KNUT MELLENTHIN

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Jugoslawien: Winterpause im Bürgerkrieg?

Am 25. Juni, einen Tag früher als zunächst angekündigt, proklamierten Slowenien und Kroatien ihre Unabhängigkeit und staatliche Souveränität. Für Slowenien bedeutete das die zeremonielle Besiegelung der in den vorangegangenen Monaten ohnehin schon vollzogenen Trennung von Jugoslawien. Bereits im September 1990 hatte Slowenien eine Verfassungsänderung verabschiedet, mit der die Bundesgesetze ihre Gültigkeit für die Republik verloren. Außerdem übernahm die slowenische Regierung das Kommando über die Territorialstreitkräfte. Diese Verbände waren noch zu Titos Zeiten zur Verstärkung der Armee auf Republikebene gebildet worden, unterstanden aber der Befehlsgewalt der Zentrale.

Weniger eindeutig war die Situation Kroatiens, das die Proklamation der Unabhängigkeit nur als "ersten Schritt" zur Lösung aus dem südslawischen Staatenbund definierte. Die kroatische Regierung hatte sehr viel intensiver und interessierter als die slowenische in den Monaten vor dem 25. Juni versucht, die Drohung mit der Sezession politisch auszuspielen, um eine Neuformierung Jugoslawiens als Konföderation gleichberechtigter Republiken durchzusetzen. Auf die Ausübung und Verteidigung der Unabhängigkeit war es sehr viel schlechter vorbereitet als sein nördlicher Nachbar.

Für diese Diskrepanz gab es neben anderen auch objektive Gründe. Kroatien mußte sich mit einer serbischen Minderheit von etwa 13 % auseinandersetzen, die im Verwaltungsapparat und in der Polizei deutlich "überrepräsentiert" war und die schon im Frühjahr 1991 ihre Opposition gegen eine Trennung von Jugoslawien teilweise mit bewaffneter Gewalt demonstrierte. Außerdem hatte die Belgrader Regierung es im Mai 1990 geschafft, einen großen Teil der Waffen der kroatischen Territorialverteidigung zu beschlagnahmen, was ihr in Slowenien mißlungen war. Kroatien hatte deshalb für den Fall einer militärischen Konfrontation viel zu wenig Waffen zur Verfügung.

Sezession mit Vorwarnzeit

Angesichts von EG- und KSZE-Politikern, die am 25. Juni aus Allen Wolken zu fallen schienen, ist daran zu erinnern, daß die Entwicklung seit vielen Monaten vorhersehbar war, ohne daß irgendein internationaler "Krisenstab" Vermittlerdienste anbot, die damals eventuell noch einen gewissen Nutzen hätten haben können. Das Parlament in Ljubljana hatte schon am 2. Juli 1990 eine "Deklaration über die Souveränität des Staates Slowenien" verabschiedet. Damit erhob es den Anspruch, seine Außen-, Verteidigungs-, Sicherheits-, Wirtschafts- und Finanzpolitik selbst zu bestimmen. Im September 1990 wurde die Verfassung der Republik entsprechend geändert. Am 23. Dezember 1990 fand ein Referendum statt, dessen Frage ganz deutlich gelautet hatte "Soll die Republik Slowenien ein selbständiger und unabhängiger Staat werden?" - 88,5 % der WählerInnen stimmten zu.

Mit dem Referendum verbunden war der Auftrag an die slowenische Regierung, innerhalb von sechs Monaten alle noch fehlenden Voraussetzungen für die staatliche Unabhängigkeit zu schaffen. Am 20. Februar 1991 beschloß das Parlament in Ljubljana die Trennung von Jugoslawien und die Konstituierung Sloweniens als souveränen, selbständigen Staat. Am 21. Februar zog Kroatien teilweise nach, indem es den Vorrang der Republikgesetze vor denen des Bundes proklamierte.

