KNUT MELLENTHIN

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Sanktionen und Gegenmaßnahmen

Am heutigen Donnerstag kommen in Brüssel die EU-Botschafter der 27 Mitgliedstaaten zusammen, um neuen Sanktionen gegen den Iran ihren Segen zu erteilen. Mit wesentlichen Änderungen an dem schon vorliegenden Entwurf wird nicht gerechnet. Formal muss das Papier anschließend noch von den Außenministern bestätigt werden, die sich am kommenden Montag treffen wollen. Grundsätzlich hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union allerdings schon am 17. Juni auf eigene Sanktionen geeinigt, die über die Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 9. Juni weit hinausgehen werden. Unter anderem sollen Investitionen, Technologie-Transfer und Materiallieferungen für die iranische Erdöl- und Erdgasproduktion sowie für Raffinerieanlagen verboten werden.

Gleichzeitig will die EU darauf drängen, dass die iranische Seite sich auf einen Termin für das nächste Gespräch mit den sogenannten 5 plus 1 (China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA) festlegt. Daran soll dann auch EU-Chefpolitikerin Catherine Ashton teilnehmen. In Teheran besteht jedoch an bloßen Schau-Treffen kein Interesse mehr, seit die 5 plus 1 das zwischen Iran, der Türkei und Brasilien vereinbarte Kompromissangebot eiskalt ignorierten und stattdessen neue Strafmaßnahmen beschlossen. Bis jetzt haben die 5 plus 1 nicht zu erkennen gegeben, dass sie an irgendetwas anderem als Irans bedingungsloser Unterwerfung unter ihre Maximalforderung – Einstellung der Uran-Anreicherung – interessiert sind. Die iranische Führung hat deshalb weitere Gespräche mit den 5 plus 1 auf September vertagt und zudem mehrere Vorbedingungen gestellt. Unter anderem sollen die sechs Staaten ihre Haltung zu israels Atomwaffen offenlegen.

Am Dienstag beschloss das iranische Parlament mit großer Mehrheit eine Reihe von Maßnahmen und Forderungen, die hauptsächlich als Antwort auf die Sanktionen gemeint sind. Indessen bedarf das Gesetz noch der Zustimmung des „Wächterrats“ und wird auch danach nicht unbedingt verbindlich für die politische Führung sein. Unter anderem sollen Länder, die das Auftanken iranischer Verkehrsflugzeuge verweigern, im Iran mit gleichen Maßnahmen rechnen müssen. Indessen sind es entgegen ersten Berichten bisher gar nicht einzelne Länder, mit denen es Schwierigkeiten gibt, sondern der Ölkonzern BP, der entsprechende Verträge mit dem Iran nicht verlängert hat. Inzwischen weigern sich allerdings auch einige andere Gesellschaften, iranische Flieger zu betanken, so dass es häufig zu Problemen kommt. Beispielsweise können die Iraner nach eigenen Berichten zur Zeit Hamburg nicht anfliegen.

Ein anderer Teil des Gesetzes enthält die Drohung mit Gegenmaßnahmen, falls westliche Kriegsschiffe unter Berufung auf die jüngste UN-Resolution iranische Frachter durchsuchen sollten.Tatsächlich dürfen die „Inspektionen“ aber nur mit Zustimmung des Staates vorgenommen werden, unter dessen Flagge das betroffene Schiff fährt. Zwangsmittel sind nicht erlaubt. Nach iranischen Berichten hat es seit Annahme der Resolution des Sicherheitsrats noch keinen einzigen Versuch gegeben, ein iranisches Schiff zu einer Durchsuchung aufzufordern.

Ein weiterer Punkt des Gesetzes verpflichtet die iranische Atomenergiebehörde, die Anreicherung von Uran auf 20 Prozent, das für medizinische Zwecke benötigt wird, fortzusetzen.

Knut Mellenthin

Junge Welt, 22. Juli 2010