonie. Im August 1974 stimmte Madrid dem jahrelangen Drängen der OAU und der UNO zu, ein Referendum über die Selbstbestimmung des Gebiets zuzulassen, das unter UN-Schirmherrschaft in der ersten Hälfte 1975 stattfinden sollte. Die Regierung Marokkos, die "historische" Ansprüche auf das Gebiet erhebt, kündigte an, sie würde sich mit Waffengewalt jedem für sie ungünstigen Ergebnis widersetzen.
Am 14.11. 75 gaben Marokko, Spanien und Mauretanien bekannt, daß sie die Teilung der Westsahara zwischen Marokko und Mauretanien vereinbart hatten. Ende November 1975 marschierten marokkanische und mauretanische Truppen in das Gebiet ein.
Im Februar 1976 proklamierte die Befreiungsfront POLISARIO die Sahaurische Arabische Demokratische Republik (SADR). POLISARIO konzentrierte ihre Guerrilla-Aktionen zunächst gegen Mauretanien, das unter diesem Druck im August 1979 auf seine Forderungen verzichtete. Der bis dahin von mauretanischen Streitkräften besetzte Teil der Westsahara wurde daraufhin ebenfalls von Marokko annektiert. Etwa 100.000 marokkanische Soldaten sind als Besatzungsarmee dauerhaft in der Westsahara stationiert. Die Mehrheit der afrikanischen Staat hat jedoch die SADR anerkannt, die seit 1985 auch einen Sitz in der OAU hat.
In der zweiten Hälfte der 80er Jahre kamen Verhandlungen zwischen Marokko und der POLISARIO in Gang. Maßgeblich dafür war die Vermittlung Algeriens, das einerseits die POLISARIO stark unterstützt, andererseits aber auch eine Normalisierung seiner Beziehungen zu Marokko anstrebt.
Am 11.8.88 präsentierte der UNO-Generalsekretär einen gemeinsamen Plan von UNO und OAU. Er sah einen Waffenstillstand und ein Referendum unter Schirmherrschaft der UNO vor. Beide Seiten akzeptierten den Plan "im Prinzip" am 30.8.88. Das Übereinkommen sah außergewöhnlich umfangreiche Vollmachten für den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs bzw. dessen Personal  hinsichtl. aller mit dem Referendum zusammenhängenden Angelegenheiten vor. Dazu gehörte das Recht, lokale Gesetze und Vorschriften zu suspendieren, die die Durchführung einer freien und gleichen Stimmabgabe behindern könnten. Eine Identification Commission sollte ab dem Tag des Inkrafttretens des Waffenstillstands damit beginnen, eine Liste der Wahlberechtigten zu erstellen. Marokko sollte innerhalb von 12 Wochen den größten Teil seiner Truppen abziehen und den Rest in ihren Stützpunkten kasernieren. Nach Abschluß des Abzugs sollte eine militärische Beobachtergruppe der UNO eingesetzt werden, um die verbleibenden Kräfte zu überwachen und die Freilassung der politischen bzw. Kriegsgefangenen zu verifizieren.
Nach mehreren Unterbrechungen der Verhandlungen durch die marokkanische Verzögerungstaktik und neue Kämpfe kam es 1991 zur Vereinbarung eines neuen - vom vorhergehenden aber nicht wesentlich unterschiedenen - Friedensplans. Am 29.4.91 erteilte der UNO-Sicherheitsrat offiziell das Mandat für die MINURSO. Zu diesem Zeitpunkt war geplant, das Referendum Ende Januar 1992 durchzuführen.
Inhalt des Mandats: Hilfe und Überwachung bei der Umsetzung des Friedensplans der OAU und UNO.
Personalstärke: Laut Planung sollte MINURSO bestehen aus 1.695 Militärpersonen und 1.600 Zivilpersonen. Etwa 580 Zivilisten sollten aus den Mitgliedstaaten kommen und 549 vor Ort rekrutiert werden. Tatsächlich sind aber bisher nur etwa 350 Zivil- und Militärbeobachter im Einsatz.
Kosten: Etwa $37 Mio. jährlich.
Ergebnis: Der Waffenstillstand zwischen Marokko und POLISARIO ist im wesentlichen stabil, jedoch sabotiert Marokko den von der OAU und UNO vorgeschlagenen Friedensplan, dem es 1988 und 1991 zugestimmt hatte. Streitpunkt ist die Aufstellung der Listen der Wahlberechtigten, die Marokko zu verzögern und zu manipulieren versucht. Die MINURSO, die nur einen kleinen Teil des ursprünglich vorgesehenen Personals stationieren konnte, beschränkt sich darauf, Beschwerden über Verletzungen des Waffenstillstands zu registrieren. Der UNO-Sicherheitsrat hat mehrfach darauf gedrängt, die Verhandlungen zwischen Marokko und der POLISARIO wieder aufzunehmen und endlich das Referendum durchzuführen. Anderernfalls werde man die Zukunft der UNO-Mission "überprüfen" müssen. Das Mandat von MINURSO wurde im Januar 1996 erneut um vier Monate verlängert.

1988-1991:

UN Angola Verification Mission (UNAVEM I).
Einsetzung: Am 21.12.88 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des Abzugs der kubanischen Truppen.
Kontext: Nach der Unabhängigkeit von Portugal 1975 eskalierte die langjährige Konkurrenz zwischen den Befreiungsorganisationen MPLA (mit engen Beziehungen zur UdSSR und den sozialistischen Ländern insgesamt) und der von China unterstützten UNITA zum Bürgerkrieg. Während die MPLA die Regierungsmacht übernahm, wurde die UNITA vom südafrikanischen Rassistenregime und von den USA unterstützt. Die kubanische Unterstützung in Gestalt von mehreren zehntausend Soldaten verhinderte wahrscheinlich einen Sieg der UNITA.
Aufgrund der immer aggressiveren Vorstöße Südafrikas ins südliche Angola nahm der UNO-Sicherheitsrat im November 1987 eine Resolution an, mit der er Südafrika verurteilte und zum sofortigen Rückzug aufforderte. Der UNO-Generalsekretär schickte daraufhin Mitte Dezember 1987 eine Mission nach Angola, um den Abzug der südafrikanischen Truppen zu überwachen. Dieser erfolgte jedoch nicht.
Anfang August 1988 wurde bei den von den USA vermittelten Friedensgesprächen zwischen Kuba, Angola und Südafrika in Genf eine sofortige Waffenruhe vereinbart. Südafrika zog bis Ende August alle Streitkräfte aus Angola zurück. Gleichzeitig wurden die etwa 50.000 in Angola stationierten kubanischen Soldaten auf Positionen zurückgenommen, die mindestens 50 km nördlich der Grenze des von  Südafrika okkupierten Namibias lagen.
Am 22.12.88 wurde im UNO-Hauptquartier ein dreiseitiges Abkommen unterzeichnet, das die Unabhängigkeit Namibias regelte. Dazu gehörte auch eine kubanisch-angolanische Vereinbarung über den vollständigen Abzug der kubanischen Truppen bis zum 1.7.91.  Als Teil des Abkommens wurde der UNO-Sicherheitsrat gebeten, die Überwachung des kubanischen Rückzugs zu übernehmen. Daraufhin beschloß der SR am 20.12.88 die Einrichtung von UNAVEM.
Inhalt des Mandats: Verifizierung der Umgruppierung nach Norden und des stufenweisen, vollständigen Abzugs der kubanischen Truppen aus Angola gemäß dem vereinbarten Zeitplan.
Personalstärke: 70 Militärbeobachter aus 10 Ländern und 20 Zivilpersonen.
Ergebnis: Der Abzug der kubanischen Truppen war vorfristig schon am 25.5.91 abgeschlossen. Gleichzeitig endete das Mandat von UNAVEM I. Als entscheidend für den unproblematischen Verlauf muß auch hier - wie in Afghanistan, s.o. - die kubanische (und sowjetische) Entschlossenheit interpretiert werden, das militärische Engagement unter Allen Umständen zu beenden, unabhängig von der Entwicklung der inneren Lage in Angola.

1991-1995:

UN Angola Verification Mission (UNAVEM II).
Einsetzung: Am 30.5.91durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des Waffenstillstands zwischen MPLA und UNITA.  
Kontext: Siehe UNAVEM I.
Am 1.5.91 wurde ein Friedensabkommen zwischen MPLA und UNITA abgeschlossen. Es sah vor: 1) Eine von der UNO zu überwachender und von einer gemeinsamen Kommission zu kontrollierender Waffenstillstand. 2) Wahlen unter internationaler Kontrolle zwischen September und November 1992. 3) Zusammenschluß der Truppen von MPLA und UNITA zu einer einzigen nationalen Armee.
Nach Unterzeichnung des Friedensabkommens richtete die angolanische Regierung formell die Bitte an die UNO, sich an seiner Umsetzung zu beteiligen.
Inhalt des Mandats: Verifizierung der Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens. Im November 1991 richtete die angolanische Regierung an die UNO die formelle Bitte, die Wahlen zu beobachten und technische Hilfe bei ihrer Durchführung zu leisten. Das Mandat und die Zusammensetzung von UNAVEM wurden entsprechend erweitert.
Personalstärke: maximal etwa 550 Personen militärisches und ziviles Personal sowie 400 Wahlbeobachter.
Ergebnis: Die vereinbarte Reduzierung der Streitkräfte beider Seiten sowie der Aufbau einer neuen integrierten Armee erfolgten nur ansatzweise. In einem Bericht des Generalsekretärs wurde festgestellt, daß bis Ende Juni 1992 lediglich 13% der Regierungstruppen und 4% der UNITA-Truppen demobilisiert worden waren. Dennoch beschloß die Leitung von UNAVEM II, nicht zuletzt aufgrund massiven Drucks seitens der maßgeblichen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates, die Wahlen zum angesetzten Zeitpunkt durchzuführen.
Das Wahlergebnis, Mehrheit für die MPLA, wurde von Savimbis UNITA nicht anerkannt. Im ganzen Land wurde der Bürgerkrieg wieder aufgenommen. Daraufhin wurde die Präsenz von UNAVEM II auf einen Restbestand von 100 Militärbeobachtern, UNO-Polizisten und internationalem Zivilpersonal reduziert. Zweck dieser Maßnahme sollte sein, einen Einigungsdruck auf die Konfliktparteien auszuüben.
Die Hauptschuld für das Scheitern einer Kompromißlösung gab der UNO-Sicherheitsrat eindeutig der UNITA. Am 15.9.93 beschloß er deshalb einstimmig die Verhängung eines Erdöl- und Waffenembargos gegen sie.

Seit 1995:

UN Angola Verification Mission (UNAVEM III).
Einsetzung: Am 8.2.95 durch den UNO-Sicherheitsrat. UNAVEM III soll ihre Aufgaben voraussichtlich bis zum Februar 1997 abgeschlossen haben.
Aufgabe: Überwachung der Erhaltung des Friedensabkommens zwischen den angolanischen Bürgerkriegsparteien.
Kontext: Nach dem Scheitern früherer Versöhnungsversuche (s.o.) schlossen die angolanische Regierung/MPLA und die UNITA am 20.11.94 ein neues Friedensabkommen. Zuvor hatte der UNO-Sicherheitsrat am 30.6.94 der UNITA mit weiteren Sanktionen gedroht, wenn sie dem von der UNO, den USA, Portugal und Rußland vermittelten Friedensplan nicht zustimmen würde. Das Abkommen sah u.a. die Rückkehr der Regierungsarmee in die Kasernen und die Kasernierung der UNITA-Truppen vor; von beiden Seiten sollten 20.000 Mann zu einer neuen Armee integriert werden. Nach Abschluß dieser Phase sollte eine gemeinsame Regierung gebildet werden; die Präsidentschaftswahl, deren Ergebnis von der UNITA nicht anerkannt worden war, sollte wiederholt werden.
Der UNITA-Kongreß billigte am 11.2.95 das Abkommen mit knapper Mehrheit; ein einflußreicher Flügel hatte sich dagegen ausgesprochen.
Inhalt des Mandats: UNAVEM III soll durch gute Dienste, Vermittlungstätigkeit und eigene Initiativen bei der Umsetzung des Lusaka-Abkommens vom 20.11.94 Hilfestellung leisten. Sie soll die Entflechtung der Truppen überwachen und die Einhaltung des Waffenstillstands beobachten, alle Truppenbewegungen feststellen, den Rückzug und die Entwaffnung der Truppen beider Seiten sowie der Zivilpersonen verifizieren, humanitäre Lieferungen unterstützen und sich an der Räumung von Minen beteiligen. Die UNO-Soldaten dürfen nicht nur zur Selbstverteidigung von ihren Waffen Gebrauch machen, sondern auch "zur Erfüllung ihres Auftrags", der darin bestehen soll, "den Konfliktparteien dabei zu helfen, Frieden und nationale Versöhnung zu verwirklichen".
Personalstärke: UNAVEM III soll bis zu 7.000 Soldaten, 350 Militärbeobachter und 260 Polizisten umfassen.
Beteiligt: Die Hauptkontingente sollten Brasilien, Indien, Pakistan, Rumänien, Zimbabwe und Uruguay stellen.
Kosten: Die Gesamtkosten der Operation werden auf rund $380 Mio. jährlich geschätzt; sie sollen großenteils von der angolanischen Regierung übernommen werden.
Ergebnis: Anfang Mai 1995 trafen die Führer der Konfliktparteien, Dos Santos und Savimbi, unter Schirmherrschaft der UNO erstmals seit September 1992 wieder zu Verhandlungen zusammen. Themen waren die Einbeziehung der UNITA in eine künftige Regierung und allgemeine Wahlen, die für 1996 oder 1997 geplant sind. Bis dahin soll die UNITA mit mehreren Ministern an der Regierung beteiligt werden. Am 18.7.95 beschloß das angolanische Parlament die Schaffung der Ämter zweier Vizepräsidenten, wovon eines von Savimbi besetzt werden soll. Ende Juli 1995 einigten sich Regierung und UNITA darauf, daß die künftigen Bodenstreitkräfte sich je zur Hälfte aus Truppen beiden Seiten zusammensetzen sollen.
In jüngster Zeit kam es zu einer Reihe kleiner Gefechte, die aber marodierenden, schlecht versorgten Einheiten beider Seiten zugeschrieben werden. Die UNO begann inzwischen mit umfangreichen Aktionen zur Minenräumung und zur Instandsetzung zerstörter Verkehrsverbindungen.
Im Dezember 1995 wurden Kämpfe aus der Region von Soyo (nahe der erdölreichen Enklave Cabinda) gemeldet, wo Regierungstruppen mehrere seit drei Jahren von der UNITA kontrollierte Orte zurückeroberten.
Der UNO-Sicherheitsrat verlängerte das Mandat im Februar 1996 nur um drei Monate (statt üblicherweise sechs Monate), um damit seine Unzufriedenheit über die schleppende Entwicklung des Friedensprozesses zum Ausdruck zu bringen. So ist beispielsweise weder die vereinbarte Entwaffnung von UNITA-Kämpfern planmäßig erfolgt, noch andererseits deren Eingliederung in die Regierungsstreitkräfte.
Nach einer Vereinbarung Anfang März 1996 soll nun innerhalb von vier Monaten eine Regierung der nationalen Einheit gebildet werden.

1989-1990:

UN Transition Assistance Group (UNTAG) in Namibia.
Einsetzung: Die Stationierung einer Friedenstruppe war schon Teil des 1978 vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Friedensplans, dessen Durchführung aber jahrelang vom Rassistenregime Südafrikas sabotiert und verschleppt wurde.
Aufgabe: Überwachung und Unterstützung des Übergangs von der südafrikanischen Herrschaft zur Unabhängigkeit.
Kontext: Die frühere deutsche Kolonie Südwestafrika war im 1. Weltkrieg von Südafrika besetzt worden, danach vom Völkerbund an S. als Mandat übertragen worden. Nach dem 2. Weltkrieg weigerte sich die südafrikanische Regierung, die Autorität der UNO als Nachfolgerin des Völkerbunds über Südwestafrika zu akzeptieren, und versuchte, das Gebiet zu annektieren. Am 27.10.66 beschloß die UNO-Generalversammlung, Südafrika das Mandat zu entziehen und das Gebiet unter direkte Kontrolle der UNO zu stellen; 1968 wurde der Mandatsentzug vom Sicherheitsrat bestätigt. 1969 verurteilte der SR die fortgesetzte Herrschaft Südafrikas über Namibia als illegale Aggression, und 1971 erklärte auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag die südafrikanische Besetzung für illegal.
1973 wurde die 1960 gegründete bewaffnete Befreiungsorganisation SWAPO
von der UNO-Generalversammlung als einzige und authentische Vertretung der namibischen Volkes anerkannt.
Im September 1975 ließ Südafrika eine Verfassungskonferenz in der Turnhalle von Windhoek abhalten, um eine Unabhängigkeit Südwestafrikas nach eigenen Vorstellungen einzuleiten. (Apartheid-System mit ethnisch getrennten Verwaltungen).
Im Januar 1976 bildeten die im Sicherheitsrat vertretenen westlichen Staaten (Canada, Frankreich, Großbritannien, USA und BRD) die Contact Group, die unter Schirmherrschaft der UNO eine friedliche Lösung des Namibia-Konflikts vermitteln sollte. Am 10.4.78 schlug sie dem SR einen Friedensplan vor, der u.a. die Bildung einer Unterstützungsgruppe zur Überwachung freier Wahlen enthielt und die Unabhängigkeit Namibias im Laufe des Jahres vorsah. Daraufhin im Dezember 1978 abgehaltene Schein-Wahlen wurden jedoch von der SWAPO boykottiert und auch von der UNO abgelehnt, da sie nicht wie gefordert von ihr überwacht werden konnten.
Zehn Jahre vergingen, ohne daß sich politisch viel bewegte. Im August wurde nach monatelangen Verhandlungen eine Waffenruhe vereinbart. Am 22.12.88 kam unter Vermittlung der USA ein Abkommen zwischen Südafrika, Kuba und Angola zustande. Es sah den stufenweisen Rückzug der Kubaner aus Angola innerhalb von 27 Monaten und zugleich den Beginn des Unabhängigkeitsprozesses in Namibia ab dem 1.4.89 vor. Im November 1989 sollten Wahlen stattfinden, und am 1.4.90 sollte Namibia unabhängig werden.
Inhalt des Mandats: Überwachung des Rückzugs der südafrikanischen Truppen in ihre Stützpunkte und ihres phasenweisen Abzugs. Kontrolle der von Südafrika geführten südwestafrikanischen Polizei und Mithilfe bei der Ausbildung unabhängiger Sicherheitskräfte. Überwachung der Entwaffnung der SWAPO-Kämpfer vor ihrer Rückkehr nach Namibia sowie des Rückzugs der übrigen SWAPO-Truppen auf ihre Stützpunkte in Angola und Zambia. Überwachung der Einstellung aller Kampfhandlungen. Grenzüberwachung, Verhinderung von Infiltrationen. Ausübung von Verwaltungs- und Polizeifunktionen in der Übergangszeit. Hilfestellung und Kontrolle bei der Organisierung und Durchführung der Wahlen.
Beteiligt: Australien, Bangla Desh, Canada, CSSR, Dänemark, Finnland, Indien, Irland, Italien, Kenia, Malaysia, Pakistan, Panama, Peru, Polen, Spanien, Sudan, Togo, Venezuela, Jugoslawien, Großbritannien.
Die militärische Komponente bestand aus drei Bataillonen mit je 850 Mann aus Finnland, Kenia und Malaysia. Aus der BRD waren 50 Angehörige des BGS als UNO-Beobachter beteiligt.
Personalstärke:  ca. 4.500 Soldaten, 1.500 Polizisten und 2.000 zivile Beobachter.
Ergebnis: Am 31.3.-1.4.89 kam es zu Kämpfen, als 1.500-1.800 SWAPO-Kämpfer - angeblich entgegen den Abmachungen, möglicherweise auf Grund von Mißverständnissen und unterschiedlichen Interpretationen - die Grenze von Angola nach Namibia zu überschreiten versuchten. Der Vorfall führte nur zu einer geringfügigen Verschiebung des Zeitplans, da die maßgeblichen Kräfte aller Seiten hochgradig entschlossen waren, die Vereinbarungen unter Allen Umständen durchzuführen. Die UNTAG, deren Stationierung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht begonnen hatte, spielte dabei keinerlei Rolle.
Bei den Wahlen am 7.-11.11.89 erreichte die SWAPO 57%, die Turnhallenallianz DTA 29%. Die SWAPO verfehlte damit das Ziel der für die Verfassungsgebung benötigten  Zweidrittel-Mehrheit. Ende November 1989 wurden die letzten 1.500 Soldaten Südafrikas abgezogen. Am 9.2.90 wurde eine Kompromißverfassung angenommen, am 16.2.90 SWAPO-Führer Nujoma zum Präsidenten gewählt, am 21.3.90 die Unabhängigkeit Namibias erklärt.
Der Einsatz der UNO in Namibia kann als vollauf erfolgreich eingeschätzt werden, vor allem auch durch die umfangreiche Übernahme von verwaltungsmäßigen und organisatorischen Aufgaben. Voraussetzung dieses Erfolgs war aber die aufgrund des internationalen Drucks feststehende Entscheidung Südafrikas, zumindest die direkte Form ihrer Herrschaft aufzugeben. UNTAG stand nie vor der Alternative, mehr oder weniger gewaltsamen Widerstand einer Konfliktpartei entweder zu brechen oder vor ihm zurückzuweichen.

1989-1992:

UN Observer Group in Central America (ONUCA).
Einsetzung: Im November 1989 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung und Unterstützung bei der friedlichen und demokratischen Ablösung der sandinistischen Regierung Nikaraguas.
Kontext: Die Sandinistas hatten am 19.7.79 in Nikaragua die Macht übernommen. Die Reagan-Regierung begann bald nach ihrem Regierungsantritt (Januar 1981) mit einer weltweiten Roll-Back-Politik gegen die UdSSR und ihre Einflußzonen. Seit Ende 1981 waren von den USA ausgebildete und unterstützte "Contra"-Banden von Honduras aus gegen Nikaragua aktiv. Zugleich eskalierte der Bürgerkrieg in El Salvador, und die Reagan-Regierung schickte Militärberater dorthin.
Im Januar 1983 bildeten Mexiko, Panama, Kolumbien und Venezuela aus Sorge um die regionale Instabilität und aus Furcht vor Militärinterventionen der USA die Contadora-Gruppe, um eine Verhandlungslösung für die ganze Region zu finden.
Ein von ihnen vermitteltes Abkommen (Equipulas I) wurde vor allem von den USA torpediert und zum Scheitern gebracht. Am 7.8.87 wurde das sog. Equipulas II Abkommen von den Präsidenten Nikaraguas, Honduras', Costa Ricas, El Salvadors und Guatemalas unterzeichnet. Die Unterzeichner verpflichteten sich:

  • alle politischen Gefangenen zu amnestieren und nationale Versöhnungskommissionen zu bilden;
  • über ein Ende der Feindseligkeiten zu verhandeln und Waffenstillstände zu erreichen;
  • einen Demokratisierungsprozeß zu unterstützen und freie Wahlen abzuhalten;
  • die Unterstützung irregulärer Rebellenkräfte einzustellen und den Gebrauch ihrer Länder für Angriffe auf andere Staaten zu verhindern;
  • Verhandlungen aufzunehmen über die im Contadora-Rahmenwerk vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der freiwilligen Entwaffnung irregulärer bewaffneter Kräfte;
  • Unterstützung der Einrichtung und der Arbeit einer Internationalen Verifizierungskommission.

Die UNO-Generalversammlung begrüßte am 7.10.87 das Equipulas II Abkommen und forderte den Generalsekretär auf, dem Friedensprozeß größtmögliche Unterstützung zu geben. Daraufhin wurde ein gemeinsames Team von UNO und OAS nach Nikaragua geschickt, um Möglichkeiten für eine Beobachtertätigkeit zu prüfen. Es kam jedoch zu der Einschätzung, daß das Abkommen noch zu vage sei und daß es zu riskant wäre, Beobachter während anhaltender militärischer Konflikte einzusetzen.
Am 23.3.88 schlossen die sandinistische Regierung Nikaraguas und die Contras ein Waffenstillstandsabkommen, das im Wesentlichen trotz mehrfachem Stocken der Verhandlungen eingehalten wurde. Anfang August 1989 unterzeichneten die Regierung Nikaraguas und die innere Opposition ein Abkommen über die Durchführung freier Wahlen und riefen zur Demobilisierung der Contras auf. Zur Verifizierung sollte innerhalb von 30 Tagen eine gemeinsame UNO-OAS-Kommission eingesetzt werden.
Am 11.10.89 erstattete UNO-Generalsekretär Pérez de Cuéllar dem Sicherheitsrat Bericht und schlug die Bildung der ONUCA vor. Aufgrund des Widerstand der Contras, die an den regionalen Vereinbarungen nicht beteiligt waren,  verzögerte sich jedoch deren Stationierung.
Inhalt des Mandats: Der Auftrag der ONUCA bestand zunächst darin, zu verifizieren, ob sich die fünf mittelamerikanischen Regierungen an ihre Verpflichtungen nach Equipulas II hielten. Am 27.3.90 erweiterte der SR das Mandat auf die Unterstützung der Entwaffnung der Contras. Zu diesem Zweck wurde kurzfristig ein venezolanisches Infanteriebataillon mit 700 Mann stationiert, um die Demobilisierungszentren zu sichern und die Übergabe der Waffen zu kontrollieren.
Am 19.4.90 wurde das Managua Abkommen unterzeichnet, das u.a. vorsah: Ein von ONUCA überwachter Waffenstillstand. Einrichtung von fünf Sicherheitszonen von je 550-600 qkm, in die sich die Contra-Streitkräfte bis zum 25.4.90 begeben sollten. Humanitäre Hilfe für Contra-Mitglieder in den Sicherheitszonen. Aufstellung eines Zeitplans für die vollständige Entwaffnung der Contras bis zum 10.6.90.
Das Mandat für ONUCA wurde vom SR am 20.4.90 entsprechend erweitert.
Beteiligt: Die Teilnehmer der Mission kamen aus 12 Staaten, darunter fünf lateinamerikanischen.
Personalstärke:  Die Stärke der Mission betrug im April 1990 1.195 Mann, darunter 702 Mann einer kurzfristig stationierten Infanterieeinheit aus Venezuela. Im Oktober 1991 waren es nur noch 338 Personen.
Kosten: ONUCA kostete vom November 1989 bis zu ihrer Beendigung Mitte Januar 1992 rund $87 Mio.
Ergebnis: Aus den Wahlen am 25.3.90 ging das Oppositionsbündnis UNO mit 55% als Sieger hervor; die Sandinistas bekamen 42% der Stimmen. Am 28.6.90 wurde der Bürgerkrieg offiziell für beendet erklärt. Das Mandat der ONUCA endete am 17.1.92. Im Sinne der Aufgabenstellung - überwachende und unterstützende Begleitung eines unblutigen Machtwechsels auf der Basis einer freien Wahl - muß das Ergebnis als Erfolg bewertet werden.

1990-1993:

UNMIH (Haiti), erste Phase.
Einsetzung: Am 23.9.93 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Unterstützung und Überwachung bei der einvernehmlichen Ablösung des Militärregimes.
Kontext: Nach dem Sturz des langjährigen Diktators Duvalier im Februar 1986 setzte in Haiti eine widersprüchliche Entwicklung zwischen zur Demokratisierung bereiten und restaurativen Kräften ein. Im Oktober 1990 wurde auf Beschluß der UNO-Generalversammlung eine Beobachtergruppe (ONUVEH) eingesetzt, um die bevorstehende Präsidentenwahl zu kontrollieren. Bei dieser Wahl am 17.12.90 wurde Jean-Bertrand Aristide eindeutiger Sieger. Am 30.9.91 wurde er durch einen Putsch gestürzt, und eine Militärjunta übernahm mit den alten Methoden des Terrors die Macht.
Daraufhin verhängte die Organisation Amerikanischer Staaten, OAS, im November 1991 ein (allerdings nicht gerade strikt eingehaltenes) Wirtschaftsembargo gegen Haiti, um die Rückkehr von Aristide in sein Amt durchzusetzen. Auch die US-Regierung übte Druck auf das haitianische Militärregime aus.
Am 16.6.93 stellte der UNO-Sicherheitsrat der Junta ein Ultimatum, bis zum 23. Juni  Aristide in sein Amt zurückkehren zu lassen; anderenfalls würden Sanktionen verhängt. Nach Verstreichen dieser Frist trat ein Erdöl- und Waffenembargo in Kraft.
Nachdem UNO-Vermittler Caputo Gespräche mit Junta-Chef Cédras und Aristide geführt hatte, unterzeichneten beide am  3.7.93 einen Plan zur Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse. (Schrittweiser Machtwechsel; Rückkehr von Aristide bis zum 30.10.93; Einsetzung eines neuen Ministerpräsidenten durch Aristide; Amnestie für die Junta; vorzeitige Pensionierung von Cédras).
Daraufhin hob der SR am 27.8.93 einstimmig das Waffen- und Ölembargo auf. Am  1.9.93 beschloß er die Entsendung eines Vorauskommandos von 30 Mann, um die Stationierung ziviler Polizei und militärischer Berater als Teil einer UNO-Mission vorzubereiten. Am 23.9.93 entschied der SR, eine 1.300 Mann starke Friedenstruppe nach Haiti zu schicken.
Inzwischen hatte sich die Militärjunta aber wieder zu einem Konfrontationskurs entschlossen. Am 11.10.93 wurden amerikanische und kanadische Angehörige der UNO-Mission von Bewaffneten daran gehindert, an Land zu gehen.
Inhalt des Mandats: Neben der Überwachung und Unterstützung der Ablösung des Militärregimes war vorgesehen, daß UNMIH wesentlich zur Ausbildung und Organisierung einer neuen Polizeitruppe beitragen sollte, da die alte ein Instrument der Militärmachthaber, zudem extrem korrupt und inkompetent war. Auch war geplant, UNO-Soldaten vorrangig für den Bau/Instandsetzung von Straßen, Brücken, Krankenhäusern und Schulen einzusetzen.
Personalstärke: Der Planung zufolge sollte UNMIH bestehen aus 640 Blauhelm-Soldaten, 567 Polizei- und 60 Militärausbildern (vor allem aus den USA) sowie 99 zivilen Beratern. Die vorgesehene Stationierung von UNMIH im Oktober 1993 scheiterte jedoch am Widerstand des Militärregimes.
Ergebnis: Die erste Phase des UNMIH-Einsatzes endete mit dem gewaltsam erzwungenen Rückzug des ersten Vorauskontingents am 11.10.93, wodurch es nicht zur beabsichtigten Stationierung einer UNO-Friedenstruppe kam. Die Militärjunta zeigte sich nicht bereit, einer politisch verhandelten, "freiwilligen" und gewaltlosen Abdankung von der Macht zuzustimmen.

1994-1995:

Multi-National Force (MNF), Militärintervention der USA in Haiti.
Einsetzung: Das Eingreifen der USA erfolgte mit Zustimmung des UNO-Sicherheitsrats (bei Enthaltung Chinas und Brasiliens) vom 3.7.94.
Aufgabe: Militärische Absicherung und zum Teil auch Durchsetzung des Demokratisierungsprozesses nach dem erzwungenen Rücktritt der Militärdiktatoren.
Kontext: Nachdem die Militärs ihre Zusagen über einen einvernehmlichen Rücktritt nicht einhielten (s.o.), beschloß der UNO-Sicherheitsrat am 13.10.93 einstimmig, das Öl-, Waffen- und Finanzembargo wieder in Kraft zu setzen.
Am 6.5.94 ordnete der SR eine Verschärfung der Sanktionen an, um den Druck auf die Junta zu verstärken. Das fast totale Handelsembargo trat am 22.5.94 in Kraft. Danach durften nur noch Medikamente, Grundnahrungsmittel, Druckerzeugnisse und einige Brennstoffe nach Haiti geliefert werden.
Als Reaktion verfügte das Militärregime die sofortige Ausweisung der rund 100 Beobachter der UNO und der OAS, die sich noch in Haiti aufhielten. Die USA riefen ihre  in Haiti lebenden Staatsbürger zum Verlassen des Landes auf; US-Marineinfanteristen unternahmen ein Landemanöver auf den Bahamas; 13 amerikanische Kriegsschiffe gingen demonstrativ vor der Küste Haitis vor Anker.
Am 17.7.94 empfahl Boutros-Ghali dem Sicherheitsrat die Aufstellung einer 15.000 Mann starken internationalen Truppe, die in Haiti eingreifen und die Rückkehr des Landes zur Demokratie sichern sollte. Am 31.7.94 verabschiedet der SR (bei Enthaltung Chinas und Brasiliens sowie in Abwesenheit Ruandas) eine von den USA eingebrachte Resolution zu Haiti, mit der er seine Zustimmung zu einer von den USA geführten Militärintervention gab. Vorausgegangen war ein entsprechender Appell von Aristide an die UNO. In der SR-Resolution heißt es, daß die Lage in Haiti eine "Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit" darstelle, was die übliche Formel zur Legitimierung eines "friedenserzwingenden" Auftrags ist. Zugleich wurde die Situation Haitis als eine "einzigartige" bezeichnet, die "außergewöhnliche"Maßnahmen erfordere. Mit diesen Formulierungen - die ebenso auch für Somalia verwendet wurden - sollte der Furcht vieler Mitgliedstaaten vor der Schaffung von Präzedenzfällen für gewaltsame Eingriffe der UNO in ihre Innenpolitik begegnet werden.
Unter dem Druck der drohenden Intervention unterzeichnete Cédras nach Verhandlungen mit dem früheren US-Präsidenten Carter am 18.9.94 eine Vereinbarung, mit der sich die Militärmachthaber nach Verabschiedung eines Amnestiegesetzes durch das Parlament zum Rücktritt bis spätestens 15.10.94 verpflichteten.
Auf Grundlage dieser Übereinkunft begann am 19.9.94 die Landung amerikanischer Truppen, die sich weitgehend gewaltlos vollzog. Am 10.10.94 erklärte Cédras seinen Rücktritt und verließ das Land; am 15.10.94 kehrte Aristide zurück. Am gleichen Tag beschloß der UNO-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen.
Inhalt des Mandats: Der SR ermächtigte unter Berufung auf Kapitel VII der UNO-Charta nicht genannte Mitgliedstaaten, eine multinationale Streitkraft unter einer vereinten Einsatzführung zu bilden "und in diesem Rahmen alle erforderlichen Mittel einzusetzen", um die Militärjunta zum Rücktritt und zum Verlassen Haitis zu veranlassen, die Rückkehr Aristides und der rechtmäßigen Regierungsbehörden zu erleichtern, sowie "ein sicheres und stabiles Umfeld" für den Demokratisierungsprozeß  zu schaffen. Der Auftrag der multinationalen Streitkraft sollte beendet werden, sobald ein "sicheres und stabiles Umfeld" geschaffen worden wäre und die UNMIH über die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche Truppenkapazität verfügte.
Personalstärke: Über 19.200 US-Soldaten sowie mehr aus dekorativen Gründen insgesamt 262 Soldaten aus mehreren lateinamerikanischen Ländern.
Kosten: wurden von den teilnehmenden Mitgliedstaaten, d.h. praktisch allein von den USA,  getragen.
Ergebnis: Die Abdankung der Militärdiktatur vollzog sich angesichts des von den USA aufgebotenen massiven militärischen Drucks praktisch gewalt- und problemlos. Der Widerstand von Teilen des alten Militär- und Polizeiapparats konnte von den US-Streitkräften mit insgesamt geringen Opfern gebrochen werden - wohl deshalb, weil dieser Apparat von vornherein überhaupt keinen Rückhalt in irgendwelchen Teilen der Bevölkerung hatte.

Seit 1995:

UNMIH (Haiti), zweite Phase.
Am 31.3.95 übernahm die UNO das Kommando über die bis dahin von den USA geführte  internationale Friedenstruppe.
Inhalt des Mandats: "Wahrung des während der multinationalen Phase geschaffenen sicheren und stabilen Umfelds und Schutz des internationalen Personals und der wichtigsten Einrichtungen"; "Übertragung rein militärischer Aufgaben an die Streitkräfte Haitis und Schaffung einer gesonderten Polizei". - UNMIH sollte außerdem den rechtmäßigen Behörden in Haiti behilflich sein, Voraussetzungen für die Durchführung von freien Wahlen zu schaffen, die von der UNO und der OAS überwacht werden sollten.
Personalstärke: maximal rund 6.000 Militärs, worunter die USA mit etwa 2.300 Personen das stärkste Kontingent stellten; an zweiter Stelle steht Pakistan mit 860 Blauhelm-Soldaten. Neben den militärischen Kräften waren bis zu 900 internationale Polizeibeobachter sowie zahlreiche zivile Instruktoren tätig.
Ergebnis: Bei den im September 1995 abgeschlossenen Wahlen erreichte das Bündnis von Aristide die absolute Mehrheit. Über die Verlängerung des am 29.2.96 ausgelaufenen UNMIH- Mandats wird noch verhandelt. Boutros-Ghali hat wegen der zunehmenden Kriminalität und Gewalt beantragt, eine reduzierte Truppe von 2.000 UNO-Soldaten und 300 Polizisten noch mindestens bis zum September in Haiti zu belassen. Die USA wollen aber auf jeden Fall im März ihre jetzt noch 1.800 Soldaten abziehen.

Seit 1991 bis heute:

UN Iraq-Kuwait Observation Mission (UNIKOM).
Einsetzung: Am 9.4.91durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung der entmiliarisierten Pufferzone zwischen Irak und Kuwait nach dem Golfkrieg.
Kontext: Nach der Besetzung Kuwaits durch den Irak 1990 versuchte die UNO, Bagdad durch Embargomaßnahmen und stufenweise gesteigerte Kriegsdrohungen zum Rückzug zu veranlassen. Nach Ablauf eines Ultimatums begannen am 16.1.91 massive, ununterbrochene Luftangriffe durch eine unter US-amerikanischem Kommando stehende internationale Streitmacht. Am 24.2.91 folgte die Bodenoffensive, die innerhalb kürzester Zeit zum Rückzug bzw. zur Kapitulation der irakischen Truppen in Kuwait führte.
Inhalt des Mandats: UNIKOM hat lediglich Zwischenfälle bzw. Beschwerden in der Pufferzone zu beobachten und zu untersuchen. Durch ihre Anwesenheit soll sie von Grenzverletzungen abschrecken; sie ist aber nicht autorisiert, selbst einzugreifen. Die Mission hat auch keine zivilverwalterischen oder humanitären Aufgaben. Im Gegensatz zur üblichen Praxis ist das UNIKOM-Mandat nicht befristet.
Personalstärke: Etwa 600 Personen militärisches und ziviles Personal, darunter keines aus  arabischen Staaten. Höchststand im Juni 1991 mit 1.440 Personen, darunter 300 Techniker aus Kanada und insgesamt über 50% Verwaltung und Logistik.
Kosten: Etwa $75 Mio. jährlich. Die UNO versucht, für einen erheblichen Anteil den Irak "zur Kasse zu bitten".
Ergebnis: Die Lage an der Grenze ist, von kleinen Zwischenfällen abgesehen, ruhig, doch kann das Verdienst daran sicher nicht der kleinen UNO-Truppe zugeschrieben werden.

1991-1995:

UN Observer Mission in El Salvador (ONUSAL).
Einsetzung: Im Mai 1991 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung der Umsetzung des Friedensabkommens zwischen Regierung und Guerrilla.
Kontext: Seit etwa Ende der 70er Jahre führte die Nationale Befreiungsfront Farabundo Marti (FLMN) einen bewaffneten Kampf gegen das diktatorische Regime. Der Friedensprozeß, der von mehreren mittelamerikanischen Staatschefs mit den Equipulas-Abkommen eingeleitet wurde, betraf auch El Salvador. Teil der Vereinbarungen war, in den einzelnen Ländern Waffenstillstandsabkommen anzustreben, den Guerrillakämpfern Amnestierung und legale politische Aktionsmöglichkeiten anzubieten, sowie freie Wahlen auf dem Weg zu einer pluralistischen Demokratie abzuhalten.
Seit 1987 fanden in El Salvador, immer wieder von Rückschlägen und neuen schweren Kämpfen unterbrochen, Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der FMLN statt. Die Regierung stand dabei unter erheblichem Druck der USA, zu einer Einigung zu kommen. Im Juli 1990 wurden durch Vermittlung der UNO im Abkommen von San José Grundzüge einer Verständigung festgelegt, und es wurde um internationale Garantien und Überwachung durch die UNO ersucht. Im April 1991 wurde, ebenfalls unter Vermittlung der UNO, ein Abkommen über eine Verfassungsreform geschlossen, insbesondere im Bereich Militär, Justizsystem, Menschenrechte und Wahlen. Daraufhin beschloß der UNO-Sicherheitsrat im Mai 1991 die Bildung der ONUSAL zur Unterstützung der Friedensprozesses und zur Beobachtung der Menschenrechtssituation.
Am 16.1.92 unterzeichneten Regierung und FMLN ein umfassendes Abkommen über die Beendigung des Bürgerkrieges. U.a. wurde eine weitgehende Abrüstung beider Seiten vereinbart. Die Regierungsstreitkräfte sollten von 63.000 auf 31.000 Mann reduziert werden; bestimmte eigens zur Aufstandsbekämpfung aufgestellte Armeeeinheiten, denen besonders schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden, sollten aufgelöst werden. Die FMLN-Kämpfer sollten entwaffnet und ins Zivilleben integriert werden. Außerdem sollte die FMLN als politische Partei legalisiert und eine Amnestie verkündet werden.
Inhalt des Mandats: Zunächst die Überwachung der Waffenstillstands- und Friedensvereinbarung vom April 1991, dann des Abkommens vom Januar 1992. Am 27.5.93 beschloß der Sicherheitsrat, das Mandat auf die Beobachtung des Wahlprozesses auszudehnen, der im März 1994 mit allgemeinen Wahlen abgeschlossen werden sollte. Außerdem sollte die UNO-Mission bei der Aufstellung einer zivilen Polizei mitwirken.
Personalstärke:  Ungefähr 1.000 Personen militärisches, polizeiliches und ziviles Personal.
Kosten: etwa $35 Mio. jährlich.
Ergebnis: Die Präsidentschaftswahlen im März 1994 wurden vom Kandidaten der Rechten mit über 68% klar gewonnen. Der UNO-Sicherheitsrat verkündete in einer Resolution am 26.5.94, daß der Wahlprozeß trotz einiger Unregelmäßigkeiten erfolgreich abgeschlossen worden sei. Zugleich äußerte er sich "besorgt über die weiteren Verzögerungen bei der vollen Durchführung mehrerer wichtiger Bestandteile der Friedensabkommen, u.a. bezüglich des Einsatzes der Nationalen Zivilpolizei und der etappenweisen Auflösung der Nationalpolizei, Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung von Grund und Boden, der Wiedereingliederung der ehem. Kombattanten und Kriegsverletzten in die Zivilgesellschaft...". Andererseits wurde begrüßt, daß Regierung und FMLN am 19.5.94 ein Abkommen über einen Zeitplan zur Durchführung der wichtigsten ausstehenden Aufgaben geschlossen hatten.
Am 30.4.95 beendete die UNO ihre Friedensmission in El Salvador. Eine sehr viel kleinere Beobachtergruppe, MINUSAL, übernahm ihre Nachfolge.
Wesentliche Verpflichtungen, die die Regierung unterzeichnet und zugesagt hat, sind  noch unerfüllt oder nur teilweise erledigt. Dennoch kann der zwölfjährige Bürgerkrieg, dessen Tote auf 80.000 geschätzt werden, wohl als vorerst beendet eingeschätzt werden.

1992-1993:

UN Transitional Authority in Cambodia (UNTAC).
Einsetzung: Am 28.2.92 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung freier Wahlen und eines demokratischen Versöhnungsprozesses zwischen den Bürgerkriegsparteien.
Kontext: Im März 1970 wurde die populäre Regierung Prinz Sihanouks durch einen von den USA inspirierten Militärputsch gestürzt. Im April 1975 eroberten die Khmer Rouge - eine sich an China anlehnende Befreiungsfront - die Hauptstadt Pnom Penh und stürzten das Militärregime. Sihanouk kehrte als Staatsoberhaupt zurück, dankte aber im April 1976 aus Protest gegen die Politik der Khmer Rouge ab.
Nach mehreren von den Khmer Rouge provozierten Grenzzwischenfällen marschierten Ende Dezember 1978 vietnamesische Streitkräfte in Kambodscha ein und nahmen den größten Teil des Landes unter Kontrolle, während sich die Roten Khmer auf einige Stützpunktgebiete zurückzogen und von dort aus einen sehr effektiven Guerrillakrieg führten.
Im Juni 1982 wurde im Exil die "Koalitionsregierung des Demokratischen Kampuchea" gebildet,  die in erster Linie die Roten Khmer und Sihanouks Partei FUNCINPEC zusammenfaßte. Die Hauptunterstützung kam von China.
Im Januar 1989 kündigte Vietnam an, es wolle seine Truppen bis Ende des Jahres aus  Kambodscha abziehen. Dieser Schritt ist im Zusammenhang der globalen Neuorientierung der sowjetischen Außenpolitik unter Gorbatschow zu sehen, die zugleich auch zur Beendigung der sowjetischen Afghanistan-Intervention und zum Abzug der kubanischen Streitkräfte aus Angola führte.
Nachdem der vietnamesische Truppenabzug im November 1989 planmäßig abgeschlossen war, legte der australische Außenminister Evans einen Friedensplan vor, der an einen Vorschlag Sihanouks anknüpfte. Kern des Plans war die Schaffung einer UNO-Interimsverwaltung, die bis zur baldigen Durchführung freier Wahlen die Regierungsgewalt in Kambodscha ausüben sollte. Dieser Friedensplan wurde sogleich von den fünf Ständigen Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrats unterstützt.
Am 23.10.91 unterzeichneten die Bürgerkriegsparteien ein umfassendes Friedensabkommen. Es verpflichtete die Parteien und die sie unterstützenden externen Kräfte zu einem permanenten Waffenstillstand, zur Durchführung freier Wahlen und zur Verabschiedung einer neuen Verfassung - alles unter Aufsicht der UNO.  Das Abkommen sah außerdem die Bildung eines Obersten Nationalrat (SNC) vor, in dem die Bürgerkriegsparteien paritätisch vertreten waren. Am 30.12.91trat dieses Gremium erstmals zusammen und bat die UNO offiziell, so bald wie möglich eine starke Friedenstruppe zu entsenden, um die Durchsetzung des Friedensabkommens zu sichern. Der Sicherheitsrat faßte einen entsprechenden Beschluß am 28.2.92, doch war UNTAC erst im Juli oder August 1992 voll einsatzfähig.
Inhalt des Mandats: Die bis dahin umfangreichste und teuerste Mission der UNO sollte u.a. die Waffenruhe überwachen, die Bürgerkriegsparteien entwaffnen (deren Gesamtstärke auf 450.000 Männer und Frauen geschätzt wurde!), das Land übergangsweise verwalten, beim Aufbau einer zivilen Verwaltung helfen, die Rückkehr und Wiederansiedlung der Flüchtlinge unterstützen und für Mai 1993 Wahlen vorbereiten. Zentrale Bereiche der Regierungstätigkeit wurden der direkten Kontrolle der UNTAC unterstellt, darunter die auswärtigen Angelegenheiten, nationale Verteidigung, Finanzen und öffentliche Sicherheit. UNTAC erhielt weitgehende Untersuchungs- und Eingriffsrechte in Legislative, Exekutive und Judikative. Sie konnte nach eigenem Ermessen Gesetze suspendieren, in Konsultation mit dem SNC neue Gesetze erlassen, und sie hatte das Recht, jeden Beamten vom Minister abwärts abzusetzen.
Der aus Allen Bürgerkriegsparteien gebildete SNC sollte als höchstes Staatsorgan Kambodschas die UNTAC lediglich beraten. An seine Entscheidungen war die UNTAC generell nur gebunden, wenn  diese von Allen zwölf Mitgliedern des SNC einstimmig gefaßt wurde.
Personalstärke: maximal rund 22.000 Personen ziviles und militärisches Personal. (15.900 Militärpersonal, 3.600 zivile Polizei, 1.020 Verwaltungspersonal).
Beteiligt: Militär- und Zivilpersonal aus mehr als 30 Staaten. Die BRD beteiligte sich durch Entsendung von 75 Beamten des Bundesgrenzschutzes für die Zivilpolizeikomponente und die Bereitstellung eines Feldlazaretts mit ca. 140 Personen Sanitätspersonal, sowie 45 Wahlbeobachtern.
Ergebnis: Da die Roten Khmer sich der Kontrolle durch die UNTAC entzogen, unterblieb ihre Entwaffnung und Demobilisierung. UNTAC-Mitarbeitern war es in der Regel nicht einmal möglich, die von den Roten Khmer besetzten Gebiete zu betreten. Es kam sogar zu Angriffen auf UNTAC-Personal und -Hubschrauber. Die Khmer Rouge hielten UNTAC-Mitabeiter fest, die sie in den von ihnen kontrollierten Gebieten angetroffen hatten.
In diesem Zusammenhang wurde mehrfach über Kampfeinsätze der UNTAC diskutiert, aber sie wurden vom Sicherheitsrat zu keinem Zeitpunkt ernsthaft in Erwägung gezogen.
In Reaktion auf das Verhalten der Khmer Rouge verschleppten auch die anderen Fraktionen die Entwaffnung ihrer Kämpfer und drohten mit einer erneuten Mobilmachung ihrer Streitkräfte. Anfang Februar 1993 unternahmen die Regierungstruppen eine neue Großoffensive gegen die Roten Khmer.
Am 23.-28.5.93  fanden Wahlen statt in Allen Gebieten, zu denen UNTAC am Stichtag 31.1.93 Zugang gehabt hatte. Wider Erwarten wurde der Wahlvorgang von den Roten Khmer nicht wesentlich gestört, obwohl sie dies angedroht hatten. Sihanouks FUNCINPEC wurde stärkste Partei mit 45,4%; die Volkspartei des bisherigen Regierungschefs Hun Sen kam auf 38,2%. FUNCINPEC und Volkspartei bildeten unter Beteiligung der kleineren Buddhistischen Liberaldemokratischen Partei eine Koalitionsregierung.
Das Mandat der UNTAC endete im September 1993; bis zum 15.11.93 waren alle 22.000 UNO-Soldaten abgezogen. Ein "sicheres Umfeld" hat die Friedenstruppe gewiß nicht hinterlassen, auch ihr Mandat - Beitrag zur Versöhnung und Zusammenarbeit der Bürgerkriegsparteien - hat sie nicht vollständig erfüllt, da sich die Khmer Rouge dem Prozeß entzogen und da kaum Anstrengungen unternommen werden, an dieser Situation etwas zu ändern. Immerhin hat UNTAC aber dazu beigetragen, zwei der drei Hauptgegner zusammenzubringen und die Roten Khmer international zu isolieren, sie damit vermutlich auch des größten Teils ihrer Unterstützung zu berauben.

1992:

UN Operations in Somalia (UNOSOM I).
Einsetzung: Im April 1992 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Versorgung der Bevölkerung, Unterstützung der Versöhnung zwischen den Bürgerkriegsparteien, Überwachung der Waffenstillstandsvereinbarungen.
Kontext: Im Januar 1991 wurde der langjährige Diktator Siad Barre durch den Kampf mehrerer rivalisierender bewaffneter Organisationen gestürzt. Danach entbrannte zwischen diesen der Kampf um die Vorherrschaft in der Hauptstadt Mogadischu und in einzelnen Teilen des Landes. Am 23.1.92 beschloß der UNO-Sicherheitsrat ein Waffenembargo gegen alle somalischen Bürgerkriegsparteien und rief sie zu einem sofortigen Waffenstillstand auf, um ein "sicheres Umfeld" für die Verteilung von Hilfsgütern zu schaffen.
Am 3.2.92 gaben die Hauptkontrahenten im Bürgerkrieg Boutros-Ghali die Zusage, die Kämpfe um Mogadischu sofort einzustellen und noch vor Ende Februar ein Waffenstillstandsabkommen zu unterzeichnen. Dieses kam am 3.3.92 zustande.
Am 24.4.92 beschloß der Sicherheitsrat die Entsendung von 50 unbewaffneten Beobachtern zur Überwachung des Waffenstillstands. Ein Kontingent von 500 UNO-Soldaten zum Schutz von Lebensmittellieferungen sollte folgen.
Aufgrund der instabilen Lage kam es zu Verzögerungen, sodaß die Waffenstillstandsbeobachter erst im Juli 1992 tätig werden konnten. Am 12.8.92 gab Boutros-Ghali grünes Licht für den Einsatz von 500 UNO-Soldaten, nachdem die Bürgerkriegsparteien deren Stationierung am Hafen und am Flughafen von Mogadischu zugestimmt hatten. Am 14.9.92 trafen die ersten UNO-Blauhelme in Mogadischu ein.
Am 3.12.92 erteilte der Sicherheitsrat  den Mitgliedsstaaten das Mandat, die Auslieferung humanitärer Hilfsgüter auch mit militärischen Mitteln sicherzustellen. Das wurde damit begründet, daß bereits eine halbe Million Menschen durch Unterernährung gestorben seien, daß die humanitäre Hilfe kaum noch durchführbar sei und daß mehrere internationale Hilfsorganisationen einen stärkeren Schutz durch die UNO verlangt hätten.
Die Neudefinition des Mandats durch den SR bedeutete zugleich das Ende der ersten UNOSOM-Mission.

1992-1993:

United Task Force (UNITAF), von den USA auch "Operation Recover Hope" genannt.
Unter Verweis auf die "Einzigartigkeit" der Lage autorisierte der UNO-Sicherheitsrat am 3.12.92 die Mitgliedstaaten, "alle notwendigen Maßnahmen" zu ergreifen, um "so bald wie möglich" die für die humanitäre Hilfe notwendigen "Sicherheitsbedingungen" zu schaffen. Die "humanitäre Tragödie" in Somalia wurde als "Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit" bezeichnet. Diese Formel aus der UNO-Charta eröffnet Optionen für Einsätze auch gegen den Willen von Betroffenen und letztlich auch für Kampfeinsätze. Zugleich begrüßte der SR ausdrücklich das "Angebot eines Ratsmitgliedes" (.d.h. die Absicht der USA), bei der Organisation und Steuerung der Operation in Somalia zeitweise die Führung zu übernehmen.
Ab 9.12.92 landete eine 30.000 Mann starke multinationale Truppe unter dem Kommando und mit hauptsächlicher Beteiligung der USA in Somalia. Ihre Funktion sollte darin bestehen, erstens der UNO eine Atempause zu verschaffen und die Zeit bis zum Aufbau einer größeren UNO-Friedenstruppe zu überbrücken, und zweitens die Ausgangsbedingungen für den Einsatz einer Blauhelm-Mission zu verbessern. Im Frühjahr 1993 sollte die planmäßige Ablösung der UNITAF durch eine zweite UNOSOM erfolgen.

1993-95:

UN Operations in Somalia (UNOSOM II).
Einsetzung: Am 26.3.93 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Beiträge zur Beendigung des Bürgerkriegs in Somalia; Gewährleistung humanitärer Hilfslieferungen.
Kontext: Am 26.3.93 beschloß der Sicherheitsrat einstimmig, vom 1. Mai an eine neue Friedenstruppe nach Somalia zu schicken und damit die von den USA geführten internationalen Streitkräfte (UNITAF) zu ersetzen.
Am 28.3.93 vereinbarten die Bürgerkriegsparteien unter Vermittlung der UNO einen Waffenstillstand. Alle Milizen sollten innerhalb der nächsten 90 Tage gleichzeitig und vollständig entwaffnet werden. Danach sollte ein regierendes Übergangsgremium gebildet werden, in dem alle Gruppen vertreten sein sollten. Innerhalb von zwei Jahren sollten Wahlen stattfinden.
Am 4.5.93 übernahm die UNO offiziell von den USA das Kommando über die internationale Truppe.
Als Teile von UNOSOM II versuchten - unter Berufung auf das Waffenstillstandsabkommen - die Entwaffnung der Bürgerkriegsparteien selbst vorzunehmen, stießen sie auf teilweise heftigen Widerstand. Am 5.6.93 wurden bei einem Gefecht 23 pakistanische UNO-Soldaten getötet, angeblich durch Milizen Aidits. Pakistan forderte eine Strafaktion, und Boutros-Ghali sprach sich für eine "entschlossene und schnelle Aktion" aus.
Am 6.6.93 forderte der UNO-Sicherheitsrat einstimmig die Festnahme und Bestrafung der Verantwortlichen für die "vorsätzlichen bewaffneten Angriffe". Zugleich bekräftigte er die Absicht, alle somalischen Milizen zu entwaffnen.
Am 12.6.93 begannen UNO-Truppen unter Führung der USA sechstägige "Vergeltungsschläge" gegen Aidids Milizen. Dabei wurden u.a. das Hauptquartier Aidits in Mogadischu und der von ihm benutzte Rundfunksender vorübergehend besetzt. UNOSOM-Vebände durchkämmen ganze Stadtteil nach Aidit; Kampfflugzeuge bombardieren angebliche Stellungen Aidits. Am 12. und 13.6.93 eröffneten pakistanische Soldaten das Feuer auf Demonstranten und töteten insgesamt mindestens 24 Menschen.
Am 12.7.93 unternahmen UNO-Truppen einen weiteren Luftangriff auf einen angeblichen Miliz-Stützpunkt im Süden Mogadischus, wobei Dutzende von Zivilisten ums Leben kommen. Die Gefechte zwischen UNOSOM-Truppen und Aidit-Milizen hielten in den folgenden Tagen an.
Am 12.8.93 kündigte Italien die Verlegung seines 2.500 Mann starken Kontingents in den Norden Somalias an, wo es kaum Kämpfe gab: Zwar sei der Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung des Friedens zu akzeptieren, aber nicht Gewalt als Selbstzweck, wie sie in den vergangenen Tagen und Wochen vorgekommen sei.
Im August und Anfang September 1994 gab es weitere Zwischenfälle, bei denen US-amerikanische Truppen in demonstrierende Menschenmengen schossen. Bei einem solchen Vorfall am 9.9.93 wurden 200 Frauen und Kinder getötet. Am folgenden Tag forderte der US-Senat, daß die Regierung klare Ziele für den Somalia-Einsatz festlegen müsse. Das Repräsentantenhaus beschloß am 28.9.93, daß die Regierung einen Rückzugstermin festsetzen und vor Stationierung zusätzlicher Soldaten in Somalia die Genehmigung des Parlaments einholen müsse.
Gleichzeitig forderte Boutros-Ghali vergeblich, die 28.000 Mann umfassende UNOSOM-Truppe um 3.000 Mann zu verstärken, um die Entwaffnung der Milizen in den nördlichen und zentralen Regionen des Landes vornehmen zu können. Stattdessen beschloß der Sicherheitsrat am 22.9.93, den Einsatz von UNOSOM II im März 1995 zu beenden. Nachdem Anfang Oktober 1993 bei einem Gefecht 12 amerikanische Soldaten getötet und 78 verletzt worden waren, kündigte Präsident Clinton am 7.10.93 an, daß bis zum 31.3.94 alle US-Truppen abgezogen werden sollten. Die deutsche Bundesregierung schloß sich diesem Termin an.
Am 16.11.93 setzte der UNO-Sicherheitsrat offiziell den im Juni gegen Aidit verhängten "Haftbefehl" aus und gestand damit das Scheitern der Konfrontationspolitik ein. In seinem Bericht vom 6.1.94 an den SR empfahl Boutros-Ghali eine drastische Einschränkung des UNOSOM-Einsatzes, da nach dem bevorstehenden Rückzug großer Kontingente die Entsendung von Ersatztruppen durch andere Staaten nicht zu erwarten sei. Die Entwaffnung der Bürgerkriegsparteien solle nur noch auf freiwilliger Basis angestrebt werden. - Angeblich hatte der UNO-Generalsekretär sich zuvor an 40 Regierungen mit der Bitte gewandt, sich an UNOSOM II zu beteiligen, jedoch von keiner der angesprochenen Regierungen einen positiven Bescheid erhalten.
Am 4.2.94 beschloß der Sicherheitsrat eine Veränderung der Ziele der UNO-Mission in Somalia. Hauptaufgabe von UNOSOM II sollte nunmehr die Unterstützung eines politischen Prozesses zur Lösung der internen Konflikte sein. Geschützt werden sollten lediglich Häfen, Flughäfen und die wichtigsten Straßenverbindungen, um die Durchführung humanitärer Hilfsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung sicherzustellen. Die Entwaffnung der Bürgerkriegsparteien wurde nicht mehr als Inhalt des Auftrags genannt. UNOSOM II wurde stufenweise abgebaut und bestand nunmehr in erster Linie aus Soldaten afrikanischer und asiatischer Staaten.
Anfang März 1995 verließen die letzten 2.400 Blauhelme (aus Pakistan und Bangla Desch) sowie die zivilen Mitarbeiter der UNO das Land.
Inhalt des Mandats: Zu den Aufgaben von UNOSOM II gehörten die Räumung von Minen, der Aufbau einer Polizeiorganisation, der Wiederaufbau der Wirtschaft, Vorbereitungen zur Bildung einer neuen Regierung, Rückführung der Flüchtlinge. Der Sicherheitsrat autorisierte die Friedenstruppe, "alle notwendigen Maßnahmen" zu ergreifen, um den Schutz von Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen zu gewährleisten.
Personalstärke: UNOSOM II sollte aus rund 28.000 Soldaten (davon 8.000 Angehörige logistischer Einheiten) und 2.800 Zivilisten bestehen. Sie war damit "die bisher umfangreichste und anspruchsvollste Mission" in der Geschichte der UNO.
An der Friedenstruppe waren 23 Nationen beteiligt. Das Kommando führte ein türkischer General. Die BRD entsandte ein verstärktes Nachschub- und Transportbataillon mit 1.700 Soldaten, das in Belet Huen stationiert war. Der Auftrag bestand in der Versorgung und logistischen Unterstützung italienischer Einheiten sowie der Leistung "humanitärer Hilfe" für die Bevölkerung.
Die USA stellten auch nach dem Ende von "Restore Hope" das stärkste Kontingent. Außerdem wurde (außerhalb der Kommandostrukturen von UNOSOM II) eine 1.300 Mann starke "schnelle Eingreiftruppe" der US-Marineinfanterie auf einem Schiff vor der Küste stationiert.
Kosten: Insgesamt ungefähr $1,66 Mrd.
Ergebnis: Teile von UNOSOM, insbesondere das US-amerikanische Kontingent, sahen ihre Aufgabe wesentlich darin, militärisch in den somalischen Bürgerkrieg einzugreifen und eine Entwaffnung der Kriegsparteien gewaltsam durchzusetzen. Offenbar war dieses Vorgehen Resultat einer Fehleinschätzung der Kampfstärke und Organisiertheit der Milizen sowie ihres Rückhalts in Bevölkerungsteilen. Ermutigt wurde dieses Vorgehen durch UNO-Generalsekretär Boutros-Ghali, der für Somalia - absolut konträr zu seiner Politik im früheren Jugoslawien - "friedenserzwingende" Einsätze direkt forderte.
Nachdem sich herausgestellt hatte, daß zumindest schnelle Erfolge der militärischen Konfrontationstaktik in Somalia nicht möglich waren, traten insbesondere die USA sehr schnell den vollständigen Rückzug an.
Es muß bezweifelt werden, ob das "kurzatmige" Eingreifen der UNO in Somalia überhaupt irgend etwas Positives bewirkt hat. Möglicherweise hat es in einer sehr kritischen Phase die Auswirkungen einer Hungerkatastrophe etwas abgedämpft, aber selbst das ist umstritten. Nach Berichten zu Anfang dieses Jahres steht Somalia erneut vor einer Hungersnot.

1992-1995:

UNPROFOR (UN Protection Forces) in Kroatien.
Einsetzung: Am 21.2.92 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung und Umsetzungshilfe für das Waffenstillstandsabkommen zwischen Kroatien und der Bundesarmee sowie zwischen Kroatien und seinen abgespaltenen serbischen Gebieten.
Kontext: Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen schien sich im November 1991 erstmals ein Waffenstillstand in Kroatien (23.11.91) als weitgehend stabil zu erweisen. Der UNO-Sicherheitsrat beschloß daraufhin am 15.12.91 die Entsendung einer kleinen Beobachtergruppe, um Vorbereitungen für die mögliche Stationierung einer größeren Friedenstruppe zu treffen. Dies sollte aber erst geschehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt wären: 1. Ein sicherer und dauerhafter Waffenstillstand. 2. Zustimmung aller Konfliktparteien zur Stationierung einer UNO-Truppe. 3. Die UNO müßte für den Einsatz ein eindeutiges Mandat erhalten. 4. Es müßte durch Erklärungen der Mitgliedstaaten gesichert sein, daß die benötigten Truppen zur Verfügung stünden. 5. Die Finanzierung müßte gewährleistet sein.
Am 21.2.92 fiel die Entscheidung des SR, rund 14.000 Blauhelme in die Krajina sowie nach Ost- und Westslawonien zu schicken. Aus technischen und finanziellen Gründen dauerte es noch bis zum Juni 1992, ehe die Stationierung ganz abgeschlossen war.
Bei der Umorganisierung von UNPROFOR im März 1995 erhielt die Friedenstruppe in Kroatien den neuen Namen UN Confidence Restauration Operation in Croatia (UNCRO) und wurde auf etwa 8.700 Personen verkleinert.
Inhalt des Mandats:  Die Truppe sollte eine Übergangseinrichtung sein mit der Aufgabe, "diejenigen Friedens- und Sicherheitsbedingungen zu schaffen, die für die Aushandlung einer Gesamtregelung der jugoslawischen Krise erforderlich sind". Hierzu gehörte die Schaffung von Voraussetzungen für die Rückkehr der kroatischen Flüchtlinge und allgemein die Überwachung der Umsetzung des UNO-Friedensplans vom Dezember 1991 sowie der mehrfachen Friedensabkommen zwischen den Konfliktparteien. Hierbei ergab sich eine entscheidende Veränderung dadurch, daß es zu Beginn der Verhandlungen primär um eine Einigung zwischen Kroatien und der Bundesregierung/Bundesarmee ging, hingegen bei Beginn des UNPROFOR-Mandats um den Konflikt zwischen der kroatischen Regierung und den abgespaltenen serbischen Gebieten mit ihrer Regierung in Knin. Teil des UNO-Friedensplans wäre gewesen, daß in den umstrittenen Gebieten UNPROFOR zur einzigen bewaffneten Macht werden sollte, was konkret die Entwaffnung der serbischen Milizen (mit Ausnahme eines Restbestands für Polizeiaufgaben) bedeutet hätte.
Bei der Umorganisierung im März 1995 kam als neue Aufgabe hinzu: die Überwachung des am 29.3.94 geschlossenen Waffenstillstands und der am 2.12.94 unterschriebenen Wirtschaftsvereinbarungen zwischen der kroatischen Regierung und den abgespaltenen serbischen Gebieten; die Beobachtung von möglichen Truppen- und Waffenbewegungen über die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien-Hercegovina; zu diesem Zweck sollten etwa 30 UNO-Posten an der Grenze eingerichtet werden.
Personalstärke: maximal etwa 12.000; im März 1995 auf 8.000 reduziert.
Ergebnis: Im Gegensatz zu Bosnien-Hercegovina beschränkte sich die UNPROFOR in Kroatien im gesamten Zeitraum ihrer Mission auf eine rein passive Haltung. Weder unternahm sie praktische Anstrengungen, um die Rücksiedelung vertriebener Kroaten zu ermöglichen und die serbischen Milizen zu entwaffnen, noch stellte sie sich den zahlreichen militärischen Vorstössen der kroatischen Armee zur Wiedergewinnnung der abgespaltenen Gebiete entgegen. Im klassischen Sinn eines Peacekeeping-Mandats hat sich UNPROFOR in Kroatien wahrscheinlich im großen und ganzen korrekt verhalten, aber mit dem konkreten Ergebnis, auf beiden Seiten die Anwendung des militärischen Faustrechts geradezu herauszufordern.
Mit der Rückeroberung der Krajina Anfang August 1995 endete praktisch das UNPROFOR-Mandat in Kroatien.

1992-1995:

UNPROFOR in Bosnien-Hercegovina.
Einsetzung: Am 29.6.92 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Zunächst nur militärischer Schutz und logistische Unterstützung für humanitäre Hilfslieferungen. Dann schrittweise Ausweitung des Mandats ohne erkennbare Konzeption.
Kontext: Präsident Izetbegovic hatte zu Beginn des jugoslawischen Bürgerkriegs im Sommer/Herbst 1991 mehrfach vergeblich um die präventive Stationierung einer UNO-Friedenstruppe gebeten. Als der Sicherheitsrat im Februar 1992 die Entsendung von UNPROFOR nach Kroatien beschloß, war vorgesehen, das Hauptquartier der Friedenstruppe in Sarajevo anzusiedeln. Offenbar versprach sich die UNO davon auch einen beruhigenden Effekt auf die innere Situation in Bosnien-Hercegovina, der aber nicht eintrat: Im April 1992 befand sich die Republik in einem Bürgerkrieg, der schnell zum schlimmsten Teil des jugoslawischen Dramas eskalierte. Die wichtigsten weiteren Stationen in Stichworten:

  • 15.5.92: Der SR bittet Boutros-Ghali, die Möglichkeit einer Stationierung von UNO-Friedenstruppen in Bosnien-Hercegovina sowie eines militärischen Schutzes für humanitäre Hilfsaktionen zu prüfen.
  • 30.5.92: Der SR verabschiedet (bei Enthaltung von China und Simbabwe) umfassende Sanktionen gegen die neue Bundesrepublik Jugoslawien, um die Belgrader Führung zu zwingen, ihre Eingriffe in Bosnien-Hercegovina und ihre Unterstützung für die serbischen Milizen zu beenden. Kriegsschiffe der WEU übernehmen die Überwachung des Embargos auf der Adria.
  • 29.6.92: Der SR beschließt die Entsendung zusätzlicher UNPROFOR-Soldaten nach Sarajevo, um die Sicherheit und den Betrieb des Flughafens sowie die Auslieferung von humanitären Hilfsgütern zu gewährleisten.
  • 14.9.92: Der SR beschließt (bei Enthaltung Chinas, Indiens und Simbabwes) eine Verstärkung der Friedenstruppen in Bosnien-Hercegovina um bis zu 6.000 Soldaten.
  • 9.10.92: Der SR verhängt (bei Stimmenthaltung Chinas) ein Verbot militärischer Flüge über Bosnien-Hercegovina.
  • 17.11.92: Der SR beschließt, die Überwachung der Wirtschaftssanktionen gegen Jugoslawien zu verschärfen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Schiffe in der Adria und auf der Donau bei vermuteten Verstößen gegen das Embargo anzuhalten und ihre Ladung zu durchsuchen.
  • 22.2.93: Der SR beschließt die Bildung eines internationalen Gerichts zur Verfolgung von Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien.
  • 31.3.93: Der SR beschließt (bei Stimmenthaltung Chinas), das Flugverbot auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen. Der Beschluß war möglich geworden, nachdem das Gremium russischen Bedenken Rechnung getragen und eine Bombardierung serbischer Anlagen ausgeschlossen hatte.
  • 6.5.93: Der SR erklärt Sarajevo und fünf weitere Städte zu UNO-"Sicherheitszonen".
  • 6.2.94: Boutros-Ghali bittet die NATO um Unterstützung für Luftangriffe auf serbische Stellungen in und um Sarajevo, falls es zu Angriffen auf die "Sicherheitszone" kommt.
  • 9.2.94: Der NATO-Rat fordert die Beendigung der Belagerung von Sarajevo und den Abzug aller schweren Waffen aus einem Umkreis von 20 km um das Stadtzentrum innerhalb von zehn Tagen. Falls dieses Ultimatum nicht eingehalten wird, droht die NATO mit Luftangriffen.
  • 15.2.94: Auf einer von Rußland beantragten SR-Sondersitzung bringen Rußland, China, die Ukraine und Griechenland Vorbehalte gegen NATO-Luftschläge vor.
  • 21.2.94 Die NATO gibt den Verzicht auf die angedrohten Angriffe bekannt, da fast alle schweren Waffen abgezogen worden seien.
  • 25.7.94: Boutros-Ghali befürwortet  in einem Brief an den SR, die internationale Bosnien-Kontaktgruppe solle die Umsetzung des von ihr vorgeschlagenen Friedensplans bei seiner Annahme durch die Kriegsparteien selbst übernehmen. Die UNO sei nicht in der Lage, eine Friedensmission von den Ausmaßen, wie sie der Friedensplan vorsehe, zu organisieren.
  • 5.10.94: Der SR lockert die Sanktionen gegen Jugoslawien für zunächst 100 Tage. Zuvor hatten die internationalen Vermittler Lord Owen und Stoltenberg Belgrad bescheinigt, es habe alle Lieferungen an die bosnischen Serben eingestellt.

Ende Mai/Anfang Juni 1995: NATO-Kampfflugzeuge bombardieren ein Munitionslager der Serben bei Pale. Vorausgegangen war ein Ultimatum der UNO an beide Kriegsparteien, die schweren Kämpfe in und um Sarajevo sofort einzustellen. Bewaffnete serbische Kräfte stürmen daraufhin zahlreiche UNO-Depots, in denen schwere Waffen der Kriegsparteien eingelagert sind, und nehmen mehrere hundert Blauhelm-Soldaten als Geiseln. Der russische Außenminister Kosyrew verurteilt die Geiselnahmen als "Barbarei", warnt aber zugleich vor weiteren Luftangriffen der NATO, weil sie die Lage nur verschlimmern könnten.
Die mehrwöchige Kraftprobe endete mit der schrittweisen Freilassung der UNO-Soldaten durch die Serben - anscheinend im Gegenzug gegen eine Zusage der NATO, auf weitere Luftangriffe vorerst zu verzichten.
Die Einnahme der Moslem-Enklaven Srebrenica und Zepa durch die Serben im Juli 1995 führte zu einer Verschärfung des Vorgehens der NATO: sie erklärte, die übrigen "Sicherheitszonen" künftig durch massive Luftangriffe schützen zu wollen, und führte diese Ende August/Anfang September in der Umgebung von Sarajevo durch.
Personalstärke: maximal 24.000 Personen. Die BRD beteiligte sich mit zwei Kriegsschiffen und drei Fernaufklärern an der Überwachung des Embargos in der Adria. Außerdem waren deutsche Besatzungsmitglieder an AWACS-Flügen der NATO beteiligt, die der Überwachung und später auch Durchsetzung des von der UNO verhängten Verbots militärischer Flüge über Bosnien-Hercegovina dienten. - Im Juni 1995 beschloß die Bundesregierung, die Bundeswehr auch zur Unterstützung der Schnellen Eingreiftruppe für Bosnien-Hercegovina einzusetzen. Dazu gehörte: a) Bereitstellung von Lufttransportkräften; b) Entsendung von Sanitätskräften für den Aufbau eines Feldlazaratts in Kroatien;  c) Unterstützung von NATO-Luftangriffen durch ECR-Tornados für Aufklärungsflüge.
Ergebnis: Nach Annahme des Dayton-Friedensabkommens durch alle Konfliktparteien erteilte der Sicherheitsrat am 15.12.95 einstimmig der NATO die Ermächtigung, mit dem Einsatz der IFOR (Implementation Force) die Umsetzung der Vereinbarungen "mit Allen erforderlichen Mitteln" durchzusetzen. Das Mandat ist vorläufig auf ein Jahr befristet.
IFOR soll nach Abschluß der Stationierung 60.000 Mann aus 34 Staaten (davon 18 nicht zur NATO gehörend) umfassen, darunter 20.000 Amerikaner als stärkstes Kontingent und 4.000 Soldaten der Bundeswehr.
Falls, wie es sich in den bisherigen Äußerungen abzeichnet, maßgebliche Truppengeber der IFOR, vor allem die USA, darauf bestehen sollten, ihren Einsatz nach einem Jahr zu beenden, ist mit großer Wahrscheinlichkeit zu befürchten, daß sie kein "sicheres Umfeld" für einen Aussöhnungsprozeß zwischen den Bevölkerungsgruppen hinterlassen werden. Trotz wirtschaftlicher Erschöpfung und Kriegsmüdigkeit der Konfliktparteien ist bisher nicht zu erkennen, daß sich Kräfte für eine freiwillige und gleichberechtigte Zusammenarbeit herausbilden.

Seit 1992:

UNPROFOR in Makedonien.
Einsetzung: Am 11.12.92 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Präventivfunktion gegen ein Übergreifen des jugoslawischen Bürgerkriegs auf Makedonien.
Kontext: Makedonien schien nach dem Beginn des jugoslawischen Bürgerkriegs vor allem von zwei potentiellen Gefahren bedroht: Erstens durch eine Intervention durch die alte Bundesarmee - diese Gefahr schwand bald durch den Zerfall sämtlicher bundesstaatlicher Strukturen und den Rückzug der Armee aus Makedonien - oder von serbischer Seite, mit dem Ziel, eine Eigenstaatlichkeit Makedoniens nicht zuzulassen. Zweitens ein interner Nationalkonflikt in der neuen Republik selbst durch den Gegensatz zwischen der makedonischen Mehrheitsbevölkerung und der etwa ein Viertel der Bevölkerung zählenden albanischen Mehrheit. Damit verbunden das Risiko eines zwischenstaatlichen Konflikts Makedonien-Albanien oder eines Übergreifens von Auseinandersetzungen bei einer möglichen Zuspitzung in der serbischen Kosovo-Provinz.
Am 23.11.92 teilte Boutros-Ghali dem Sicherheitsrat seine Absicht mit, ein Dutzend UNO-Vertreter in das makedonische Grenzgebiet zu Albanien und Serbien zu schicken. Sie sollten abklären, ob dort präventiv UNO-Blauhelme stationiert werden sollten. Das ging zurück auf eine Bitte der makedonischen Regierung.
Am 11.12.92 beschloß der SR einstimmig die Entsendung von 700 Blauhelmen, 35 Militärbeobachtern und 26 Zivilpolizisten. Es handelte sich zunächst um skandinavische UNPROFOR-Angehörige, die aus Kroatien abgezogen wurden, und die Mission wurde als Teil von UNPROFOR behandelt. Im Juli 1993 wurden zusätzlich 300 US-Infanteristen  stationiert. Im März 1995 wurde eine Umorganisierung von UNPROFOR vorgenommen, bei der die Friedenstruppe in Makedonien bei unverändertem Mandat zu einer eigenständigen Formation namens UN Preventive Deployment Force (UNPREDEP) wurde.
Personalstärke: Etwa 1.150 Soldaten, ungefähr je zur Hälfte aus den USA und aus skandinavischen Ländern.
Ergebnis: Es handelt sich um die erste UNO-Mission, die auf Bitten einer betroffenen Regierung präventiv vorgenommen wurde - und sie kann im relativ eng gesteckten Rahmen ihres Auftrags (Hilfe bei einer Konfliktlösung gehörte nicht dazu) nur als vollständig erfolgreich eingeschätzt werden: Makedonien blieb als einzige Republik des früheren Jugoslawiens völlig unberührt vom Bürgerkrieg, wenn auch nicht von dessen wirtschaftlichen Folgen, vor allem auf Grund des Embargos gegen Serbien und Montenegro. Makedonien konnte in den letzten Jahren, dank Vermittlung und Druck der EU, seine Beziehungen zu Griechenland und zur neuen jugoslawischen Bundesrepublik relativ normalisieren. Der Konflikt mit der albanischen Volksgruppe scheint sich abgeschwächt zu haben. - Wieweit das alles vom Einsatz der UNO-Friedenstruppe mitbeeinflußt wurde, ist selbstverständlich nicht beweiskräftig zu beantworten.

1992-1994:

UN Operations in Mozambique (ONUMOZ).
Einsetzung: Am 16.12.92 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung und Unterstützung des Waffenstillstands und der Versöhnung zwischen den Bürgerkriegsparteien.
Kontext: 1975 erlangte das Land unter Führung der Befreiungsorganisation FRELIMO seine Unabhängigkeit von der früheren Kolonialmacht Portugal. Seit etwa 1980 mußte sich die Regierung gegen die bewaffneten Aktionen der RENAMO verteidigen, die maßgeblich vom Rassistenregimes Südafrikas ausgerüstet und ausgebildet wurde. Die Folge war der wirtschaftliche Ruin des Landes, die Verwüstung ganzer Regionen und Fluchtbewegungen riesigen Ausmaßes.
Im Zuge des globalen Versuchs, langjährige Konflikte durch politische Kompromisse zu beenden (Gorbatschows "Neues Denken" in der Außenpolitik) kam nach anfänglichen Rückschlägen auch in Mozambique am 4.10.92 ein Waffenstillstandsabkommen zustande. Daraufhin sprach sich Boutros-Ghali am 7.12.92 in einem Bericht an den Sicherheitsrat für die Entsendung einer Friedenstruppe aus.
Inhalt des Mandats: Überwachung und Unterstützung bei der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens vom Oktober 1992. Dazu gehörte Überwachung der Waffenruhe und Hilfe bei der Entwaffnung und Demobilisierung der Bürgerkriegsarmeen; organisatorische Hilfe bei der Vorbereitung freier Präsidentschafts- und Parlamentswahlen Ende 1993; humanitäre Hilfe, vor allem bei der Wiederansiedlung der auf sechs Millionen geschätzten Flüchtlinge. Am 23.2.94 beschloß der UNO-Sicherheitsrat die Aufstellung eines Polizeianteils als integrierender Bestandteil der ONUMOZ, der bis zu 1.144 Mann umfassen sollte, bei gleichzeitiger Reduzierung der Gesamtstärke von ONUMOZ .
Personalstärke: maximal 7.-8.000 Personen militärisches und ziviles Personal.
Kosten: wurden auf insgesamt rund $330 Mio. geschätzt.
Ergebnis: Bei den unter UNO-Aufsicht durchgeführten Wahlen im Oktober 1994 gewann FRELIMO die absolute Mehrheit der Parlamentssitze. Präsident Chissano wurde mit 53,3% im Amt bestätigt. Dem am 16.12.94 vorgestellten neuen Kabinett gehörten ausschließlich FRELIMO-Mitglieder an; die Forderung der RENAMO nach Regierungsbeteiligung wurde abgelehnt. Die UNO-Friedenstruppe entwaffnete nach eigener Schätzung rund 90% der früheren Regierungsarmee (65.000 Mann) und der Rebellengruppen (20.-25.000 Mann). Bislang sollen rund 1,5 Mio. Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt sein.
Der Einsatz der ONUMOZ endete am 15.12.94 und wurde offiziell für erfolgreich erklärt. Dabei ist nicht zu übersehen, daß einige wesentliche Aufgaben zu diesem Zeitpunkt noch nicht oder nicht vollständig erfüllt waren. Dazu gehört die vollständige Entwaffnung beider Bürgerkriegsparteien, die Integration in neu zu bildende Streitkräfte sowie die Aufstellung einer beide Seiten umfassenden Polizei.

Seit 1993:

UN Observer Mission in Georgia (UNOMIG).
Einsetzung: Am 6.8.93 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung des Waffenstillstands zwischen Georgien und seiner abtrünnigen Region Abchasien in Zusammenarbeit mit einer GUS-Friedenstruppe.
Kontext: Am 6.8.93 wurde zwischen Georgien und Abchasien ein erstes Waffenstillstandsabkommen geschlossen, das den UNO-Sicherheitsrat veranlaßte, die Entsendung von zunächst acht Beobachtern zu beschließen. Mitte September begannen neue Kämpfe, die damit endeten, daß die von zahlreichen Freiwilligen aus dem Kaukasus-Gebiet unterstützten abchasischen Rebellen das von ihnen beanspruchte Gebiet vollständig besetzten. Im November 1993 wurde ein neuer Waffenstillstand vereinbart, der seither stabil ist. Am 14.5.94 wurde nach Verhandlungen unter Schirmherrschaft der UNO ein Abkommen unterzeichnet, das die Stationierung einer GUS-Friedenstruppe von 2.500-3.000 Mann in einer Pufferzone entlang der Waffenstillstandslinie vorsieht.
Inhalt des Mandats: Überwachung der Umsetzung des Abkommens vom 14.5.94. Beobachtung der GUS-Friedenstruppen (gegenwärtig ca. 1.500 russische Soldaten). Überwachung der Pufferzone und der Lagerungsstätten schwerer Waffen. Außerdem soll die Präsenz der Beobachtergruppe zur Schaffung von Bedingungen für die Rückkehr der Flüchtlinge beitragen.
Personalstärke: 137 Personen. Die Bundeswehr ist mit zehn Soldaten beteiligt (vier Militärbeobachter, zwei Ärzte, vier Sanitäter).
Kosten: etwa 23 Mio. jährlich.
Ergebnis: Im Rahmen eines UNHCR-Repatriierungsprogramms sollen etwa 25.000 Georgier nach Abchasien zurückgekehrt sein. Der Waffenstillstand ist stabil, aber wohl vor allem deshalb, weil Georgien sich nicht stark genug fühlt, ihn militärisch zu brechen, zumal angesichts der Gegenwart von russischen Truppen auf seinem Territorium.
Unter Vermittlung der UNO haben mehrere ergebnislose georgisch-abchasische Verhandlungsrunden stattgefunden. Abchasien, das sich als unabhängiger Staat begreift und seinen eigenständigen Anschluß an die GUS (oder Beitritt zur russischen Föderation) anstrebt, wurde bisher von keinem Staat der Welt anerkannt. Andererseits ist für eine Bereitschaft zum Wiederanschluß an Georgien kein Anzeichen zu erkennen. Die georgische Regierung hat offiziell um die Stationierung einer UNO-Friedenstruppe gebeten. Der Sicherheitsrat macht eine solche Operation aber von substantiellen Fortschritten bei den Verhandlungen abhängig.

Seit 1993:

UN Observer Mission in Liberia (UNOMIL).
Einsetzung: Am 22.9.93 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Unterstützung bei der Versöhnung der Bürgerkriegsparteien.
Kontext: In Liberia kam es seit 1989 zu Kämpfen zwischen bewaffneten Fraktionen und Interessengruppen. Im August 1990 beschlossen die Staaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) die Aufstellung einer Friedenstruppe (ECOMOG), um einen Waffenstillstand und eine politische Verständigung zu erreichen. Die Aufstellung einer solchen Truppe war insbesondere von den USA befürwortet worden. UN-Generalsekretär Perez de Cuellar hatte zuvor den Einsatz einer UNO-Friedenstruppe ausgeschlossen, weil es sich nicht um einen zwischenstaatlichen Konflikt handelte.
Die anfangs 3.000 Mann starke ECOMOG, mit der erstmals ein OAU-Kontingent in den Konflikt in einem Mitgliedsland eingriff, begann ab Ende August 1990 in Liberia einzutreffen. Ihr Einsatz war von Anfang an einseitig gegen eine der bewaffneten Fraktionen, die angeblich von Libyen unterstützte NPFL, gerichtet. Die NPFL hatte die Stationierung der ECOMOG von vornherein abgelehnt, da die beteiligten Staaten ein "Club von Diktaturen" seien. Der ECOMOG gelang es innerhalb der ersten Wochen, die Einheiten der NPFL mehr als 50 km von der Hauptstadt Monrovia zurückzudrängen, während diese weiterhin rund drei Viertel des Landes kontrollierte. ECOMOG wurde später auf 7.000 und dann auf 12.000 Mann verstärkt. Ihre Tätigkeit wurde durch Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates unterstützt.
Im Juli 1993 begannen in Genf Friedensverhandlungen unter Schirmherrschaft der UNO und der OAS zwischen den wichtigsten Bürgerkriegsparteien und der von der ECOWAS eingesetzten Übergangsregierung. Am 17.7.93 einigte man sich auf ein Friedensabkommen, das einen Waffenstillstand, die Entwaffnung der Milizen sowie deren Kasernierung, die Einsetzung einer neuen Übergangsregierung unter Einbeziehung aller Konfliktparteien und die Durchführung freier Wahlen im Februar 1994 vorsah. Bis dahin sollte ein fünf Mitglieder umfassender Staatsrat die Politik leiten.
Auf Basis dieses Friedensabkommens entschied sich der UNO-Sicherheitsrat am 22.9.93 für die Entsendung einer Beobachtermission. Die Verlängerung des Mandats am 21.4.94 wurde mit dem Vorbehalt versehen, daß bis zum Juni Fortschritte bei der Bildung einer Übergangsregierung, sowie bei der Vorbereitung von Wahlen und der Entwaffnung der Bürgerkriegsparteien erkennbar sein müßten; anderenfalls würde das weitere Engagement der UNO in Frage gestellt.
Ein Jahr später, am 13.4.95,  äußerte der SR in einer Resolution seine Besorgnis über die andauernden Kämpfe, wodurch die Stationierung der ursprünglich geplanten Zahl von Beobachtern unmöglich gemacht werde. Am 30.6.95 forderte der SR in dringender Form rasche Fortschritte im Friedensprozeß und drohte mit dem Abzug der  UNIMIL gedroht, falls eine Einigung nicht bis zum 15.9.95 erreicht würde.
Im August 1995 unterzeichnet unter Vermittlung Ghanas und Nigerias sieben der acht wichtigsten Bürgerkriegsparteien ein neues Friedensabkommen.
Inhalt des Mandats: Überwachung der Durchsetzung des Friedensabkommens; humanitäre Hilfsmaßnahmen; Unterstützung bei der Vorbereitung allgemeiner Wahlen.  
Personalstärke: Die Mission sollte ursprünglich aus 300 Militärbeobachtern und 200 zivilen Mitgliedern bestehen. Es wurden aber zunächst nur 70 Beobachter aus elf Staaten stationiert, die im November 1995 auf Anordnung des UNO-Generalsekretärs auf 130 verstärkt wurden. Die interafrikanische Friedenstruppe ECOMOG bestand 1995 aus rund 8.400 Soldaten, davon fast 5.000 aus Nigeria und gut 1.000 aus Ghana.
Kosten: etwa 40 Mio. jährlich.
Ergebnis: In dem über sechs Jahre dauernden Bürgerkrieg wurden etwa 150.000 Menschen getötet und zwei Drittel des Landes verwüstet. Mindestens 800.000 Menschen flüchteten ins Ausland.
Nach dem neuen Friedensabkommen vom August 1995 wurde in Monrovia ein sechsköpfiger Staatsrat eingesetzt; dieser gab die Bildung einer Regierung bekannt, die die wichtigsten Kriegsparteien repräsentiert. Mitte Januar 1996 wurde gemeldet, daß - mit nur etwa einem Monat Rückstand hinter dem vereinbarten Zeitplan - unter Kontrolle der ECOMOG die Entwaffnung und Demobilisierung der Bürgerkriegsmilizen begonnen haben. Andererseits gab es auch zu Anfang dieses Jahres neue Kämpfe zwischen den Milizen und  mit der ECOMOG. Der Sicherheitsrat hat Ende Januar das UNIMIL-Mandat bis zum 31. Mai verlängert und gleichzeitig seine Besorgnis über fortdauernde Verletzungen des Waffenstillstands ausgedrückt.

1993-1994:

UN Assistance Mission to Ruanda (UNAMIR).
Einsetzung: Am 5.10.93 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Überwachung und Unterstützung des vereinbarten Übergangsprozesses bis zu Durchführung von Wahlen, die 1995 stattfinden sollten. Unklare Aufgabenstellung nach der Eskalation des Bürgerkriegs im April 1994.
Kontext: Zwischen den Bevölkerungsgruppen der Hutu (etwa 88%) und Tutsi (11%) bestand schon vor dem Eintritt in die Unabhängigkeit (1962) ein Spannungsverhältnis, das immer wieder seinen Ausdruck in gewalttätigen Auseinandersetzungen riesigen Ausmaßes fand, die sich in erster Linie gegen die Zivilbevölkerung richteten. Nachdem eine Elite aus der Minderheitsgruppe der Tutsi lange Zeit über die Hutu geherrscht hatte, übernahmen 1959 Hutu-Kreise die Macht, sodaß es zu einer Massenflucht von Tutsi kam.
Mit dem Eindringen bewaffneter Tutsi-Verbände (FPR) von Uganda aus begann im September 1990 eine neue Runde des Bürgerkriegs. Zur Unterstützung der Regierungsarmee intervenierten Frankreich, Belgien und Zaire militärisch.
Nach einer neuen erfolgreichen Offensive der FPR wurde im März 1993 ein Friedensabkommen geschlossen, das u.a. die Bildung einer gemeinsamen Regierung und eine Verschmelzung der Streitkräfte vorsah. Daraufhin bat der UNO-Sicherheitsrat am 11.3.93 den Generalsekretär offiziell,  Möglichkeiten der Entsendung einer UNO-Friedenstruppe zu prüfen. Am 22.6.93 beschloß der SR,  als Vorausmaßnahme 81 Beobachter an die Grenze zwischen Ruanda und Uganda zu schicken. Sie sollten vor allem verhindern, daß  vom Ausland aus Waffen nach Ruanda geschmuggelt würden. Diese UN Observer Mission Uganda-Rwanda (UNOMUR) wurde bei Bildung der UNAMIR formell eingegliedert.
Am 4.8.93 unterzeichneten die Konfliktparteien unter Vermittlung der UNO in Arusha (Tansania) ein erweitertes Friedensabkommen. Darin war die Einsetzung von Übergangsgremien unter Einbeziehung beider Seiten vorgesehen. Außerdem wurde die Rückkehr der außer Landes lebenden etwa 500.000 Flüchtlinge - fast ausschließlich Tutsi - vereinbart. Beide Seiten baten gemeinsam um die Entsendung einer UNO-Friedenstruppe.
Gemäß diesem Ersuchen beschloß der Sicherheitsrat am 5.10.93 die Aufstellung der UNAMIR. Sie sollte zunächst aus 800 Mann als Vorauskontingent bestehen und bis 1994 auf 2.400 Personen verstärkt werden
Nachdem am 6.4.94 die Präsidenten Ruandas und Burundis - beides Hutu - bei einem Flugzeugabsturz (möglicherweise durch Abschuß) ums Leben kamen, wurden Zehntausende von Tutsi durch Milizen und Bevölkerungsteile der Hutu ermordet. Hilfsorganisationen sprachen von mehr als 200.000 Toten und 1,3 Mio. neuen Flüchtlingen.
Die etwa 2.500 UNO-Soldaten aus 23 Staaten, die zu dieser Zeit in Ruanda stationiert waren, griffen nicht schützend zugunsten der bedrohten Tutsi-Bevölkerung ein, waren aber selbst Überfällen und Anschlägen durch Hutu-Milizen ausgesetzt. Am 14.4.94 entschied sich die belgische Regierung, ihre 440 Blauhelme abzuziehen. Daraufhin beschloß der UNO-Sicherheitsrat einstimmig, die Friedenstruppe - die zu dieser Zeit vor allem aus 900 Soldaten aus Bangla Desh und 600 aus Ghana bestand - fast vollständig abzuziehen. In der Hauptstadt Kigali sollen lediglich 150 Wachsoldaten sowie 120 Zivil- und Militärbeobachter bleiben. Das Mandat sollte künftig enthalten: Als Vermittler zwischen den Parteien tätig zu werden, um zu versuchen,  ihre Zustimmung zu einer Waffenruhe zu erreichen; bei der Wiederaufnahme der humanitären Hilfsmaßnahmen behilflich zu sein; die Entwicklung laufend zu beobachten.
Boutris-Ghali argumentierte: Da keine Hoffnung auf einen baldigen Waffenstillstand bestehe, müsse die Friedenstruppe entweder in ihrem Umfang erheblich verstärkt und mit einem friedenschaffenden Auftrag versehen oder aber abgezogen werden. Der Generalsekretär beklagte das "Versagen" der UNO und der Staatengemeinschaft. Es sei  ihm trotz aller Bemühungen nicht gelungen, weitere Regierungen für die Teilnahme an einer internationalen Friedenstruppe zu gewinnen. Viele Mitgliedstaaten seien "ermüdet", weil mittlerweile zu viele Konfliktherde in der Welt entstanden seien.
Am 17.5.94 beschloß der Sicherheitsrat dennoch die Erhöhung der Truppenstärke von UNAMIR auf  5.500, ein Waffenembargo und eine Untersuchung der schweren Verstösse gegen die Menschlichkeit.
Inhalt des Mandats: Zum Zeitpunkt der Einsetzung war UNAMIR dazu gedacht, den am 9.3.93 in Kraft getretenen Waffenstillstand zwischen den bewaffneten ethnischen Konfliktparteien zu überwachen. Nach der Eskalation des Bürgerkriegs 1994 wurde am 8.6.94 das Mandat ausgeweitet. UNAMIR sollte nun auch für die Sicherheit der Zivilbevölkerung sorgen, namentlich durch Errichtung und Erhaltung von  humanitären Zonen, soweit dies möglich wäre. Die Truppe wurde autorisiert, "in Selbstverteidigung Maßnahmen gegen Personen oder Gruppen zu ergreifen, die geschützte Orte und Bevölkerungsgruppen, Personal der Vereinten Nationen und sonstiges humanitäres Personal oder die Mittel zur Lieferung oder Verteilung von humanitären Hilfsgütern bedrohen". In der Resolution wurde aber auch klargestellt, daß UNAMIR nicht die Rolle eines Puffers zwischen den Bürgerkriegsparteien übernehmen sollte.
Personalstärke: Zunächst sollten 800 Blauhelme als Vorauskontingent entsandt werden; bis 1994 sollten insgesamt ungefähr 2.500 UNO-Soldaten stationiert werden. Der SR machte die Mission jedoch von der erfolgreichen Umsetzung des Friedensabkommens und der Kooperation der Konfliktparteien abhängig.
Nach der Verschärfung des Bürgerkriegs im April 1994 beschloß der Sicherheitsrat zunächst, die Friedenstruppe fast vollständig abzuziehen, entschied sich dann aber für eine Verstärkung auf über 5.000 Mann. Die USA lehnten trotz Drängens von Boutros-Ghali eine Beteiligung ab, da sie - wie Clinton sagte - ihre Truppen nicht überall dort einsetzen könnten, wo es Bürgerkriege und Konflikte gebe. Außerdem äußerte die US-Regierung grundsätzliche Vorbehalte gegen eine direkte UNO-Intervention in Ruanda und schlug stattdessen vor, vorrangig Sicherheitszonen für die Flüchtlinge zu schaffen. Sie setzte durch, daß die Entsendung der Friedenstruppe schrittweise erfolgen und regelmäßig überprüft werden sollte.
Die deutsche Bundesregierung lehnte die Anfrage der UNO ab, sich mit einem Sanitätskontingent an der Friedenstruppe zu beteiligen. Als Begründung wurde vor allem auf die Gefährdung der persönlichen Sicherheit der Beteiligten verwiesen.

1994:

"Operation Turquois", Zwischenspiel in Ruanda.
Nachdem Mitterand zunächst mehrfach betont hatte, Frankreich habe nicht die Absicht, Soldaten nach Ruanda zu schicken, ließ er Mitte Juni erkennen, daß er hierzu doch bereit sei und notfalls einen Alleingang unternehmen würde, falls sich andere westliche Regierungen dem Vorhaben nicht anschließen sollten. Die Regierungen Belgiens, Großbritanniens und Italiens erklärten, sie seien angesichts der unsicheren Lage nicht zur Entsendung von Truppen bereit. Die WEU teilte nach Beratungen mit, sie wäre zwar bereit, die Entsendung von UNO-Soldaten zu unterstützen, aber nicht einen französischen Alleingang. Als einziger Staat sagte der Senegal eine Beteiligung zu.
Mehrere Regierungen sowie die OAU kritisierten das Vorhaben Frankreichs, zumal die Intervention in Zusammenarbeit mit Zaire laufen sollte, wodurch das Regime Mobutus aufgewertet würde. Die überwiegend von Tutsi getragene bewaffnete Organisation RPF sprach sich für die Entsendung von Blauhelmen aus, lehnte aber ein französisches Eingreifen entschieden ab, da Frankreich das alte Regime und die für die jüngsten Massaker an den Tutsi verantwortlichen Kreise unterstützt und ausgerüstet habe.
Am 22.6.94 billigte der UNO-Sicherheitsrat (bei Enthaltung Chinas, Brasiliens, Pakistans, Neuseelands und Nigerias) die beabsichtigte, von vornherein eng befristete französische Intervention. In der Resolution wurde das folgendermaßen formuliert: Der SR begrüße "das Angebot einiger Mitgliedstaaten (tatsächlich handelte es sich nur um Frankreich und Senegal), mit dem Generalsekretär zusammenzuarbeiten, um die Ziele der Vereinten Nationen in Ruanda durch die Schaffung eines unter einzelstaatlicher Führung stehenden, zeitlich begrenzten Einsatzes zu erreichen, dessen Ziel darin besteht, unparteiisch zur Sicherheit und zum Schutz der Vertriebenen, Flüchtlinge und gefährdeten Zivilisten beizutragen". Die namentlich nicht genannten Staaten wurden ermächtigt, ihren Einsatz   "unter Heranziehung aller Mittel, die notwendig sind", durchzuführen, was nach UNO-Sprachgebrauch auch die Option eines Kampfeinsatzes einschließt. In der SR-Resolution wurde die französische Intervention auf  einen Zeitraum von maximal zwei Monaten begrenzt.
Die "Opération Turquoise" begann am 23.6.94 und sollte nach Angaben der französischen Regierung ausschließlich humanitären Zwecken dienen. 2.500 französische Soldaten und 100 senegalesische Soldaten - versehen mit leichten Panzerfahrzeugen, schwerer Artillerie und Luftunterstützung -  stießen von Zaire aus in den Südwesten von Ruanda vor. Dort sollten sie "Sicherheitszonen" zum Schutz von mehreren Hunderttausend Hutu bilden, die aus Furcht vor Vergeltung vor der inzwischen militärisch siegreichen RPF auf der Flucht waren.
Die RPF zog Anfang Juli in der Hauptstadt Kigali ein, erklärte am 18.7.94 den Bürgerkrieg für beendet und proklamierte einen einseitigen Waffenstillstand.
Am 21.8.94 schloß Frankreich planmäßig seinen Rückzug aus Ruanda ab. Paris hatte die Bitten internationaler Hilfsorganisationen sowie westlicher Regierungen, vor allem der USA, abgelehnt, seine Intervention zu verlängern.

1994-1996:

Fortgang des UNAMIR-Einsatzes in Ruanda.
Am 8.11.94 beschloß der UNO-Sicherheitsrat gegen die Stimme Ruandas und bei Enthaltung Chinas, für Ruanda ein internationales Kriegsverbrechertribunal einzusetzen. Ruanda begründete seine Ablehnung damit, daß die Kompetenzen für das Gericht nicht weit genug gingen, sicherte aber dennoch größtmögliche Kooperation zu.
Am 30.11.94 erweiterte der SR das Mandat von UNAMIR auf die Sicherheit des  Internationalen Tribunals. Außerdem sollten die Blauhelme bei der Aufstellung und Ausbildung einer neuen Polizei assistieren.
Ende Mai 1995 bestand UNAMIR aus 5.586 Soldaten, 317 Militärbeobachtern und 64 Polizeioffizieren. Die größten Kontingente (zwischen 780 und 930 Mann) stellten Indien, Äthiopien, Ghana, Tunesien und Samba. Am 9.6.95 beschloß der SR, UNAMIR innerhalb der nächsten drei Monate auf 2.330 Mann und innerhalb der dann folgenden vier Monate auf 1.800 Mann zu reduzieren. Damit wurde einer Forderung der Regierung in Kigali entsprochen, obwohl Boutros-Ghali betont hatte, mit einer Stärke von weniger als 2.300 Mann könnte die UNAMIR ihren Auftrag nicht erfüllen.
Am 12.12.95 wurde das Mandat wegen anhaltender Differenzen zwischen der ruandischen Regierung und der UNO nur noch einmalig um drei Monate verlängert, der Umfang von UNAMIR wurde auf 1.200 Soldaten plus 200 Militärbeobachter reduziert.
Die Mission wurde - bis auf die Stationierung von 60 Menschenrechtsbeobachtern - im März 1996 beendet, da die ruandische Regierung eine weitere Zusammenarbeit strikt ablehnte. In Kommentaren heißt es, Kigali betrachte die Anwesenheit ausländischer Soldaten als Einmischung in innere Angelegenheiten. Außerdem sei man in Ruanda enttäuscht, daß umfangreiche Hilfszusagen für den Wiederaufbau bisher nicht eingelöst wurden, und man halte die Arbeit des internationalen Menschenrechtstribunals für unzureichend. Grundsätzlich wird der UNAMIR vorgeworfen, daß sie im April 1994 angesichts der an den Tutsi begangenen völkermordartigen Massaker nicht aktiv zur Schutzgewährung eingegriffen hat. Einigkeit besteht andererseits darin, daß die Aussichten für eine geordnete, friedliche Rückkehr der Hunderttausende von Hutu-Flüchtlingen aus Zaire und anderen Ländern nach dem Abzug der UNO-Soldaten aus Ruanda noch schlechter sind als zuvor schon.

1994:

Beobachtergruppe UNASOG (UN Aouzou Strip Observer Group).
Einsetzung: Am 14.4.94 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Verifizierung des Rückzugs der libyschen Streitkräfte aus dem umstrittenen, von ihnen jahrelang besetzten Aouzou-Streifens im nördlichen Tschad. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hatte das Gebiet im Februar 1994 dem Tschad zugesprochen.
Ergebnis: Der libysche Rückzug wurde planmäßig am 30.5.94 abgeschlossen. Gleichzeitig endete das Mandat der Beobachtergruppe.

Seit 1994:

UN-Beobachtergruppe in Guatemala (MINUGUA).
Einsetzung: Durch die UNO-Generalversammlung am 19.9.94.
Aufgabe: Verifizierung der Umsetzung des Friedensabkommens zwischen Regierung und Guerilla.
Kontext: Der bewaffnete Konflikt zwischen wechselnden diktatorischen Regierungen Guatemalas, die massiv von den USA unterstützt wurden,  und der bewaffneten Opposition dauert seit über 30 Jahren an. Bisher wurden dabei nach Schätzungen über 100.000 Menschen getötet.
Inhalt des Mandats: Beobachtertätigkeit. Erst nach Abschluß eines umfassenden Friedensvertrages (bisher gibt es noch nicht einmal ein formales Waffenstillstandsabkommen) soll es zu einer erweiterten Mission unter der Autorität des Sicherheitsrats kommen.
Personalstärke: 339 Personen (1995).
Ergebnis: Am 23.8.95 schlossen Regierung und Guerrilla erstmals einen zeitlich befristeten Waffenstilstand anläßlich der Präsidentenwahl. Die Wahl gewann im zweiten Durchgang im Januar 1996 der Kandidat der "gemäßigten" Rechten. Er kündigte an, die Gespräche mit der Guerrilla fortzuführen, um sie innerhalb von acht bis zehn Monaten erfolgreich abzuschließen. Seit März 1996 besteht eine unbefristete Waffenruhe. Auf der anderen Seite halten die schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der gezielten Ermordung von Oppositionspolitikern, durch die extreme Rechte immer noch an.

Seit 1994:

UN Military Observer Mission in Tadjikistan (UNMOT).
Einsetzung: Am 16.12.94 durch den UNO-Sicherheitsrat.
Aufgabe: Unterstützung des Versöhnungsprozesses zwischen der Regierung und der bewaffneten Opposition.
Kontext: Ein Bürgerkrieg zwischen den vor allem im Nordteil des Landes dominierenden Kräften des alten Systems und der überwiegend islamistischen Opposition endete 1992 damit, daß Erstere sich durchsetzten und die bewaffnete Opposition sich in schwer zugängliche Gebirgsgebiete sowie auf afghanisches Gebiet zurückzog. Von dort aus führt sie einen intensiven und wirkungsvollen Kleinkrieg.
1993 wurde zwischen der Regierung in Duschanbe und der GUS die Stationierung einer rund 25.000 Mann starken internationalen Truppe vereinbart. Russen stellen das bei weitem größte Kontingent; daneben sind Usbekistan, Turkmenistan und Kasachstan vertreten. Offiziell sollen sich die GUS-Streitkräfte nicht in Konflikte im Landesinneren einmischen, sondern lediglich das Eindringen von bewaffneten Gruppen über die Grenze verhindern, was aber im Kontext der Bürgerkriegssituation als eindeutig parteilicher Kampfauftrag zu bewerten ist.
Nachdem sich aber zeigte, daß die bewaffnete Opposition militärisch keineswegs so schnell wie erhofft zu besiegen war, begann die russische Regierung auf eine politische Verständigung mit den Oppositionskräften (oder Teilen von ihnen) zu drängen.  Im April 1994 fanden erstmals Verhandlungen statt; am 17.9.94 wurde ein Waffenstillstand  geschlossen.
Inhalt des Mandats: Unterstützung der Waffenstillstandskommission; Untersuchung von Beschwerden über Waffenstillstandsverletzungen; "gute Dienste" bei der Suche nach einer politischen Lösung der Konflikte; Koordinierungsbemühungen für humanitäre Hilfe. -
Die OSZE unterhält seit Dezember 1993 eine Konfliktverhütungsmission in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe. Zu ihren Aufgaben gehören die Förderung des politischen Dialogs, die Beobachtung der Menschenrechtslage und die Beratung beim Aufbau demokratischer Institutionen. Die BRD stellt hierfür seit Februar 1994 Personal.
Personalstärke: UNMOT besteht aus 36 Militärbeobachtern und 33 Zivilpersonen.
Ergebnis: Die Wirksamkeit des Waffenstillstands wird unterschiedlich bewertet: Einerseits halten die Konfliktparteien an der formalen Waffenruhe fest und haben sie bisher regelmäßig jeden Monat  verlängert, wie es im Abkommen vorgesehen ist; andererseits ist die Zahl und das Niveau bewaffneter Kämpfe nach wie vor hoch.
Die militärische Tätigkeit hat insgesamt möglicherweise etwas nachgelassen, doch scheint die Stärke der bewaffneten Opposition und die Labilität der Regierung in Duschanbe eher noch zugenommen zu haben. Eine politische Regelung durch Verhandlungen, die letzten Endes zu einer Demokratisierung und zu freien Wahlen hinführen müßten, zeichnet sich bisher nicht einmal von ferne ab. UNMOT ist - zumal angesichts des Umfangs und der  Unübersichtlichkeit der Kampfgebiete in Tadjikistan (meist im Hochgebirge) - mit dem äußerst geringen Umfang der Mission nicht in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen. In erster Linie stellt sie eine Kontrollinstanz der UNO gegenüber den russischen Streitkräften dar, die hier de facto - wenn auch ohne offizielles Mandat der UNO - internationale Ordnungsaufgaben wahrnehmen.

Seit 1996:

UNO-Übergangsverwaltung für Ostslawonien (UNTAES).
Am 15.1.96 beschloß der Sicherheitsrat einstimmig, für das letzte noch nicht wieder eingegliederte Serbengebiet Kroatiens, Ostslawonien, eine neue Friedenstruppe einzusetzen, genannt: UNO-Übergangsverwaltung für Ostslawonien (UNTAES). Die Mission soll mindestens ein Jahr, höchstens aber zwei dauern. Vorgesehen ist die Entsendung von 5.000 Blauhelm-Soldaten, vorwiegend aus Belgien. UNTAES soll ohne Gewaltanwendung die Entwaffnung der schätzungsweise 15.-25.000 serbischen Kämpfer in dem Gebiet durchsetzen. Darüber hinaus soll sie die Rückkehr von rund 80.000 vertriebenen und geflüchteten Kroaten gewährleisten. Die Friedenstruppe soll außerdem bei der Aufstellung einer Polizeieinheit, bei der Errichtung einer neuen Verwaltung sowie bei der Organisierung von Wahlen Unterstützung leisten. Ostslawonien soll nach einer Übergangsphase wieder an Kroatien angeschlossen werden, und UNTAES wird dann die schwierige Aufgabe haben, eine Massenvertreibung oder Massenflucht der serbischen Bevölkerung zu verhindern. Boutros-Ghali hatte zunächst gefordert, auch in Ostslawonien IFOR-Kräfte in einer Stärke von etwa 9.000 Mann zu stationieren. Die UNO-Truppen seien erfahrungsgemäß nicht für Enforcement-Aktionen ausgestattet. Die USA, Großbritannien und Frankreich hatten es jedoch schon zuvor abgelehnt, dorthin eigene Kampfverbände zu schicken. UNTAES wird aber Luftunterstützung durch die NATO anfordern können.

Allgemeine Entwicklungstendenzen

Für die folgende Kurzübersicht habe ich unterschiedlich benannte oder gezählte UNO-Missionen, die nacheinander in einem Land stattfanden, zusammengefaßt, sofern sie ohne zeitliche Unterbrechung aufeinanderfolgten und einen Handlungszusammenhang bildeten. Also beispielsweise UNOSOM I, UNITAF und UNSOSOM II (Somalia) oder UNAVEM I bis III (Angola). So zähle ich dann beispielsweise, im Gegensatz zu den offiziellen Bezeichnungen der UNO, für Angola nicht drei verschiedene Missionen, sondern nur einen einzigen Einsatzfall.

In die Liste wurden auch Kampfeinsätze einbezogen, bei denen es sich nicht um Friedensmissionen der UNO im engeren Sinn handelt, die aber unter der Fahne der UNO und mit einem Mandat des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung stattfanden. Das betrifft Korea 1950-1953 und Irak 1990-91.
Bei der Einbeziehung dieser zwei Fälle bin ich von der Überlegung ausgegangen, daß Situationen, wo es zu einer Delegation von UNO-Aufgaben an Staaten, Staatengruppen (NATO, OAU, GUS) oder an ad-hoc-"Arbeitsgemeinschaften" unter Führung der USA kommt, wahrscheinlich noch an Bedeutung gewinnen werden und daß es zunehmend zu Mischformen kommt, wo mehr oder weniger klassisches UNO-Peacekeeping sich mit Erzwingungseinsätzen ablöst, das an Staaten oder Staatengruppen delegiert wird. Angesichts solcher Verflechtungen (Jugoslawien, Somalia, Haiti, Ruanda) wäre im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine säuberliche Trennung zwischen klassischem UNO-Peacekeeping und Formen delegierter Einsätze gar nicht mehr exakt möglich und jedenfalls nicht sinnvoll.

  • 1947 - 1951: UNSCOB (UN Special Committee on the Balkans).
  • 1948 - aktuell UN Military Observer Group in India and Pakistan (UNMOGIP).
  • 1948 - aktuell UN Truce Supervision Organization in Palestine (UNTSO).
  • 1950-1953 Korea.
  • 1956-1967 UN Emergency Forces im Nahen Osten (UNEF I)
  • 11.6.58 -9.12.58 UN Observer Group in the Lebanon (UNOGIL).
  • 1960-1964 UN Operations in the Congo (ONUC).
  • 1962-63 UN Security Force and UN Temporary Executive Authority (UNSF/UNTEA) in West-Neuguinea (West-Irian).
  • 1963 - 64 UN Yemen Observation Mission (UNYOM).
  • 1964 - aktuell UN Peacekeeping Force in Cyprus (UNFICYP).
  • 1965 - 1966 UN India-Pakistan Observation Mission (UNIPOM).
  • 1973 - 1979 UN Emergency Force (UNEF II) im Nahen Osten.
  • 1974 - aktuell UN Disengagement Observer Force (UNDOF) auf den Golan-Höhen.
  • 1978 - aktuell UN Interim Forces in the Lebanon (UNIFIL).
  • 1988 - 1991 UN Iran-Irak Military Observer Group (UNIIMOG).
  • 1988-1990 UN Good Offices Mission in Afghanistan and Pakistan (UNGOMAP).
  • 1988 - 1991UN Angola Verification Mission (UNAVEM I).
  • 1991 - 1995 UN Angola Verification Mission (UNAVEM II).
  • 1995 - aktuell UN Angola Verification Mission (UNAVEM III).
  • 1989 - 90 UN Transition Assistance Group (UNTAG) in Namibia.
  • 1989 - 1992 UN Observer Group in Central America (ONUCA).
  • 1990 - 1991 Irak, "Operation Wüstensturm".
  • 1991 - aktuell UN Iraq-Kuwait Observation Mission (UNIKOM).
  • 1991 - aktuell UN Mission for the Referendum in Western Sahara (MINURSO).
  • 1991 - aktuell UN Observer Mission in El Salvador (ONUSAL). Seit 1995 ist nur noch eine stark verkleinerte Mission, MINUSAL, präsent.
  • 1992 - 1993 UN Transitional Authority in Cambodia (UNTAC).
  • 1992 UN Operations in Somalia (UNOSOM I).
  • 1992 - 1993 United Task Force (UNITAF), von den USA auch "Operation Recover Hope" genannt.
  • 1993 - 1995 UN Operations in Somalia (UNOSOM II).
  • 1992 - 1995 UNPROFOR in Kroatien.
  • 1992 - 1995 UNPROFOR in Bosnien-Hercegovina.
  • 1992 - 1995 UNPROFOR in Makedonien.
  • 1996 - aktuell UNTAES in Ostslawonien
  • 1992 - 1994 UN Operations in Mozambique (ONUMOZ).
  • 1993 UNMIH (Haiti), erster gescheiterter Versuch.
  • 1994 - 1995 Militärintervention der USA in Haiti.
  • 1995 - aktuell UNMIH (Haiti), zweite Phase.
  • 1993 - aktuell Beobachtermission UNOMIG in Georgien.
  • 1993 - aktuell UN Observer Mission in Liberia (UNOMIL).
  • 1993-1994 UN Assistance Mission to Ruanda (UNAMIR I).
  • 1994: "Operation Turquois"
  • 1994 - 1996 UNAMIR II
  • 1994 Beobachtergruppe UNASOG (UN Aouzou Strip Observer Group).
  • 1994 - aktuell UN-Beobachtergruppe in Guatemala (MINUGUA).
  • 1994 - aktuell Beobachter-Mission UNMOT in Tadjikistan.