Als Reaktion versuchte die Armeeführung im März, die Verhängung des Ausnahmezustands über das ganze Land und eine Einberufung von Reservisten durchzusetzen. Das Staatspräsidium lehnte mehrheitlich ab und wies auch die Forderung der Militärs zurück, zukünftig in eigener Verantwortung über den Einsatz von Truppen verfügen zu können. Anfang April scheiterte Serbien im Staatspräsidium mit dem Begehren, die "serbischen Siedlungsgebiete" in Kroatien unter Militärverwaltung zu stellen. Es mehrten sich Schießereien zwischen kroatischer Polizei und serbischen Partisanen.

Am 19. Mai entschied Kroatien in einem Referendum über seine Unabhängigkeit. 93,2 % der WählerInnen stimmten mit Ja. Allerdings boykottierte die serbische Bevölkerung mehrheitlich die Wahl. Im größten "serbischen Siedlungsgebiet" Kroatiens, der Krajina, hatte schon am 12. Mai eine inoffizielle Abstimmung zugunsten des Anschlusses an Serbien stattgefunden - angeblich mit dem Parade-Ergebnis von 99 %. Nach dem Referendum gab Präsident Tudjman bekannt, Kroatien werde sich von Jugoslawien trennen, falls bis Ende Juni keine Einigung über eine neue Form der konföderativen Kooperation erreicht würde.

Am 15. Juni verständigten sich Kroatien und Slowenien auf den 26. Juni als Datum ihrer Unabhängigkeitserklärung. Die Belgrader Regierung reagierte mit der Drohung, keine einseitigen Maßnahmen zu dulden. Ministerpräsident Markovic kündigte an, daß "alle verfassungsmäßigen Mittel" eingesetzt würden, um eine Sezession der beiden Republiken zu verhindern. In den serbischen Medien wurde das Eingreifen der Armee gefordert. Das sei notwendig, um die Einheit des Bundes und die Kreditwürdigkeit Jugoslawiens zu wahren.

EG: Erpressung zur Einheit

Tatsächlich hatten die kapitalistischen Großmächte der serbischen Seite bis dahin Allen Grund zu der Erwartung gegeben, eine militärische "Strafexpedition" gegen die sezessionistischen Republiken würde nicht nur toleriert werden, sondern sei insgeheim sogar erwünscht. Schon Mitte Februar hatte eine EG-Delegation Belgrad besucht, um das besondere Interesse der EG und des Europarats am Fortbestand eines einheitlichen Jugoslawien zu betonen. Nur dieses könne die Voraussetzung für eine adäquate Partnerschaft sein. Nur unter dieser Voraussetzung werde die EG Jugoslawien finanziell und durch Investitionen unterstützen. Damals versuchten Slowenien und Kroatien gerade, inoffiziell die Möglichkeiten einer Vermittlerrolle der UNO oder einer anderen übernationalen Instanz zu sondieren. Niemand war interessiert.

Ende Mai besuchten der Vorsitzende des Europarats, Santer, und der Vorsitzende der Europäischen Kommission, Delors, Belgrad. Ihren Bekundungen nach wünschte die EG keine "Einmischung in die inneren Angelegenheiten Jugoslawiens" und wollte keine Vermittlerrolle übernehmen. Ihre ganze Botschaft lautete lediglich: Jugoslawien müsse als politische Institution erhalten werden. Und es könne solange kein assoziiertes Mitglied der EG werden, bis es seine inneren Probleme bewältigt habe.

Vermutlich unter dem Eindruck dieser Lektion kam am 6. Juni zwischen den Präsidenten der sechs Republiken ein merkwürdiger "Kompromiß" zustande, der Allen Konfliktparteien das Gewünschte zu bieten schien: Jugoslawien sollte als Bundesstaat souveräner Republiken weiterbestehen. Die Republiken wären Völkerrechtssubjekte, könnte eigene Streitkräfte unterhalten und eine eigene Außenpolitik betreiben. