KNUT MELLENTHIN

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Der jugoslawische Bürgerkrieg, die UNO und die NATO

Ein Rückblick

Daß man einen Krieg am besten und leichtesten stoppt, bevor er überhaupt "ausgebrochen" ist, kann als Banalität gelten. Konflikt-Früherkennung und Prävention ist in den letzten Jahren zu einer Zentralparole der internationalen Politik geworden. Soweit ist, rückblickend betrachtet, der Sachverhalt kaum umstritten: Eine vorbeugende Friedensdiplomatie für Jugoslawien hätte nicht erst nach "Kriegsausbruch" im Sommer 1991, sondern schon mehrere Jahre früher einsetzen müssen. Denn die Krise der jugoslawischen Föderation entwickelte sich klar erkennbar schon seit Mitte der 80er Jahre.

Dennoch wurde diese Entwicklung von der internationalen Politik bis Anfang 1991 nahezu vollständig ignoriert. Die jahrelangen Verletzungen der Menschenrechte im Kosovo durch die Regierungen Serbiens und Jugoslawiens stießen im internationalen Rahmen kaum auf Interesse und Kritik. Ähnliches gilt für die Mobilisierung eines aggressiven serbischen Nationalismus durch Milosevic & Co. (seit 1987) und die Aufhebung der Autonomie der serbischen Provinzen Kosovo und Vojvodina (1989). Daß dadurch die jugoslawische Verfassung und das strukturelle Gleichgewicht der jugoslawischen Volksgruppen in der Staatsführung ausgehebelt wurden, wurde anscheinend nicht bemerkt.

Als Ursachen für das Nicht-Reagieren sind u.a. anzusehen:

  • Die international übliche Zurückhaltung bei der "Einmischung in innere Angelegenheiten".
  • Spezifische Opportunitätserwägungen gegenüber Jugoslawien, das seit dem Bruch mit der UdSSR (Ende der 40er Jahre) der "besondere Liebling" der kapitalistischen Großmächte geworden war, und das zeitweise als demokratisches und humanistisches Gegenmodell gegen den sowjetisch dominierten "Ostblock" hofiert worden war.
  • Bestreben, mit Blick auf die Probleme Gorbatschows, den Anschein zu vermeiden, als würden sich die westlichen Regierungen in den Zerfallsprozeß eines sozialistischen Vielvölkerstaats einmischen.

 

Einheit - aber wie
und um welchen Preis?

Erst das Unabhängigkeits-Referendum in Slowenien (Dezember 1990), die parallelen Sezessions-Tendenzen in Kroatien und die Blockade in den jugoslawischen Bundesorganen führten zu diplomatischen Aktivitäten der KSZE und der EG. Die KSZE einigte sich, als kleinsten gemeinsamen Nenner, auf einen Appell an die Teilrepubliken, die Einheit des Bundesstaates zu erhalten. Gleichlaufend argumentierten die EG-Staaten, wobei sie zusätzlich materielle Lockmittel bzw. Drohungen ins Spiel brachten: Nur ein einheitlicher jugoslawischer Bundesstaat könne auf Schulden-Stundung und neue Finanzmittel rechnen (worauf der bereits seit Anfang der 80er Jahre faktisch bankrotte Staat extrem angewiesen war). Nur als Föderation hätte Jugoslawien Chancen, an die EG-Integration herangeführt zu werden. Sich abspaltende Republiken könnten weder auf Anerkennung noch auf Unterstützung rechnen.

Erst als es in Kroatien schon zu bewaffneten Zusammenstößen kam - Ende März 1991 griff die Bundesarmee erstmals zur Unterstützung bewaffneter Serben gegen die kroatische Polizei ein - und die Armeeführung mit einem Bürgerkrieg drohte, stellten die westlichen Politiker neben ihre Hauptforderung nach Erhalt des Bundesstaates eine weitere: Der Konflikt müsse ohne Gewaltanwendung gelöst werden. Wie dies verwirklicht werden könnte - zumindest Slowenien steuerte ja spätestens seit dem klaren Referendumsergebnis ohne sichtbaren Verhandlungsspielraum auf die Unabhängigkeitserklärung zu - wurde nicht erläutert.

Die maßgeblichen Belgrader Politiker und Militärs entschieden sich dafür, diese widersprüchlichen Vorgaben als "grünes Licht" für eine Militärintervention zu interpretieren. Vermutlich lagen sie mit dieser Deutung nicht einmal ganz verkehrt: Wären sie in der Lage gewesen, in wenigen Tagen Slowenien und Kroatien militärisch "zur Raison zu bringen", hätten die meisten westlichen Politiker insgeheim dankbar aufgeatmet.

Grundsätzlich war die Intention, den jugoslawischen Staat zu erhalten, mehr als berechtigt, zumal für eine "saubere", auf militärische Mittel ganz verzichtende Auflösung des Bundesstaates von vornherein wenig Aussicht bestand. Der Mangel war, daß zu diesem Zeitpunkt längst wesentliche Tatsachen in die konträre Richtung geschaffen worden waren, und sich der Prozeß der Widerspruchsentwicklung nicht mehr rückgängig machen ließ.

Zu einem frühzeitigen Krisen-Management hätte vor allem politischer und wirtschaftlicher Druck auf die serbische BdKJ-Führung gehören müssen. Denn sie war es in erster Linie, deren Streben nach forcierter Zentralisierung unter serbischer Hegemonie die Geschäftsgrundlagen der jugoslawischen Föderation seit 1987 schrittweise zugrunde richtete. Ohne rechtzeitigen demokratischen Umbau der Föderation war die Lostrennung Sloweniens (und in der Folge auch Kroatiens) tatsächlich nur noch mit militärischen Gewaltmaßnahmen zu bekämpfen.

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß Kroatien noch zu Anfang 1991 keinen großen Elan zeigte, sich von Jugoslawien zu verabschieden, sondern einer Neugestaltung der staatlichen Strukturen den Vorzug gegeben hätte. Erst die Drohung der Armeeführung mit der Verhängung des Kriegsrechts forcierte das kroatische Tempo. Unter einer solchen Drohung kann man keine Verhandlungen über eine friedliche Konfliktlösung mehr führen. Da gegen diese Drohung von der internationalen Gemeinschaft keine effektive Unterstützung zu erwarten war, standen Slowenien und Kroatien nur noch vor der Alternative, "klein beizugeben" oder sich auf einen bewaffneten Konflikt vorzubereiten.

Europa versucht's alleine

Die erste Phase der westlichen Reaktionen auf den "Ausbruch" des Bürgerkriegs in Jugoslawien (27. Juni 1991) bestand in dem Versuch der EG, ihre vorrangige Kompetenz für die Behandlung von Krisen im europäischen Raum unter Beweis zu stellen. Das wurde im Sinn einer regionalen Arbeitsteilung von den USA nicht nur akzeptiert, sondern vollauf unterstützt. Im Vorfeld der Schlußarbeit an den Verträgen von Maastricht (unterzeichnet im Dezember 1991) ging es auch darum, die verbal und propagandistisch angestrebte "gemeinsame (west-) europäische Außenpolitik" praktisch auszutesten und möglichst mit einem großen diplomatischen Erfolg zu krönen.

Das Unternehmen mißlang in jeder Hinsicht vollständig: Weder vermochte die EG einen sinnvollen Beitrag zur Überwindung oder friedlichen Entzerrung der jugoslawischen Krise zu leisten, noch gelang den westeuropäischen Hauptmächten die Festlegung auf eine einheitliche Linie zum Jugoslawien-Konflikt mit entsprechenden gemeinsamen praktischen Schritten.

Auf Initiative der EG vereinbarten die jugoslawischen Streitparteien am 29. Juni 1991 ein Drei-Punkte-Abkommen, das vorsah:
a) Waffenstillstand in Slowenien und Kroatien; Rückzug der Bundesarmee in ihre Kasernen.
b) Slowenien und Kroatien verpflichten sich, ihre gerade vier Tage zuvor verkündeten Unabhängigkeitserklärungen für drei Monate "auszusetzen".
c) Serbien gibt seinen Widerstand gegen die turnusmäßige Wahl des Kroaten Mesic zum Staatspräsidenten auf.

Die realen Ergebnisse sahen hingegen so aus:
a) Die Kämpfe gingen weiter. Zum einen, weil maßgebliche Teile der jugoslawischen Militärführung das Abkommen von vornherein nicht akzeptierten. Zum anderen, weil die slowenische Seite ihren momentanen Vorteil ausnützen wollte: Sie zog es beispielsweise vor, Einheiten der Bundesarmee einzukesseln und ihnen die schweren Waffen abzunehmen, statt sie in ihre Kasernen zurückkehren zu lassen, wo sie wieder eine latente Gefahr dargestellt hätten.

Allgemein hat sich hier bestätigt: Ein Waffenstillstand wird in der Regel nicht lange halten, wenn auf beiden Seiten die Erwartung besteht, es sei gar keine Verhandlungslösung in Aussicht, sondern es werde demnächst sowieso wieder militärisch "losgehen". Vermutlich haben die jugoslawischen Bürgerkriegsparteien einen historischen Rekord an Waffenstillständen aufgestellt, die von vornherein von keiner Seite ernstgemeint waren, sondern nur dem permanenten Drängen ausländischer Politiker, der UNO usw. geschuldet waren. Das muß ziemlich schnell auch den maßgeblichen Politikern des Auslands klar geworden sein. Sie spielten vermutlich mit, weil das Vorspiegeln von Aktivitäten und Verhandlungsfortschritten bald zu einem zentralen Inhalt ihrer Jugoslawienpolitik wurde.

b) Was praktisch mit dem "Aussetzen der Unabhängigkeitserklärungen" gemeint war, wurde wohlweislich nicht definiert, weil der Passus sonst auf keinen Fall konsensfähig gewesen wäre. Für die meisten westeuropäischen Politiker bedeutete es, wie der niederländische Außenminister van den Broek erläuterte, die Rückkehr zu den Verhältnissen vor dem 25. Juni, dem Tag der Unabhängigkeitserklärungen, um auf dieser Basis über einen strukturellen Umbau der jugoslawischen Föderation verhandeln zu können. Für die politische und militärische Führung Jugoslawiens bedeutete es die Wiederherstellung ihrer vollen Autorität auf dem gesamten Staatsterritorium. Die slowenischen Politiker interpretierten den Passus hingegen nur so, daß sie in den nächsten drei Monaten auf neue Maßnahmen zur Vervollkommnung der Eigenstaatlichkeit über den mittlerweile geschaffenen Zustand hinaus verzichten sollten.

c) Der kroatische Politiker Mesic wurde tatsächlich am 1. Juli, im Beisein der EG-Troika, mit den Stimmen Serbiens zum Staatspräsidenten gewählt - nach dem in der Folge immer wieder gern praktizierten Motto: "Tun wir der EG doch ruhig den Gefallen, es kostet uns ja nichts!"

Nach der jugoslawischen Verfassung hätte nun bei Mesic der Oberbefehl über die Bundesarmee gelegen. Das Kalkül der EG-Politiker war offenbar, daß dies auf Slowenien und Kroatien beruhigend wirken würde; rein theoretisch hätte Mesic ja nun die Militärintervention, die er als verfassungswidrig bezeichnet hatte, beenden können. Indessen geschah, was vorausgesehen werden mußte: Die jugoslawische Militärführung kümmerte sich überhaupt nicht um die Anordnungen von Mesic.

Insgesamt handelte es sich um die erste von vielen folgenden a priori unernsten Abmachungen, durch die nachhaltig jede Hoffnung vernichtet wurde, in Jugoslawien könne irgendeine Vereinbarung "auf Treu und Glauben" zustande kommen. Subjektiv und objektiv bestand für keine der Kriegsparteien ein Grund, irgendeine Zusage einzuhalten: Erstens traute man begründetermaßen der jeweiligen Gegenseite die gleiche Einstellung zu den Abkommen zu. Zweitens konnte davon ausgegangen werden, daß Vertragsbrüche keine Sanktionen der EG (später dann der UNO) zur Folge haben würden.

Die UNO in Kroatien - nur symbolisch

Anfang November 1991 stimmte die Regierung in Belgrad nach wochenlangem Drängen der EG-Politiker der Stationierung einer UNO-Friedenstruppe in Kroatien zu, nachdem Zagreb diese Idee schon von Anfang an unterstützt hatte. Es bedurfte weiterer Verhandlungen und noch mehrerer schnell gebrochener "Waffenruhen", bis Anfang Januar 1992 ein im wesentlichen stabiler Waffenstillstand - es war bereits der fünfzehnte! - vereinbart wurde.

Darüber hinaus war noch starker Druck von Milosevic & Co. notwendig, um die Zustimmung der Serben Kroatiens zu dem "Friedensplan" und zur Blauhelm-Stationierung (UNPROFOR) zu erreichen. Milosevic argumentierte, daß die serbische Seite bereits alle erstrebenswerten Kriegsziele in Kroatien erreicht habe. Daher wäre es verantwortungslos gegenüber der nationalen Gemeinschaft aller Serben, wenn die kroatischen Serben aus Egoismus und Eigensinn den Waffenstillstand und die UNO-Mission ablehnen würden.

Die Einschätzung von Milosevic traf zum damaligen Zeitpunkt die Realität: Die Serben Kroatiens übten über sämtliche von ihnen beanspruchten Gebiete der Republik die volle militärische und politische Kontrolle aus. Zusätzlich hatten sie ihr Territorium sogar noch ein bißchen "abrunden" können. Soweit die Waffenstillstandsvereinbarungen für die serbische Seite auch ein paar unangenehme Klauseln zu enthalten schienen, sah Milosevic (im Gegensatz zu den Provinzpolitikern vor Ort) richtig voraus, daß man sich an diese Punkte nicht unbedingt würde halten müssen, ohne daß dies bedenkenswerte Folgen haben würde.

Andererseits war das Abkommen auch aus Sicht der kroatischen Führung zweckmäßig: Mit Ausnahme der serbisch kontrollierten Gebieten - an deren militärische Rückeroberung vorerst sowieso nicht zu denken war - wurden aufgrund des Abkommens die Einheiten der Bundesarmee abgezogen.

Die Blauhelmtruppen in Kroatien, UNPROFOR (UN Protection Forces), erreichten schließlich eine Gesamtstärke von 14.000 Mann. Sie waren in vier regionalen Schutzzonen (die serbisch kontrollierten und überwiegend von Serben bewohnten Gebiete Kroatiens) stationiert. Ihr Auftrag sollte in der Überwachung und Unterstützung der Waffenstillstandsvereinbarung bestehen. Dazu gehörten neben der Waffenruhe auch:

  • Die Entwaffnung der serbischen Streitkräfte und informellen Kampfgruppen, abgesehen von einer leicht bewaffneten Polizeitruppe.
  • Die Rückkehr der aus diesen Gebieten geflüchteten Kroaten in ihre früheren Wohnorte.

Beides fand nicht statt, und die UNO unternahm nicht einmal nennenswerte verbale Anstrengungen, um bei der serbischen Seite die Erfüllung der entsprechenden Vereinbarungen anzumahnen. Offenbar gingen auch die Großmächte davon aus, daß man die ohnehin komplizierte Lage im früheren Jugoslawien nur verschlimmern könnte, falls man auf eine politische Lösung der offenen Probleme in Kroatien drängen würde.

Andererseits stellte UNPROFOR nicht das geringste Hindernis dar für die zahlreichen (und schließlich erfolgreichen) kroatischen Vorstöße, den Status quo mit militärischen Mitteln zu korrigieren. Es offenbarte sich hier wieder einmal das Dilemma einer klassischen "Peacekeeping"-Truppe: Dort, wo sie gebraucht würde, kann sie kaum etwas bewirken. Am besten funktioniert sie dort, wo sie eigentlich schon fast überflüssig ist: wo nämlich die streitenden Parteien an der Fortsetzung des Kampfes mit militärischen Mitteln nicht mehr interessiert sind.

Das Problem ist nur, daß sich zwangsläufig mit der Stationierung einer uniformierten und bewaffneten Truppe bestimmte Erwartungen verbinden, ebenso wie mit Begriffen wie "Schutzzone". Diese Erwartungen zu enttäuschen - extremes Beispiel: Srebrenica -, schwächt das Vertrauen in die UNO und in irgendeine Form von internationaler "Gerechtigkeit", an die man appellieren könnte. Insofern sind unter Umständen strikt beschränkte "Peacekeeping"-Truppen keine Alternative zu Kampfeinsätzen, sondern bereiten diesen propagandistisch den Weg.

Der Bürgerkrieg wandert nach Bosnien-Hercegovina weiter

Eine Nebenwirkung des von der EG praktizierten Anerkennungs-Verfahrens für Slowenien und Kroatien (dazu an anderer Stelle dieser Zeitung) war, daß auch Bosnien-Hercegovina gezwungen wurde, kurzfristig "Farbe zu bekennen". In dem Beschluß der EG-Außenminister vom 16. Dezember 1991 hieß es nämlich: Alle jugoslawischen Teilrepubliken sollten bis zum 23. Dezember erklären, ob sie als unabhängige Staaten anerkannt werden wollen.

Diese Terminsetzung brachte die Regierung in Sarajevo - bzw. deren moslemische und kroatische Elemente - in den Zugzwang, entweder überstürzt, binnen einer Woche, die internationale Anerkennung als eigener Staat zu beantragen, was sie bis dahin noch gar nicht verlangt hatten, oder aber "den Zug zu verpassen". Die Intention der EG bei diesem Vorgehen bleibt unklar.

Zwar hatte das Parlament von Bosnien-Hercegovina - nach Auszug der serbischen Abgeordneten - schon Mitte Oktober 1991 fast einstimmig die "Souveränität" der Republik verkündet, da die Struktur Jugoslawiens irreparabel verändert sei - was zu diesem Zeitpunkt niemand mehr ernsthaft bezweifeln konnte. Die moslemischen und kroatischen Politiker des Landes hatten es aber nicht eilig, dieser Proklamation praktische Schritte zur staatlichen Unabhängigkeit folgen zu lassen. Die bosnischen Moslems hatten im Gegenteil, ebenso wie die Teilrepublik Makedonien, zu den Kräften gehört, die am längsten an der bundesstaatlichen Einheit Jugoslawiens festhalten wollten.

Anders als für die Slowenen und Kroaten war für die Moslems eine Eigenstaatlichkeit unter keinerlei Aspekt erstrebenswert, da auf keinen Fall ein geschlossenes, halbwegs überlebensfähiges Moslem-Territorium entstehen konnte. Dafür war die Verteilung der Volksgruppen in Bosnien-Hercegovina einfach viel zu zersplittert und durchmischt. Außerdem lebte die moslemische Bevölkerung vorwiegend in Städten, die oft von überwiegend serbisch besiedelten ländlichen Gebieten umgeben waren.

Das Dilemma der Moslems war, daß sie als Volksgruppe einerseits außerhalb des jugoslawischen Bundesstaats schwerlich existieren konnten, andererseits aber dieser Staat nach der Abspaltung von zwei Republiken und dem rasanten Autoritätsverfall der Bundesgremien nicht mehr zu konservieren war. Es gab für die Moslems von Bosnien-Hercegovina nur noch die eingeschränkte Wahl-Möglichkeit, sich einem reduzierten, ganz stark von Serbien dominierten Zentralstaat anzuschließen, faktisch zu unterwerfen - oder doch irgendeine Form zu finden, um außerhalb des von Belgrad regierten Staates zu existieren. Izetbegovic formulierte es so, nachdem das Staatspräsidium am 21.12.91 gegen die Stimmen der beiden serbischen Vertreter beschlossen hatte, bei der EG die Anerkennung zu beantragen: "Wir hatten nur die Wahl, gleichberechtigt und unabhängig oder ein Bestandteil Großserbiens zu werden."

Letzteres ist durchaus nicht als Übertreibung anzusehen, denkt man an die repressive Politik Belgrads gegenüber den Moslems des Sancak oder den Albanern des Kosovo. - Hinzu kam das völlig legitime Interesse der Moslem-Seite, das von ihnen bewohnte Territorium und ihre Menschen aus dem jugoslawischen Bürgerkrieg herauszuhalten, in den sie vor allem durch das Agieren der Bundesarmee und der serbischen Seite, aber auch der kroatischen Nationalisten, gegen ihren Willen immer weiter hineingezogen wurden. Und "nebenbei" drohte (und droht) auch noch die Perspektive einer Teilung Bosnien-Hercegovinas zwischen Kroatien und Serbien/Jugoslawien.

In diesem äußerst problematischen, vermutlich gar nicht mehr aufzulösenden Kontext konfrontierte das Vorgehen der EG die politische Mehrheit Bosnien-Hercegovinas mit einem Datum, zu dem sie sich explizit äußern mußten: Eigenstaatlichkeit ja oder nein, Antragsfrist eine Woche! Die moslemischen und kroatischen Kräfte der Republik entschieden sich dafür, den Antrag zu stellen.

Nun gab die EG die zweite problematische Vorgabe: Der Anerkennung der Eigenstaatlichkeit müsse ein Referendum vorangehen. Es fand am 1. März 1993 statt. Das Ergebnis war voraussehbar: Die Moslems und Kroaten beteiligten sich fast geschlossen an der Abstimmung, und ebenso geschlossen (annähernd 100%!) stimmten sie für den Weg in die Unabhängigkeit. Nicht weniger einheitlich boykottierten die Serben das Referendum. Mehr noch, in Sarajevo war die Abstimmung begleitet vom "Ausbruch" schwerer Kämpfe.

Bezüglich Bosnien-Hercegovina kann man insofern der EG tatsächlich vorwerfen, daß sie eine voreilige, in dieser Form nicht notwendige Entscheidung getroffen hat, die konfliktbeschleunigend und vielleicht auch konfliktverschärfend wirkte. Dieses Vorgehen verband sich nicht im geringsten mit der Absicht und Bereitschaft, dem neuen Staat eine Form von Existenzgarantie oder effektiver Unterstützung zu geben.

Andererseits sollte dieser Aspekt auch nicht überschätzt werden, da die Chancen, Bosnien-Hercegovina noch aus dem jugoslawischen Bürgerkrieg herauszuhalten, von vornherein sehr gering waren. Für die Kriegführung der Bundesarmee und der serbischen Milizen in Kroatien bildete Bosnien-Hercegovina unfreiwillig und unvermeidlich das Hinterland. Strikte Neutralität der Republik wäre aber die zentrale Voraussetzung gewesen, um die komplizierte Koexistenz dreier Volksgruppen in Bosnien-Hercegovina und in der Regierung in Sarajevo aufrecht zu erhalten. Außerdem hatten die mehrheitlich von Serben bewohnten Gebiete der Republik schon im Herbst 1991 ihre Autonomie erklärt und militärisch durchgesetzt. Das bedeutete: Sie drohten mit der bewaffneten Sezession, falls die Regierung in Sarajevo einen anderen Weg einschlagen sollte als den Anschluß an den serbisch dominierten Belgrader Staat.

Unter Hinweis darauf, was ein Bürgerkrieg in Bosnien-Hercegovina bedeuten würde, hatten Izetbegovic und andere maßgebliche Moslem-Politiker schon seit dem Spätsommer 1991 die UNO verzweifelt angefleht, Beobachter und Friedenstruppen in die Republik zu schicken. Das scheiterte an dem traditionellen Prinzip der UNO, erst aktiv zu werden, wenn sich die Bewohner eines Landes tatsächlich in einen offensichtlich nicht mehr mit internen Mitteln und in absehbarer Zeit zu stoppenden Bürgerkrieg verstrickt haben.

Die UNO rettet Sarajevo

Ende April 1992, mehrere Wochen nach Beginn der Kämpfe in Bosnien-Hercegovina, beschloß die UNO, 100 unbewaffnete Blauhelme als "Beobachter" an einige besonders kritische Punkte der Republik zu schicken. Dieses Verfahren hatte die UNO schon im Sommer 1991 in Kroatien praktiziert, wo es sich als völlig nutzlos erwiesen hatte. In Bosnien-Hercegovina wirkte es nicht besser.

Erst am 8. Juni 1992 beschloß der UNO-Sicherheitsrat den Einsatz einer Friedenstruppe in Sarajevo. Zu diesem Zeitpunkt war die Stadt schon seit etwa acht Wochen von serbischen Kräften eingeschlossen und konnte kaum noch versorgt werden. Seit "Kriegsausbruch" Anfang April hatten serbische Milizen, unterstützt von Einheiten der Bundesarmee, vor allem in Ostbosnien erhebliche Gebiete mit mehrheitlich moslemischer Bevölkerung überrannt und radikale "ethnische Säuberungen" betrieben. Im Wesentlichen war durch die serbische Militärüberlegenheit in diesen knapp zwei Monaten schon der spätere Frontverlauf geschaffen worden, der bis zum Sommer 1995 kaum verändert wurde.

Der UNO-Beschluß vom 8. Juni sah vor, rund 1.100 Blauhelme nach Sarajevo zu schicken. Sie sollten den von den Serben kontrollierten Flughafen übernehmen und die Verteilung von Lebensmitteln an die Stadtbevölkerung gewährleisten. Da der Flughafen umkämpft blieb und die serbischen Kräfte weiterhin die Versorgung der Stadt blockierten, unternahm Mitterand am 28. Juni 1992 einen hochdramatischen Blitzbesuch in Sarajevo, um zu erklären, daß die jetzige Situation nicht länger hingenommen werden könne.

Am folgenden Tag beschloß der UNO-Sicherheitsrat die Stationierung zusätzlicher Einheiten in Sarajevo, um den Betrieb des Flughafens und die Verteilung der Hilfsgüter zu sichern. Die Resolution enthielt die vage Drohung, daß "andere Maßnahmen" nicht auszuschließen seien, falls die serbische Seite sich der Durchführung des Beschlusses weiter widersetzen sollte. Im Hintergrund stand die mehrfach von Politikern der westlichen Großmächte angedeutete, aber offenbar nicht ernst gemeinte Drohung, "nötigenfalls" mit militärischer Gewalt die Sicherheit von Hilfskonvois und Zufahrtswegen durchzusetzen. Am Abend des 29. Juni räumten die serbischen Truppen den Flughafen von Sarajevo, und am 2. Juli 1992 konnte die "Luftbrücke" der EG offiziell beginnen.

Wahrscheinlich hat das Eingreifen der Großmächte und der UNO zugunsten des belagerten Sarajevo die Stadt vor dem Zusammenbruch bewahrt, also letzten Endes objektiv kriegsverlängernd gewirkt. Es war die erste einer Reihe von im Grunde "parteiischen" Maßnahmen, mit denen Großmächte und UNO einen schnellen Sieg der serbischen Seite verhinderten, der anderenfalls unvermeidlich gewesen wäre.

Falls Großmächte und UNO sich das politisch vernünftige und weitsichtige, aber vergleichsweise doch bescheidene Ziel gesetzt hatten, mit minimalem eigenen Risiko eine totale Niederlage der bosnisch-hercegovinischen Moslems zu verhindern, waren sie insoweit erfolgreich. Allerdings wäre dieser Strategie vorzuwerfen, daß sie keine Perspektive für einen akzeptablen Friedensschluß enthielt, sondern den militärischen Zusammenbruch der Moslem-Seite nur um ein paar Jahre hinauszögern konnte. Dieser war langfristig nur durch eine militärische Stärkung der Moslems (Waffenlieferungen), durch ein stärkeres Eingreifen kroatischer Streitkräfte zugunsten der Moslems (oder jedenfalls gegen die Serben), oder durch eine internationale Militärintervention zu verhindern. Daher machte die Rettung und Versorgung Sarajevos letzten Endes nur in Verbindung mit einer dieser drei Optionen Sinn.

Sanktionen gegen Jugoslawien

Nach der Ausweitung des Bürgerkriegs auf Bosnien-Hercegovina griff die internationale Staatengemeinschaft gegen Jugoslawien (nur noch bestehend aus Serbien und Montenegro) zu einer Reihe von isolierenden Maßnahmen, die von der russischen Außenpolitik im wesentlichen mitgetragen wurden. Diese Maßnahmen, die ausschließlich gegen Jugoslawien ergriffen wurden, implizieren eine eindeutige Schuldzuweisung, über deren Berechtigung man je nach Interpretation der Vorgeschichte unterschiedlicher Meinung sein kann.

Immanent betrachtet ist die Logik dieser Sanktionen undurchschaubar, weil sie mit den gleichen Argumenten schon im Sommer 1991 fällig gewesen wären, als die serbisch dominierten Teile der Bundesarmee ihren Krieg gegen Kroatien führten. Daß die Sanktionen erst einsetzten, als die Bundesarmee sich schon auf dem Rückzug aus Bosnien-Hercegovina befand, machte sie als Strafmaßnahme noch problematischer. In Wirklichkeit ging es darum, Serbien und Montenegro in eine Art Kollektivhaftung zu nehmen für alles, was Serben in anderen Teilen des früheren Jugoslawiens tun. Damit sollte Belgrad gezwungen werden, seine Unterstützung für die Serben außerhalb Jugoslawiens einzuschränken und sie gleichzeitig zu Zugeständnissen zu drängen.

Zur Abfolge der Sanktionen: Am 12. Mai 1992 beschloß die KSZE, die Ende April von Serbien und Montenegro neu gegründete Bundesrepublik Jugoslawien zunächst bis Ende Juni von den Abstimmungen über die Krise in Bosnien-Hercegovina auszuschließen. Dem von mehreren Regierungen, einschließlich der USA, geforderten Ausschluß Jugoslawiens von Allen KSZE-Beratungen hatte sich besonders Frankreich widersetzt. Das KSZE-Gipfeltreffen am 9.-10. Juli 1992 beschloß dann aber doch den Ausschluß Jugoslawiens, zunächst bis zum 14. Oktober, danach mehrfach verlängert. Zugleich verabschiedete die KSZE eine Jugoslawien-Erklärung, mit der der Regierung in Belgrad die Hauptverantwortung für den Krieg angelastet wurde.

Am 30. Mai 1992 beschloß der UNO-Sicherheitsrat ein umfassendes Wirtschafts-Embargo gegen Jugoslawien. Es schloß Jugoslawien von jedem Handels- und Finanzverkehr, einschließlich der Zufuhr lebenswichtiger Güter wie Erdöl, aus. Am 19. September 1992 traf der UNO-Sicherheitsrat die Feststellung, daß der alte jugoslawische Staat aufgehört habe zu bestehen. Der von Serbien und Montenegro Ende April 1992 unter dem Namen Jugoslawien neugegründete Staat könne nicht automatisch die Nachfolge des alten Staates beanspruchen, sondern müsse einen neuen Antrag auf Aufnahme in die UNO stellen.

Im September 1994 beschloß der UNO-Sicherheitsrat, zunächst für einen "probeweisen" Anfangszeitraum von 100 Tagen, einige der Sanktionen gegen Jugoslawien aufzuheben: Belgrad wurde wieder zum internationalen Flugverkehr zugelassen, und das Land durfte wieder an internationalen Sport- und Kulturbegegnungen teilnehmen. Außerdem wurde der Fährbetrieb zwischen Italien und Montenegro wieder aufgenommen. Diese Lockerung der Sanktionen sollte eine "Belohnung" dafür sein, daß Belgrad den Abbruch seiner Beziehungen zu den bosnisch-hercegovinischen Serben und die Einstellung seiner Hilfslieferungen für sie (mit Ausnahme humanitärer Güter) angekündigt hatte. Seit Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens im Herbst 1995 sind die Sanktionen gegen Jugoslawien "suspendiert" - werden also nicht mehr angewendet -, gelten aber noch nicht als aufgehoben.

Die NATO erscheint auf dem Schauplatz

Anfang Juli 1992 wurden, im Einvernehmen mit dem UNO-Sicherheitsrat, zur Überwachung der Embargos - sowohl des wirtschaftlichen gegen Serbien und Montenegro wie auch des militärischen gegen alle Teile des früheren Jugoslawien - Kriegsschiffe der NATO und WEU in der Adria stationiert. Die Kontrollmaßnahmen sollten in der ersten Phase ohne Zwangsmittel durchgeführt werden; d.h. es war nicht vorgesehen, Schiffe, die eine Durchsuchung verweigerten, gewaltsam "aufzubringen".

Zwar hieß es zu Beginn der Aktion noch beschwichtigend, eine Teilnahme deutscher Einheiten sei nicht vorgesehen, aber schon am 15. Juli 1992 beschloß die Bundesregierung offiziell, einen Zerstörer und mehrere See-Aufklärungsflugzeuge beizusteuern. Deutsche Politiker spielten die zur Jagd Getragenen, die sich einer "internationalen Erwartungshaltung" (NATO-Generalsekretär Wörner) nicht versagen könnten. "Eine andere Haltung als die der Bundesregierung wäre weltweit auf Unverständnis gestoßen. Deutschland könne sich zur Entschärfung des Konflikts nicht auf die Lieferung von Hilfsgütern beschränken." (Kinkel)

Tatsächlich waren es an erster Stelle die Politiker der deutschen Bundesregierung gewesen, die die WEU dazu gedrängt hatten, das Wirtschaftsembargo gegen Jugoslawien durch eine militärische Seeblockade zu ergänzen und sich dafür schleunigst ein UNO-Mandat zu besorgen.

Am 16. November 1992 entschied der UNO-Sicherheitsrats - bei Enthaltung Chinas, aber mit Zustimmung Rußlands - die Einhaltung des Wirtschaftsembargos gegen Jugoslawien auf der Adria und Donau schärfer zu kontrollieren. Das sollte vor allem eine Reaktion auf die zahlreichen Berichte über die Nicht-Beachtung des Embargos sein. Künftig sollten die eingesetzten Kriegsschiffe "angemessene Maßnahmen" ergreifen dürfen, "um alle ein- und auslaufenden Seetransporte zur Kontrolle und Überprüfung ihrer Fracht und ihres Bestimmungsortes anzuhalten". Konkret: "Verdächtige" Schiffe, die eine Durchsuchung verweigerten, sollten künftig durch Warnschüsse und im schlimmsten Fall auch durch scharfe Schüsse gestoppt werden können. Die NATO , die an dieser Resolution maßgeblich mitgewirkt hatte, erklärte sich zwei Tage später bereit, zusammen mit der WEU die verschärfte Seeblockade in der Adria durchzuführen. Die deutschen Einheiten nahmen zwar weiter an der Blockade teil, durften sich aber nicht an bewaffneten Erzwingungsmaßnahmen beteiligen.

Zu ernsthaften Zwischenfällen kam es im Verlauf der Seeblockade nicht. Ihre praktische Wirkung war vermutlich erheblich, doch konnte Jugoslawien, im Zusammenspiel mit seinen durch das Embargo schwer geschädigten Nachbarstaaten, die wirtschaftliche Isolation soweit umgehen, daß der prognostizierte totale Zusammenbruch ausblieb.

Das Flug-Verbot

Anfang Oktober 1992 beschloß der UNO-Sicherheitsrat ein Verbot aller militärischen Flüge der Kriegsparteien über Bosnien-Hercegovina. Es sollte zunächst nicht militärisch durchgesetzt, sondern lediglich durch UNO-Beobachter auf den Flugplätzen überwacht werden. Nur falls es sich danach noch als notwendig erweisen sollte, wollte der Sicherheitsrat über "weitere Maßnahmen" zur Durchsetzung des Flugverbots beraten.

Zweifelsfrei war damit eine parteiliche Einmischung intendiert, mit der einer Kriegspartei - den Serben - verwehrt werden sollte, ihre erhebliche militärische Überlegenheit in einer bestimmten Waffengattung zur Geltung zu bringen. Das wurde allerdings relativiert durch die militärische Bedeutungslosigkeit und Inkonsequenz der UNO-Aktion: Jugoslawien hatte zu diesem Zeitpunkt seine Streitkräfte schon zurückgezogen und beteiligte sich nicht mehr direkt am Krieg. Es hatte den Serben Bosnien-Hercegovinas und der Krajina eine kleine Anzahl Kampfflugzeuge zurückgelassen, aber diese waren kein wesentlicher militärischer Faktor und wurden kaum noch eingesetzt. Massive Bombenangriffe der Luftwaffe auf zivile Ziele hatte es ohnehin zu keinem Zeitpunkt des jugoslawischen Bürgerkriegs gegeben.

Im Dezember 1992 verständigte sich US-Präsident Bush mit dem britischen Regierungschef Major darauf, gemeinsam auf eine militärische Erzwingung des Flugverbots zu drängen. Dieses Thema war aber unter den Großmächten so umstritten, daß erst am 31. März 1993 eine entsprechende Resolution des UNO-Sicherheitsrats zustande kam. Begründet wurde diese damit, daß es zahlreiche Verstöße gegen das Verbot gegeben habe und daß "einige" der Kriegsparteien die Tätigkeit der UNO-Beobachter auf ihren Flugplätzen behinderten. Die Durchsetzung des Verbots wurde der NATO überlassen, jedoch "unter der Aufsicht des Sicherheitsrates und vorbehaltlich enger Koordinierung mit dem Generalsekretär und der UNPROFOR".

Damit war zum ersten Mal seit 1945 die Stunde für einen Kampfauftrag deutscher Soldaten gekommen: Am 2. April 1993 gab die Bundesregierung offiziell ihre Zustimmung zur Beteiligung deutscher Soldaten beim AWACS-Einsatz zur Überwachung des Flugverbots. Die SPD reagierte mit einer Verfassungsklage, und im Eilverfahren erklärte das Bundesverfassungsgericht am 8. April den Bundeswehreinsatz über Bosnien-Hercegovina für zulässig.

Die NATO-Operation "Deny Flight" begann am 12. April. Der erste direkte Kampfeinsatz fand Ende Februar 1994 statt, als amerikanische Kampfflugzeuge vier Maschinen der Serben über Bosnien-Hercegovina abschossen. Im November 1994 dehnte der UNO-Sicherheitsrat die Flugverbotszone auf das Gebiet der Krajina-Serben aus, da von dort aus in die Kämpfe um die Moslem-Enklave Bihac eingegriffen wurde. Zwei Tage später griffen NATO-Flugzeuge den Flughafen von Udbina in der Krajina sowie nahegelegene Luftabwehr-Stellungen an. Ein weiterer Luftschlag der NATO richtete sich gegen mehrere serbische Luftabwehr-Anlagen in Bosnien-Hercegovina, nachdem von dort aus angeblich ein britisches Kampfflugzeug beschossen worden war.

Die Serben zeigten allerdings wiederholt, daß sie gegen solche und anders begründete NATO-Luftangriffe ein wirksames Mittel besitzen: das Festhalten von UNO-Soldaten und anderem Personal der Vereinten Nationen. Daher blieben NATO-Luftschläge zur Durchsetzung des Flugverbots eine seltene Ausnahme, mit eng begrenzten Einsatzzielen. Im Sommer 1995 war die Situation auf dem bosnisch-hercegovinischen Kriegsschauplatz so, daß alle Kriegsparteien sich nicht an das Flugverbot hielten und UNO/NATO keinen Versuch mehr machten, das Verbot durchzusetzen.

Die Sicherheitszonen

Mit dem Konzept der Sicherheitszonen, das 1993/94 in Bosnien-Hercegovina eingeführt wurde, entfernte sich die UNO noch weiter von den für eine "Peacekeeping"-Mission geltenden Regeln und Praktiken. (Unparteilichkeit; Zustimmung aller Kriegsparteien für den Einsatz).

Der Europarat hatte bereits Anfang Februar 1993 gefordert, mehrere Sicherheitszonen für besonders gefährdete Moslem-Gebiete einzurichten, analog zu den von der UNO 1991/92 deklarierten Schutzzonen für Kurden und Schiiten im Irak. Das erste Gebiet, in dem die UNO dieser Forderung nachkam, war Srebrenica. Die Stadt und ihr Umland waren eine der Enklaven, die übrig geblieben waren, als serbische Streitkräfte und Milizen im Frühjahr 1992 das bis dahin mehrheitlich von Moslems bewohnte Ostbosnien besetzten und dort mit den "ethnischen Säuberungen" (= Vertreibungen) begannen. Im April 1993 setzten die serbischen Streitkräfte zum Sturm auf Srebrenica an und hätten das Gebiet höchstwahrscheinlich schon damals (statt erst im Juli 1995) eingenommen, wenn nicht die UNO zugunsten der Moslems eingegriffen hätte.

Am 16. April 1993 verabschiedete der Sicherheitsrat eine Resolution, in der alle Kriegsparteien aufgefordert wurden, Srebrenica als Sicherheitszone zu respektieren und von Kampfhandlungen frei zu halten. Am folgenden Tag wurde für das Gebiet ein Waffenstillstand vereinbart, der die Entwaffnung der Moslem-Kräfte unter UNO-Kontrolle und die Stationierung von UNPROFOR-Soldaten vorsah, im Austausch gegen die serbische Zusicherung, sich von dem Gebiet zurückzuziehen und es nicht mehr anzugreifen. Aus der Formulierung des ursprünglichen Auftrags - alle Kriegsparteien sollten in dem fraglichen Gebiet keine Kampfhandlungen unternehmen - wird deutlich, daß die Entwaffnung der moslemischen Verteidiger als Teil und Voraussetzung des Verfahrens Sicherheitszone gedacht gewesen war. Das änderte sich jedoch in der Praxis schnell.

Am 6. Mai 1993 beschloß der UNO-Sicherheitsrat, "das Konzept der Sicherheitszonen auch auf andere schutzbedürftige Städte auszudehnen", nämlich auf Sarajevo, Tuzla, Zepa, Gorazde und Bihac. Diese Städte samt umliegenden Gebieten sollten frei bleiben "von bewaffneten Angriffen und Allen anderen feindseligen Handlungen". Praktisch war damit jetzt nur noch die serbische Seite gemeint, nämlich: "(...) die sofortige Einstellung der bewaffneten Angriffe und jeder anderen feindseligen Handlung gegen diese Sicherheitszonen und der Abzug aller militärischen oder paramilitärischen Einheiten der bosnischen Serben aus diesen Städten auf eine Entfernung, aus der sie keine Gefahr mehr für deren Sicherheit und die Sicherheit ihrer Bewohner darstellen".

Zugleich kündigte der Sicherheitsrat an, daß er im Fall einer Mißachtung der Sicherheitszonen "zusätzliche Maßnahmen" zur Durchsetzung der Resolution beschließen werde. Aus der Konstruktion der Sicherheitszonen ergab sich eigentlich automatisch eine wesentliche Ausweitung des UNPROFOR-Mandats für Bosnien-Hercegovina. Formal beschloß der UNO-Sicherheitsrat darüber aber erst einen Monat später, am 4. Juni 1993, nämlich: "(...) das Mandat der UNPROFOR zu erweitern, um sie (...) in die Lage zu versetzen, von Angriffen auf diese Sicherheitszonen abzuschrecken, die Waffenruhe zu überwachen, den Abzug der militärischen oder paramilitärischen Einheiten mit Ausnahme von Einheiten der Regierung der Republik Bosnien-Hercegovina zu fördern und einige Schlüsselstellungen auf dem Boden (in den Sicherheitszonen) zu besetzen."

Zugleich wurden die UNPROFOR vom Sicherheitsrat ermächtigt, "die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Anwendung von Gewalt", und zwar in folgenden Fällen:

a) Bei einem Artillerie-Beschuß gegen eine Sicherheitszone;

b) Bei einem bewaffneten Eindringen in eine Sicherheitszone;

c) Bei einer "vorsätzlichen Behinderung der Bewegungsfreiheit der UNPROFOR";

d) und schließlich ebenso bei der Behinderung von UNO-Konvois mit humanitären Hilfslieferungen in den Sicherheitszonen und deren Umgebung.

Zum ausführenden Instrument dieser Resolution wurde praktisch die NATO bestellt. Sie blieb jedoch gebunden an die Zustimmung des Sicherheitsrats, des UNO-Generalsekretärs und der UNPROFOR-Kommandanten vor Ort.

Eine Ausweitung erfolgte im Februar 1994: Der Sicherheitsrat erklärte Sarajevo zur militärischen Ausschlußzone, nachdem durch Raketenbeschuß auf einem Marktplatz 68 Menschen getötet und 200 verletzt worden waren. Praktisch bedeutete Ausschlußzone, daß die sogenannten schweren Waffen (Artillerie, Panzer) beider Seiten entweder aus der Zone (im Umkreis von 20 km um die Stadt) abgezogen oder der UNPROFOR übergeben werden sollten. Das heißt, die Waffen wurden funktionstüchtig in einigen Depots gesammelt, die symbolisch von ein paar UNO-Soldaten "bewacht" wurden. Im Frühjahr 1995 hatten die Kriegsparteien nicht die geringste Mühe, sich die Waffen kampflos zurückzuholen und sich damit gegenseitig das Signal für eine neue Runde im Bürgerkrieg zu geben. Dafür war aber die Abgabe bzw. der Abzug der Waffen im Februar 1994 ziemlich martialisch mit einem Ultimatum an die Serben und Säbelklirren der NATO durchgesetzt worden.

Im April 1994 gab es den ersten Einsatz (zwei Angriffe am 9. und 10. April) von NATO-Kampfflugzeugen im Zusammenhang mit dem Sicherheitszonen-Konzept. Er war von der UNO angefordert worden, nachdem die serbischen Streitkräfte sich mit diplomatischen Mitteln nicht von dem Versuch abbringen ließen, die Moslem-Enklave Gorazde durch tagelanges Artilleriefeuer sturmreif zu schießen. Die Serben reagierten mit der Blockierung des gesamten UNPROFOR-Verkehrs von und nach Sarajevo sowie mit der Festsetzung zahlreicher UNO-Soldaten quasi als Geiseln.

Die zeitweise Wirkung des Sicherheitszonen-Konzepts lag darin, daß die serbische Seite sich nicht hundertprozentig sicher sein konnte, ob nicht doch mit ernsthafteren Reaktionen der NATO zu rechnen sein würde. Diese Wirkung reichte ein paar Monate lang aus, dann machten die serbischen Streitkräfte die Probe aufs Exempel, und siehe da: Im Juli 1995 wurden die Sicherheitszonen Srebrenica und Zepa innerhalb weniger Tage von serbischen Streitkräften eingenommen, ohne daß UNO und NATO etwas zu ihrer Verteidigung unternahmen. Nicht einmal zum Schutz der Zivilbevölkerung waren die UNO-Truppen ausreichend in der Lage oder bereit, wie die bekanntgewordenen Massenmorde beweisen.

Das Sicherheitszonen-Konzept entsprach vermutlich dem Wunsch nicht nur der NATO, sondern aller Großmächte einschließlich Rußlands, eine vollständige militärische und politische Niederlage der Moslem-Seite nicht zuzulassen. Für einen Friedensschluß ist u.a. notwendig, daß die Moslems nicht als ethnischer und politischer Faktor "verschwinden". Das aber wäre höchstwahrscheinlich der Fall gewesen, wenn man die Bürgerkriegsparteien ohne Einmischung von Außen sich selbst überlassen hätte. Mit der Schutz-Garantie für die Sicherheitszonen verließ der UNO-Sicherheitsrat "theoretisch" bei weitem die Grenzen einer "Peacekeeping"-Mission. Er verband damit aber noch nicht die praktische Absicht, nun einen Peace Enforcement-Einsatz (Erzwingung bestimmter Ziele auch mit militärischen Mitteln) zu beginnen. Im Grunde stand dahinter nur die Hoffnung, daß die serbische Seite sich bluffen lassen würde.

Auf diese Weise brachte die UNO es fertig, daß sie von den Serben mit Grund als einseitig parteiisch betrachtet wurde und wird, während die Moslems zumindest bis zu den Luftangriffen dieses Sommers ebenso begründet der Ansicht waren, sie würden von der UNO permanent betrogen und im Stich gelassen. Diese Taktik der UNO und der Großmächte trug dazu bei, das Klima der totalen Unglaubwürdigkeit und des liberalen Gewährenlassens zu verstärken, in dem für die Bürgerkriegsparteien das militärisch Machbare zum wichtigsten Maßstab des politisch Zweckmäßigen wurde. Die Nicht-Reaktion von UNO und Großmächten beim Fall der beiden bosnischen Schutzzonen gab der kroatischen Führung ein entscheidendes Signal, daß jetzt auch der günstigste Zeitpunkt für die "Rückeroberung" der Krajina gekommen war.

Frieden doch herbeigebombt?

Unmittelbar nach der Eroberung von Srebrenica und Zepa durch die Serben setzte die NATO im UNO-Sicherheitsrat den Beschluß durch, die Einnahme der übriggebliebenen vier Sicherheitszonen nicht mehr zuzulassen. Nötigenfalls sollte die Luftwaffe massiv eingesetzt werden, um die serbischen Streitkräfte von Angriffen abzuschrecken. Formal betrachtet wäre dafür keine neue Beschlußfassung nötig gewesen, da diese Option auch schon durch bisherige Resolutionen vollständig abgedeckt und der Beschlußlage nach sogar eindeutig geboten gewesen wäre.

Mit massiven Luftangriffen auf militärische und logistische Ziele der serbischen Seite in Bosnien-Hercegovina unternahm die NATO Ende August eine qualitativ neue Form des Gewalteinsatzes im jugoslawischen Bürgerkrieg. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es insgesamt zehn Kampfeinsätze von NATO-Flugzeugen gegeben, die sich immer nur gegen Einzelziele gerichtet hatten und militärisch betrachtet höchstens symbolische Bedeutung hatten. Im Unterschied dazu flogen NATO-Kampfflugzeuge allein Ende August und in der ersten Septemberwoche innerhalb von wenigen Tagen über 2.000 Angriffe gegen eine große Zahl von Zielen praktisch in Allen serbischen Landesteilen von Bosnien-Hercegovina, darunter auch Brücken, Telekommunikations-Einrichtungen, Kasernen u.a.

Die Luftangriffe wurden zunächst als unmittelbare Reaktion auf einen Artillerie-Beschuß Sarajevos dargestellt, bei dem über 30 Menschen ums Leben gekommen waren. Insoweit entsprachen die Angriffe ohne weiteres den schon 1993 mit Unterstützung Rußlands gefaßten Beschlüssen des UNO-Sicherheitsrats über die Sicherheitszonen.

Auch die Fortsetzung der Luftangriffe, um die serbischen Streitkräfte zum Abzug ihrer schweren Waffen aus einer 20-Kilometer-Zone um Sarajevo zu zwingen, entsprach im Prinzip alten Beschlüssen des Sicherheitsrats, insbesondere der im Februar 1994 erfolgten Erklärung Sarajevos zur Ausschlußzone. Auch jener Resolution war ein Blutbad durch Artillerie-Beschuß vorangegangen, bei dem es 68 Tote gegeben hatte. Damals erreichte die NATO durch ein hartes Ultimatum, aber ohne eine einzige militärische Aktion, daß Moslems und Serben im Gebiet von Sarajevo ihre schweren Waffen abzogen oder der UNPROFOR übergaben. (Die meisten mußten sich die Blauhelme in diesem Frühjahr wieder abnehmen lassen.)

Warum beugten sich die serbischen Kräfte diesmal nicht gleich dem Ultimatum, wie sie es 1994 getan hatten? Zumindest ein Teil der Gründe ergibt sich vermutlich daraus, daß es sich um eine wesentlich andere Form des Ultimatums handelte:

1.) Es wurde explizit eine einseitige Forderung an die serbische Seite gestellt. Das war wahrscheinlich militärisch nicht bedeutsam, da die Moslems in Sarajevo sowieso nicht viele schwere Waffen hatten. Es bedeutete aber "klimatisch" eine schlechtere Voraussetzung als 1994.

2.) Es war ein Ultimatum im faktischen Kriegszustand, d.h. nach dem Beginn und bei Andauern schwerer militärischer Angriffe gegen die serbischen Gebiete. In diesem Kontext war ein "Nachgeben" für die serbische Führung politisch-moralisch sehr viel schwieriger als im Vorjahr. Ihr Angebot, die schweren Waffen abzuziehen, sofern von der UNO bzw. NATO die Sicherheit der serbischen Bevölkerung im Gebiet von Sarajevo garantiert würde, war unter diesen Umständen das weitestgehende und vernünftigste, das gemacht werden konnte.

Wäre es der NATO lediglich darum gegangen, den Status von Sarajevo als Ausschlußzone für schwere Waffen wiederherzustellen, hätte eine Einigung ohne Gewaltanwendung vermutlich keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bereitet: Die serbischen Politiker waren bis dahin Meister in der Kunst, genau im richtigen Moment auch einmal zurückzustecken, statt es zu einer militärischen Kraftprobe mit der NATO kommen zu lassen. Nach Lage der Dinge muß angenommenen werden, daß sie diesmal bewußt in eine Situation hineinmanövriert wurden, in der ihnen ein rechtzeitiges "Einlenken" extrem schwer fallen mußte, um auf diese Weise den Übergang von der bisherigen Nadelstich-Taktik der NATO zu einer massiven Kriegführung vollziehen und rechtfertigen zu können.

Andererseits sollte nicht übersehen werden, daß die NATO bei der Einstellung der Luftangriffe insoweit "nachgab", daß sie ihre ursprüngliche Forderung mäßigte: nicht mehr sämtliche schweren Waffen der Serben sollten abgezogen werden, sondern nur die oberhalb eines bestimmten Kalibers liegenden. Offenbar war die NATO selbst interessiert und bereit, einen Ausweg aus der Konfrontation zu finden, um ein Ende der Luftangriffe zu ermöglichen.

Hierbei mag der vielleicht in dieser Stärke nicht erwartete russische Protest gegen die NATO-Angriffe ebenso eine Rolle gespielt haben wie die Widersprüche zwischen den westlichen Staaten. Bekanntlich hatten vor allem Frankreich und Großbritannien immer wieder große Einwände gegen das von den USA ausgehende und von Deutschland unterstützte Drängen nach härteren militärischen Aktionen gegen die serbische Seite erhoben. Bis zum Sommer 1995 hatten sie sich damit insgesamt gesehen durchsetzen können.

Außerdem kann nach den bisherigen Erfahrungen davon ausgegangen werden, daß die NATO als Ganzes zwar an einer gewissen militärischen Schwächung der serbischen Seite interessiert war, aber nur soweit, wie es zur Herherstellung eines ungefähren Gleichgewichts der Kräfte in Bosnien-Hercegovina erforderlich war.
Abgesehen von der Wiederherstellung der militärischen "Glaubwürdigkeit" der NATO sollen die massiven Luftangriffe offenbar auch dazu dienen, eine militärisch-politische Gesamtsituation herbeizuführen oder zu begünstigen, die eine Beendigung des Bürgerkriegs in Bosnien-Hercegovina (und im gesamten ehemaligen Jugoslawien) noch in diesem Jahr ermöglicht.

In diesem Zusammenhang war vermutlich auch der auf die Luftangriffe folgende Vormarsch der moslemisch-kroatischen Kräfte den NATO-Staaten nicht unwillkommen. Anderenfalls wäre diese Offensive wohl durch effektiven politischen Druck des Westens sehr schnell zu beenden gewesen. Auch hier gilt jedoch, daß die NATO zwar eine Schwächung der serbischen Seite wünschte, aber nur ungefähr bis zur Herstellung eines Gleichgewichts. Seit Herbst 1995 entsprechen die militärischen Frontlinien ungefähr dem Aufteilungsprinzip des "Friedensplans", den die sogenannte internationale Kontaktgruppe - zu der auch Rußland gehört - schon 1994 vorgelegt hatte.

Knut Mellenthin

analyse & kritik, 14.12.1995