Die Gesamtzahl der in dieser Übersicht aufgelisteten UNO-Einsatzfälle ist 33. Diese verteilen sich folgendermaßen auf die Kontinente: Asien einschließlich Nahost 16; Afrika 9; Amerika 4; Europa 4.
Eindeutiger Schwerpunkt ist Asien, vor allem der Nahe und Mittlere Osten (Iran/Irak) mit 9 Fällen. Afrika ist, gemessen an der Zahl, Intensität und Dauer der dort stattfindenden Konflikte, relativ schwach vertreten. Darin kommt zum Ausdruck, daß das Interesse der Großmächte an diesem Kontinent insgesamt nicht sehr hoch ist, auch wenn es im jüngsten Zeitraum deutlich zugenommen hat. Das Risiko, sich in unüberschaubare Konflikte zu verstricken, wiegt offensichtlich im allgemeinen schwerer als das Interesse an einer Intervention. Während das Somalia-Abenteuer der UNO den Eindruck erwecken mußte, insbesondere die USA seien versessen auf die Rolle eines "Welt-Polizisten", so kann doch für Afrika insgesamt eingeschätzt werden, daß eher das Gegenteil der Fall ist.
Hier stellt sich die Frage, ob man nicht für einige Konflikte, aus denen sich die UNO ganz heraushält oder in denen sie äußerst passiv agiert/e (beispielsweise Ruanda, Burundi, Liberia, oder auch Sudan), sogar ein stärkeres Eingreifen der Vereinten Nationen befürworten sollte. Jedenfalls würde eine Positionierung, die UNO-Einsätze pauschal ablehnt, im Falle des afrikanischen Kontinents nicht weit von der realen Politik der westlichen Großmächte entfernt sein.  

Von den insgesamt 33 UNO-Einsatzfällen wurden 14 in dem Zeitraum von über 30 Jahren zwischen der Gründung der UNO und 1978 begonnen; 5 davon sind heute noch aktiv. Innerhalb von fast zehn Jahren zwischen 1978 und 1987 wurde nicht eine einzige Peacekeeping-Operation der UNO neu begonnen. In nur sieben Jahren von 1988 bis 1994 wurden auf 19 Schauplätzen neue UNO-Einsatzfälle begonnen. 9 davon sind inzwischen abgeschlossen, 10 noch aktiv.
Nur gut ein Viertel (5) dieser 19 neueren  Schauplätze liegen in Asien, während insgesamt seit 1945 auf diesen Kontinent fast die Hälfte aller UNO-Einsätze entfielen. Auf der anderen Seite liegen die 4 Einsätze in Mittelamerika ausschließlich in diesem Zeitraum; vor 1989 hatte es in Amerika überhaupt keinen UNO-Einsatz gegeben, außer einer hier nicht berücksichtigten winzigen Mission (zwei Beobachter) in der Dominikanischen Republik 1965/6. Von den insgesamt 9 afrikanischen Einsatzfällen entfallen 8 auf den jüngsten Zeitraum seit 1988.
Es ist also für den jüngsten Zeitraum eine Verschiebung der geographischen Schwerpunkte zu verzeichnen: Asien (insbesondere Nah- und Mittelost) hat gegenüber der Zeit vor 1988 relativ an Bedeutung verloren, Afrika hingegen gewonnen. Lateinamerika war bis 1989 überhaupt nicht Einsatzgebiet der UNO; das ist in erster Linie auf die traditionelle Dominz der USA zurückzuführen, die sich ein Interventionsmonopol auf dem gesamten amerikanischen Kontinent vorbehalten hatten.  

Der "Boom" von neuen UN-Missionen seit 1988 (57,5% sämtlicher Einsatzfälle der rund fünzigjährigen UNO-Geschichte in einem Zeitraum von nur sieben Jahren) steht in engstem Zusammenhang mit dem Vorgang, der mehr oder weniger zutreffend als "Ende des Kalten Krieges" bezeichnet wird, und mit der von Gorbatschows "Neuem Denken" ausgehenden Umorientierung in der Außenpolitik der Weltmächte. Daraus ergab sich der Versuch, zahlreiche zumeist langjährige Konflikte, die wesentlich vom Ost-West-Gegensatz beeinflußt waren, beizulegen. In diese Kategorie gehörten Afghanistan, Angola, Mozambique, Kambodscha, im weiteren Sinn auch Namibia und Südafrika  sowie Nikaragua, El Salvador und Guatemala, im weitesten Sinn auch der arabisch-israelische Konflikt und die Westsahara.

Für die elf eben genannten Schauplätze ist - mit der einzigen Ausnahme Afghanistans - festzustellen, daß die heutige Gesamtsituation erheblich besser ist als vor Beginn der Konfliktlösungsversuche Ende der 80er Jahre. Bewaffnete Formen der Auseindersetzung konnten beendet oder zumindest eingeschränkt werden; Verhandlungsprozesse kamen in Gang, auch wenn viele Fragen noch ungelöst sind und in einigen der betreffenden Länder der Kriegszustand noch nicht als definitiv beendet gelten kann. Daß diese Konflikte stark  von der Logik des alten Ost-West-Konflikts geprägt waren und daß die USA und UdSSR großen Einfluß auf viele der Konfliktparteien hatten bzw. haben, stellt/e in dieser Phase einen günstigen Faktor für die Suche nach politischen Lösungsmöglichkeiten dar. Da beide Großmächte in hohem Maß entschlossen waren, ihre "Stellvertreterkonflikte" auf Allen Schauplätzen zu beenden, übten sie einen starken Druck auf ihre Verbündeten aus, die weitgehend von ihnen abhängig waren. Ausnahme bildeten Afghanistan und in gewisser Weise auch Kambodscha, weil die USA hier jahrelang Kräfte aufgerüstet hatten (Islamisten im einen, "Maoisten" im anderen Fall), die ihnen völlig fern standen und auf die sie im Grunde überhaupt keinen Einfluß haben.

1994 wurden nur noch drei sehr kleine, unaufwendige und unproblematische UNO-Einsatzfälle begonnen; 1995-96 wurde bisher keine weitere Mission aufgenommen. Zur Zeit ist auch kein neuer Schauplatz für ein Eingreifen einer UNO-Blauhelmtruppe oder einer Beobachtermission in Sicht.

Offenbar ist nach einer mehrjährigen Phase äußerst ausgedehnter Aktivitäten, verbunden mit Anflügen von Euphorie über die Möglichkeiten eines internationalen Konfliktmanagements, eine Phase der Ernüchterung gefolgt, in der es schwer fällt, die Mitgliedstaaten der UNO für neue Unternehmungen zu mobilisieren. Besonders gilt das für komplexe, riskante und unübersichtliche Konfliktlagen wie aktuell in Burundi, wo UNO-Generalsekretär Boutros-Ghali seit Monaten vergeblich für die Aufstellung einer Friedenstruppe wirbt.

Man muß dabei berücksichtigen, daß für einen mehrjährigen Einsatz einer Friedenstruppe von beispielsweise 10.000 Mann durch Rotationen und eventuelle Ausstiege von truppengebenden Staaten 30.-50.000, unter Umständen sogar mehr Soldaten erforderlich werden könnten. Erinnert sei an die UNO-Intervention im Kongo, bei der insgesamt mehr als 90.000 Blauhelm-Soldaten im Einsatz waren, während die aktuelle Stärke der Friedenstruppe nie mehr als 20.000 Mann betrug. Bei Einsätzen dieser Größenordnung und Dauer haben die Staaten, die die größten Kontingente stellen, naturgemäß erhebliche Möglichkeiten, die UNO unter Druck zu setzen und Einfluß auf die konkrete Politik am jeweiligen Krisenschauplatz zu nehmen.

Der Verzicht der Vereinten Nationen auf neue Missionen wird auch dadurch bestimmt, daß die Weltorganisation "praktisch pleite" ist. Um überhaupt noch ihre laufenden Ausgaben bestreiten zu können, mußte die UNO Anfang Mai dieses Jahres bereits auf den Fonds für Friedensmissionen zurückgreifen. Nach Auskunft des obersten Finanzverantwortlichen der UNO, Joseph Connor, ist das Finanzproblem der Weltorganisation in erster Linie darauf zurückzuführen, daß insbesondere die größten Beitragzahler (USA, Japan, Deutschland) mit ihren Leistungen im Rückstand sind. Die ausstehenden Mitgliedsbeiträge werden auf insgesamt 2,8 Milliarden Dollar berechnet, davon 1,1 Mrd. für den allgemeinen UNO-Haushalt und 1,7 Mrd. für Friedensmissionen. (Süddeutsche Zeitung, 2.5.96)
Offensichtlich dienen die großen Zahlungsrückstände wesentlich dazu, die UNO in Abhängigkeit von den Großmächten zu halten und bestimmte politischen Vorstellungen durchzusetzen. "In Bonner politischen Kreisen wird die zögernde Auszahlung auch als Druckmittel gesehen, um Strukturreformen bei der UNO voranzubringen. Bundeskanzler Helmut Kohl ist seit langem verstimmt über die Schwerfälligkeit der Organisation." (ebenda)

"Risikopatienten" müssen draußen bleiben!

Entscheidend für die in den letzten zwei-drei Jahren geübte allgemeine Zurückhaltung gegenüber der Übernahme neuer Verpflichtungen im Rahmen der Vereinten Nationen sind in erster Linie die negativen Erfahrungen im früheren Jugoslawien und in Somalia. Der abschreckende Effekt, der von UNO-Einsätzen ausgeht,die sich problematisch und aufwendig gestalten und die eine unkontrollierbare Eigendynamik entwickeln, ist aus der Vergangenheit bereits bekannt. Als Beispiel sind die negativen Nachwirkungen der UNO-Mission im Kongo 1960-64 anzuführen.

Da ein solcher Umschwung von Hyperaktivität zur Verweigerungshaltung nicht neu ist, kann nicht unbedingt auf einen dauerhaften Trendwechsel geschlossen werden. Die derzeitige absolute Zurückhaltung bei der Aufnahme neuer Missionen könnte auch als unvermeidliche Atempause interpretiert werden, auf die irgendwann  ein neuer "Aufschwung" folgen könnte.

Andererseits ist eine solche Prognose nicht zwingend; das heißt, es könnte sich auch tatsächlich um eine stabile Wende besonders im Verhalten der westlichen Großmächte handeln. Vor allem die USA haben sehr strikte Voraussetzungen für ihre künftige Beteiligung an UN-Interventionen formuliert:

  • Es müßte zuvor klar festgelegt sein, wer die Truppen kommandiert und wer sie kontrolliert.
  • Vor jedem Einsatz müßte festgelegt werden, wie lange er dauern soll und welcher Zeitplan ihm zugrunde liegt.
  • Für jeden Einsatz müßte eine politische Strategie vereinbart werden - was wird grundsätzlich bezweckt, auf welche Weise will man es erreichen usw.
  • Die Kosten einer Operation müßten vorher bekannt bzw. einschätzbar sein.

Diesen von Präsident Clinton formulierten Voraussetzungen schlossen sich Ende September 1993 die Außenminister der USA, Frankreichs, Großbritanniens, Rußlands und Chinas nach einem Treffen mit Boutros-Ghali in einer gemeinsamen Erklärung an. Darin forderten sie, daß die UNO neue Verpflichtungen nur nach gründlicher Prüfung des jeweiligen Falles eingehen sollte. Bevor die UNO sich erneut engagiere, müßten der Grund des Einsatzes, seine Ziele, die Zahl der benötigten Soldaten, die Verfügbarkeit von Mitteln und die Dauer der Mission realistisch eingeschätzt werden. Auch die mögliche Gefährdung des UNO-Personals müsse in die Überlegungen einbezogen werden.

Gerade für komplizierte, langjährige Konflikte sind die geforderten Prognosen naturgemäß äußerst schwer bzw. oft überhaupt nicht zu treffen. Solche Konflikte würden demnach, bei konsequenter Fortsetzung der von den Großmächten gemeinsam formulierten Linie, für UNO-Missionen künftig nicht mehr in Betracht kommen. Oder es werden Einsätze begonnen, bei denen nach einem schematischen Zeitplan zu einem vorher genau fixierten Zeitpunkt die wichtigsten Truppenkontingente den Schauplatz wieder verlassen - ganz egal, wie sich dann die Situation dort darstellt und ob die Blauhelme ihre Mission auch nur halbwegs erfüllt haben.
Insgesamt kann die Weltorganisation derzeit mit einem Krankenhaus verglichen werden, das nach mehreren vieldiskutierten Skandalfällen seine "Bilanz" entscheidend verbessern möchte, indem es sich kategorisch weigert, sogenannte Risikopatienten überhaupt noch aufzunehmen.

Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang aufdrängt: Läuft nicht die von den meisten Linken befürwortete Begrenzung von Blauhelm-Einsätzen auf die bekannten "klassischen" Bedingungen - Konsens aller Konfliktparteien, strikte Neutralität des UNO-Personals, Gewaltanwendung höchstens zur Selbstverteidigung - letzten Endes in ganz ähnlicher Weise auf den Ausschluß der "Risikopatienten" hinaus? Wie sollten die Vereinten Nationen unter Verhältnissen agieren, wo beispielsweise genocidartige Massaker stattfinden und die dafür hauptverantwortliche Konfliktpartei den Einsatz von UNO-Truppen oder -Beobachtern ablehnt? (Beispiel Ruanda 1994). Welchen Grad von Neutralität und Passivität dürfen Blauhelm-Soldaten im Angesicht von Verbrechen an der Zivilbevölkerung wahren, ohne daß die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen erheblichen Schaden nimmt?

Angesichts der Finanznöte der Weltorganisation und der Schwierigkeiten bei der Truppenbeschaffung könnte die Tendenz zunehmen, Aufgaben der UNO ganz oder zeit- und teilweise an einzelne Staaten oder Staatengruppen zu delegieren. In Somalia und Haiti agierten die US-Streitkräfte zeitweise anstelle der UNO, in Ruanda Frankreich, in Georgien und Tadschikistan die GUS bzw. Rußland, in Liberia eine interafrikanische Streitmacht. Da die UNO in diesen Fällen selbst wenig beitragen wollte und konnte, verhielt sie sich teilweise nach dem Prinzip, einem geschenkten Gaul nicht ins Maul zu gucken. Das heißt, die Interessen und die Vorgehensweise der jeweils stellvertretend für die UNO agierenden Regierung/en wurde keiner kritischen Überprüfung unterzogen, weil in der Spitze der Weltorganisation die Erleichterung überwog, daß überhaupt etwas geschah.

In diesem Zusammenhang sind die von einigen afrikanischen Regierungen favorisierten Überlegungen zu sehen, eine ständige Einsatztruppe der Organisation Afrikanischer Staaten, OAU, zu bilden. Diese müßte aber größtenteils von den USA und den EU-Staaten finanziert werden, da die OAU sich heute schon in ständigem Geldmangel befindet. Viele afrikanischen Staaten fordern eine entsprechende finanzielle und materielle Unterstützung (z.B. auch Waffenlieferung und Ausbildungshilfe) von den USA und der EU mit der gewiß zutreffenden Begründung, Europa und die USA seien an Konflikten in Afrika sehr wenig interessiert und selber kaum bereit, dorthin Truppen für Friedensmissionen zur Verfügung zu stellen.

Betrachtet man aber das parteiliche Agieren der afrikanischen Friedenstruppe ECOMOG in Liberia, so muß man am Nutzen einer solchen Verlagerung von der UNO weg, hin zu regionalen Bündnissen, zweifeln. Nach Lage der Dinge muß befürchtet werden, daß dabei vor allem die Interessen und Pläne regionaler Hegemoniemächte (wie im konkreten Fall Nigeria) zur Geltung gebracht werden, hinter denen oft auch noch Interessen bestimmter Großmächte stehen.

Die Not der UNO, Truppen für Friedensmissionen zusammenzubekommen, könnte auch dazu führen, daß wieder stärker als bisher versucht wird, Staaten der "Dritten Welt" als Soldaten-Lieferanten zu gewinnen. Unabdingbare Voraussetzung dafür wäre aber eine  großzügigere und zuverlässigere finanzielle Vergütung als bisher. Als Minimum müßte gesichert sein, daß truppenstellende Staaten nicht jahrelang auf die Rückerstattung ihrer Kosten warten müssen, weil die wichtigsten Beitragszahler hohe Schulden bei der Weltorganisation auflaufen lassen. Das heißt, eine solche Regelung wäre nur mit Zustimmung und Unterstützung der Großmächte möglich, bliebe also auch von diesen abhängig.
 
In diesem Kontext ist die Frage ständiger Einsatzkräfte (stand-by-forces) der UNO zu sehen, die zeitweise vom Generalsekretär Boutros-Ghali befürwortet wurden: Sie würden, jedenfalls rein theoretisch, die Weltorganisation unabhängiger gegenüber den Pressionen der Großmächte machen, weil sie den Generalsekretär von dem Problem entlasten würden, vor jedem von ihm befürworteten Einsatz erst einmal auf Weltreise zu gehen, um die Truppen "zusammenzubetteln". Außerdem könnten solchen permanent verfügbaren Einsatzkräfte ein höheres Maß an Professionalität entwickeln, speziell auf den Gebieten der Polizeiaufgaben, der Verwaltung, der Organisierung und Überprüfung von Wahlen.

Jedoch: Die Aufstellung von stand-by-forces ist angesichts der beschriebenen Entwicklungstendenzen keine realistische Möglichkeit. Nicht nur unter den Großmächten, sondern allgemein unter den Mitgliedern der Weltorganisation verhärtet sich die Haltung, die Abgabe von Truppen für UNO-Einsätze von einer Vielzahl von Bedingungen abhängig zu machen. Auf absehbare Zeit ist damit zu rechnen, daß Truppen überhaupt nur noch auf ad-hoc-Basis zur Verfügung gestellt werden: nur für ganz bestimmte Konflikte, nur für vorher definierte Einsätze, nur mit einem Zeitlimit usw.
Gerade wenn man selbst Einsätze von UNO-Friedenstruppen unter heutigen Bedingungen insgesamt sehr kritisch beurteilt, läßt sich gegen diese Position der meisten UN-Mitglieder - ihr Verhalten von Fall zu Fall autonom festlegen zu wollen - nicht glaubwürdig und logisch argumentieren.     

Für die Diskussion über eine Demokratisierung der UNO ist  zu schlußfolgern: Die permanente finanzielle Notlage der UNO konstituiert eine ebenso permanente Abhängigkeit der Weltorganisation von ihren wichtigsten Geldgebern, d.h. den USA, der EU, Japan und auch Rußland. Diese Abhängigkeit würde noch in dem Maß zunehmen, in dem sich die UNO problematische, langwierige oder schwer zu prognostizierende, vor allem aber teure Friedensmissionen "aufladen" würde. Andererseits begünstigt die selektive Begrenzung des aktiven Eingreifens der UNO auf eine nur sehr kleine Zahl von Konfliktgebieten die Konzentration auf jene Konflikte, an deren Regulierung die Großmächte das größte Interesse haben, bei Vernachlässigung von Schauplätzen in der "Dritten Welt", besonders auf dem afrikanischen Kontinent.

Die Demokratisierung der UNO kann nicht primär durch strukturelle Veränderungen, beispielsweise eine Stärkung der Vollversammlung gegenüber dem Sicherheitsrat und seinen ständigen Mitgliedern, herbeigeführt werden. Demokratisch - im Sinne von Mehrheitsentscheidungen der Mitgliedstaaten - könnte die UNO überhaupt nur funktionieren, wenn die finanzielle Abhängigkeit von den Großmächten, die heute die Hauptbeitragszahler sind, überwunden werden könnte. Anderenfalls könnte die Staatenmehrheit in der Vollversammlung beschließen, was sie will, nur hätte es keine praktische Bedeutung, weil die Umsetzung nicht finanzierbar wäre.
Eine Reform der Vereinten Nationen kann nicht allein durch Veränderungen des Statuts und der Strukturen der Weltorganisation erreicht werden, sondern würde ein grundlegend anderes Kräfteverhältnis in der Welt und eine totale Veränderung der heutigen Weltwirtschaft voraussetzen. Solange aber ein paar kapitalistische Staaten die Welt beherrschen, werden sie höchstwahrscheinlich auch die Vereinten Nationen beherrschen.
Wenn diese Annahme zutrifft, ergibt sich als Schlußfolgerung, daß Forderungen nach einer Reform der UNO - im Sinn einer allgemeinen "Demokratisierung", d.h. vor allem einer Schwächung der Rolle der Großmächte - derzeit und auch auf absehbare Zeit rein hypothetisch sind.

Zwischen Peacekeeping und Kampfeinsatz

Als "klassische" Voraussetzungen und Bedingungen von friedenserhaltenden UNO-Einsätzen (Peacekeeping) gelten:

  • Es soll vor Einsatzbeginn ein stabiler Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien bestehen.
  • Alle Konfliktparteien müssen das Eingreifen der UNO wollen oder zumindest ausdrücklich akzeptieren.
  • Friedenstruppen und anderes UNO-Personal müssen sich strikt neutral verhalten; sie dürfen nicht parteilich in die Kämpfe eingreifen.
  • Die Blauhelm-Soldaten sollen nur vergleichsweise "leicht" bewaffnet sein; sie dürfen militärische Gewalt ausschließlich zur  Selbstverteidigung anwenden.

In der Praxis agiert die UNO aber auch abweichend von diesen Grundsätzen, wie sich aus der folgenden Kurzübersicht sämtlicher Einsatzfälle der Weltorganisation ergibt:

  • UNSCOB: Der Einsatz war ausschließlich von der griechischen Regierung gewünscht. Die bewaffnete griechische Linke war von vornherein kein Partner des UNO-Einsatzes. Die sozialistischen Nachbarstaaten Griechenlands blockierten die Tätigkeit der UNSCOB. Da es sich um eine reine Beobachtermission handelte, stand Gewaltanwendung nicht zur Diskussion.
  • UNMOGIP: Indien und Pakistan stimmten der Stationierung zu, wenn auch unter Druck der UNO, Großbritanniens u.a. Seit 1971 beteiligt sich Indien nicht mehr an der Überwachungstätigkeit der UNO-Mission.
  • UNTSO: Israel und die arabischen Kriegsgegner stimmten der Stationierung zu, wenn auch unter internationalem Druck  (Israel) bzw. als Resultat ihrer militärischen Niederlage (Ägypten usw.).
  • Korea: Ein eindeutig parteilicher Kampfeinsatz, bei dem die UNO nur den  Deckmantel der US-amerikanischen Kriegführung bildete.
  • UNEF I: Israel, Frankreich und Großbritannien stimmten der Stationierung und ihrem Rückzug nur aufgrund starken internationalen Drucks zu. Israel lehnte jedoch Patrouillen der Friedenstruppe auf seiner Seite der Waffenstillstandslinie ab. 1967 räumte UNEF I nach Aufforderung durch Präsident Nasser auch seine Positionen auf der ägyptischen Seite.
  • UNOGIL: Der Einsatz war ausschließlich von der libanesischen Regierung gewünscht.
  • ONUC: Die UNO mischte sich aufgrund der Aufforderung durch die kongolesische Regierung mit militärischer Gewalt und dezidiert parteilich in einen Konflikt zwischen Zentralmacht und Separatismus ein. Formal wurde der Einsatz als Unterstützung einer souveränen Regierung gegen eine äußere Aggression behandelt.
  • UNTEA: Die UNO-Friedensmission operierte auf Basis einer Verständigung zwischen den Niederlanden und Indonesien. Die Bevölkerung Neuguineas war an der Konfliktlösung jedoch nicht beteiligt.
  • UNYOM: Zu Beginn ein klasssisches Peacekeeping auf Grund eines Einverständnisses zwischen allen Konfliktparteien. Als dieses zerbrach, wurde die UNO-Friedenstruppe sofort abgezogen, und der Bürgerkrieg im Jemen endete mit einer militärischen Entscheidung.
  • UNFICYP: Beide Konfliktparteien stimmten, unter dem Eindruck eines militärischen "Patt" und unter Druck ihrer NATO-Verbündeten, 1964 der Stationierung einer Friedenstruppe zu. Beim Beginn neuer Feindseligkeiten 1974 verhielt sich die UNO-Friedenstruppe militärisch passiv.
  • UNIPOM: Beide Kriegsparteien stimmten der Stationierung zu.
  • UNEF II und UNDOF: Alle Kriegsparteien stimmten der Stationierung zu.
  • UNIFIL: Israel war sowohl 1978 wie auch 1982 nicht an der Stationierung einer UNO-Friedenstruppe im Libanon interessiert. Es akzeptierte diese sowie den Rückzug seiner Streitkräfte nur aufgrund des Drucks der USA. UNFIL verhält sich angesichts der nach wie vor häufigen Konfrontationen zwischen Israel und islamistischen Kräften militärisch passiv.
  • UNIIMOG: Aufgrund des militärischen "Patts" nach mehrjährigem Krieg und unter starkem internationalen Druck akzeptierten Irak und Iran die Stationierung der UNO-Mission.
  • UNGOMAP: Der Einsatz von internationalen Beobachtern des sowjetischen Abzugs aus Afghanistan war von der UdSSR unmittelbar gewünscht, ihre Bereitschaft zum vollständigen Rückzug war bedingungslos. Der Bürgerkrieg als solcher war a priori nicht Gegenstand des UNO-Mandats. 
  • UNAVEM: Der Einsatz einer UNO-Friedenstruppe war von beiden Parteien des angolanischen Bürgerkriegs gewünscht bzw. problemlos akzeptiert. Gewaltanwendung seitens der UNAVEM stand niemals zur Diskussion.
  • UNTAG: Es war erheblicher internationaler Druck auf das südafrikanische Rassistenregime notwendig, um dieses zum Eingehen auf eine friedliche Konfliktregelung (einschließlich seiner eigenen Entmachtung) zu  veranlassen.
  • ONUCA: Formal lag das Einverständnis der Konfliktparteien für die Stationierung einer UNO-Mission vor, doch ging von den "Contras" erheblicher Widerstand gegen die vereinbarte Konfliktregulierung aus. Militärisch Gewalt wurde jedoch von der ONUCA nicht angewendet.
  • UNIKOM: Die UNO-Mission ist Ergebnis der militärischen Niederlage des Irak gegen die von den USA angeführte internationale Streitmacht. Die von UNIKOM kontrollierte Waffenstillstandslinie wurde vom Irak nur als Ergebnis militärischen Zwanges akzeptiert. Vor diesem Hintergrund ist für UNIKOM selbst keine Gewaltanwendung vorgesehen und war bisher auch nicht erforderlich, da die irakische Regierung in allen Streitfragen nachgab.
  • MINURSO: Beide Konfliktparteien haben zusammen mit ihrer Waffenstillstandsvereinbarung dem Einsatz einer Friedenstruppe formal zugestimmt. Marokko sabotiert aber die Tätigkeit von MINURSO und die Umsetzung des Abkommens vollständig, sodaß von einem Konsens für diese UNO-Mission in Wirklichkeit nicht die Rede sein kann.
  • ONUSAL: Beide Konfliktparteien akzeptierten die UNO-Intervention vollständig und scheinen an einer friedlichen Konfliktlösung interessiert.
  • UNTAC: Alle Parteien des kambodschanischen Bürgerkriegs stimmten dem Einsatz der UNO-Friedenstruppe zunächst zu, aber die Khmer Rouge zogen sich bald wieder aus dem Friedensprozeß zurück. Die UNTAC beendete auf der Grundlage des Einverständnisses zweier Konfliktparteien ihre Mission insoweit "erfolgreich", verzichtete jedoch von vornherein vollständig auf den Versuch, ihr Mandat gegen den Widerstand der Khmer Rouge auch in dem von ihnen kontrollierten Gebiet auszuüben.
  • UNOSOM: Nach anfänglicher Zustimmung der wichtigsten somalischen Bürgerkriegsparteien zum Einsatz einer UNO-Mission, unternahm diese den Versuch, die vereinbarte Entwaffnung der Milizen gewaltsam durchzusetzen, und zog sich aus Somalia zurück, als sie damit auf Widerstand stieß.
  • UNPROFOR: Der Einsatz der UNO im früheren Jugoslawien entwickelte sich von einem klassischen Peacekeeping, für das zumindest formal die Zustimmung aller Konfliktparteien vorlag, zu einem militärischen Erzwingungseinsatz, in dem eine wesentliche Rolle an die NATO delegiert wurde.
  • ONUMOZ: In Mozambique konnte sich die UNO weitgehend auf die Zustimmung der Kriegsparteien zum Einsatz ihrer Friedenstruppe und zu einer einvernehmlichen Konfliktregelung stützen.
  • UNMIH: Der Rücktritt und die Ausreise der haitianischen Militärjunta wurden durch eine auf die übermächtige Kriegsmacht der USA gestützte Interventionsdrohung erzwungen. Direkte Erzwingungsaktionen seitens der UNO-Truppe waren danach nur noch in wenigen Ausnahmefällen erforderlich.
  • UNOMIG: Die UNO begleitet lediglich beobachtend den Einsatz einer Friedenstruppe der GUS bzw. Rußlands. Georgien akzeptiert den Status Quo und die Stationierung russischer Truppen nur als vorübergehendes Ergebnis seiner militärischen Niederlage.
  • UNOMIL: Die UNO-Mission spielt politisch kaum eine Rolle neben dem  Einsatz einer interafrikanischen Friedenstruppe, die sich eindeutig parteilich und im Interesse benachbarter Staaten (vor allem Nigerias) mit massiver militärischer Gewaltanwendung in den liberianischen Bürgerkrieg eingemischt hat.
  • UNAMIR: Die Stationierung einer Friedenstruppe in Ruanda erfolgte ursprünglich im Einvernehmen beider Konfliktparteien. Durch ihr Nicht-Agierens während der Massaker an den Tutsi im April 1994 zog sie sich jedoch deren Mißtrauen zu und wurde nach dem militärischem Sieg  der RPF schließlich zum Abzug veranlaßt.
  • UNASOG: Eine problemlose UNO-Mission, bei der die entscheidende Konfliktpartei, Libyen, von vornherein entschlossen war, ihre Verpflichtungen ohne Abstriche und Verzögerungen zu erfüllen.
  • MINUGUA: Beide Konfliktparteien akzeptierten die UNO-Intervention vollständig und scheinen an einer friedlichen Konfliktlösung interessiert.
  • UNMOT: Die UNO fungiert nur als unbedeutendes Beiwerk zum Einsatz einer parteilich agierenden Friedenstruppe der GUS bzw. Rußlands, die von einer der beiden Konfliktparteien - der tadschikischen Opposition - abgelehnt und bekämpft wird. Beide Konfliktparteien scheinen noch unentschieden, inwieweit sie eine politische Konfliktregelung anstreben und inwieweit sie auf eine militärische Entscheidung setzen sollen.

Zusammen sind das 33 Einsatzfälle. In 27 dieser Fälle lag zu Beginn das Einverständnis beider bzw. aller Konfliktparteien zum Eingreifen der Vereinten Nationen vor, zum Teil allerdings nur aufgrund starken diplomatischen und wirtschaftlichen Drucks. In 6 Fällen lag ein solcher Konsens nicht vor. Darunter waren drei ausgesprochene Kampfeinsätze: Korea, Kongo und Irak/Golfkrieg. Im Fall Haitis reichte die bloße Androhung  militärischer Maßnahmen aus.

Insgesamt wurde offensichtlich in der überwiegenden Zahl aller Einsatzfälle das Konsens-Prinzip bei der Aufnahme der UN-Mission beachtet. In den meisten Fällen lag außerdem die Zustimmung der UdSSR (bzw. später Rußlands) vor, was als Indiz dafür gelten kann, daß nicht einseitig oder ausschließlich Interessen der USA und der europäischen kapitalistischen Staaten durchgesetzt wurden.

Von den 27 Fällen, die mit dem Einverständnis beider bzw. aller Konfliktparteien begonnen wurden, entwickelten sich zumindest 13, also rund die Hälfte, problematisch - d.h. in einer Weise, die die Grundlagen des Einsatzes in Frage stellte. Hauptsächlich handelte es sich darum, daß es nicht gelang, einen stabilen Waffenstillstand herzustellen, so daß die UNO gezwungen war, in einer Bürgerkriegssituation zu agieren oder sich zurückzuziehen. In einigen der 13 Fälle zog eine der Konfliktparteien nachträglich ihre Zustimmung zum Eingreifen der UNO zurück, beteiligte sich nicht mehr an vereinbarten vertrauensbildenden Maßnahmen oder blockierte eine Verhandlungslösung. In zwei der 13 Fälle, im früheren Jugoslawien und in Somalia, nahm die Intervention der UNO teil- und zeitweise die Form eines Kampfeinsatzes an, wofür maßgeblich die USA und andere NATO-Staaten verantwortlich waren.

Die strikte Beachtung des Konsensprinzips schließt für eine Vielzahl von Konflikten, darunter einige seit vielen Jahren andauernde, von vornherein ein Eingreifen der UNO durch eine Friedens- oder Beobachtermission aus, weil nicht die Zustimmung aller jeweils beteiligten Parteien vorliegt. Im Allgemeinen wird eine Regierung, die Krieg gegen einen Teil ihres Staatsvolkes führt (Beispiel: Türkei/Kurden; Sri Lanka/Tamilen), einem Eingreifen der UNO die Zustimmung verweigern. Gleiches gilt für einen Staat, der eine Aggression gegen einen anderen begeht. Im Fall genocidartiger Massaker einer ethnischen Gruppe an einer anderen, wie 1994 in Ruanda, läuft überdies auch das Mittel wirtschaftlicher Sanktionen total ins Leere, weil erstens unklar ist, gegen wen sie sich richten sollten, und weil sie zweitens auf jeden Fall erst viel zu spät "greifen" würden.

Für strikte Befolgung des Konsensprinzips kann dennoch argumentiert werden, daß jede Alternative zu diesem Prinzip die Bereitschaft zu Erzwingungsmaßnahmen voraussetzen würde, also sehr schnell zu einem Kampfeinsatz führen könnte. Auch wenn diese Folge durchaus nicht zwangsläufig zu sein braucht - siehe die nahezu unblutige Beseitigung der Militärdiktatur in Haiti - besteht jedenfalls zumeist in solchen Fällen ein erhebliches Eskalationsrisiko.

Gegen die absolute Bindung an das Konsensprinzip kann andererseits eingewendet werden, daß es gerade aus linker Sicht zu einigen unbefriedigenden Schlußfolgerungen führt, beispielsweise im Falle einer Aggression oder völkermordartiger Verbrechen. Strikte Bindung an das Konsensprinzip steht in der Gefahr, die Interventionsmöglichkeiten der UNO auf die a priori und garantiert "unproblematischen" Fälle zu beschränken, wo sich die Konfliktparteien bereits grundsätzlich über eine Verhandlungslösung einig sind, wo ein stabiler Waffenstillstand besteht, wo eine möglichst kurze Einsatzzeit der Friedenstruppe und also auch geringe Kosten garantiert scheinen, usw.

Außerdem: Bei konsequenter Bindung an das Konsensprinzip müßte die UNO sich  aus Konflikten zurückziehen, sobald der anfangs vorhandene Konsens von einer der Parteien (oder von Allen beteiligten Parteien) aufgekündigt wird. Es besteht ein starkes Risiko, daß davon jeweils die Konfliktpartei profitiert, die (insbesondere aufgrund eines für sie günstigen Kräfteverhältnisses) auf eine gewaltsame Lösung orientiert ist und sich nicht an die Vereinbarungen hält.
Beispielsweise hätte sich die UNO-Mission bei strikter Anwendung des Konsensprinzips aus Kambodscha sofort zurückziehen müssen, sobald klar war, daß ihr Einsatz von den Khmer Rouge nicht mehr mitgetragen wurde, denn damit war die Grundlage ihres Mandats (das Friedensabkommen aller Bürgerkriegsparteien) gegenstandslos geworden.
Zu noch weitergehenden Schlußfolgerungen würde es führen, wenn man davon ausginge - wofür durchaus Argumente sprechen -, daß eine UNO-Mission abgebrochen werden müßte, sobald sich die Konfliktparteien nicht an das Waffenstillstandsabkommen halten, das zu den Voraussetzungen ihres Mandats gehörte.
Ein grundsätzliches Argument für eine solche generelle Verhaltensweise könnte sein: Wenn es in der Nähe der UNO-Truppen zur militärischen Konfrontation oder zu massiven Angriffen auf die Zivilbevölkerung kommt (wieder das Beispiel von Ruanda 1994), riskiert die UNO bei absoluter Neutralität und Zurückhaltung einen erheblichen Verlust an politischer und moralischer sowie unter Umständen auch an militärischer Glaubwürdigkeit.    
Außerdem: Weil das erstens so ist und weil zweitens von der skizzierten Situation auch eine Gefährung an Leben und Gesundheit für das eingesetzte UNO-Personal ausgeht, besteht bei einem Verbleib von UNO-Truppen in einem Kampfgebiet immer das Risiko, daß sich truppenstellende Großmächte mit der Forderung nach einem direkten militärischen Eingreifen durchsetzen. (Beispiel: die "Verwicklung" der UNO in den somalischen Bürgerkrieg, ausgelöst durch mehrere Todesopfer unter den pakistanischen UNO-Soldaten).

Einfache, allgemein anwendbare Antworten sind also in diesem Zusammenhang nicht möglich. Gegen jeden Versuch einer Antwort lassen sich auch Gegenargumente vorbringen. Wichtig wäre, dies im Blick zu behalten, auch wenn selbstverständlich die parlamentarische Tagespolitik immer nach eindeutigen, zweifelsfreien Antworten strebt oder zumindest eine entsprechende Absolutheit der eigenen Position vortäuschen muß.

Knut Mellenthin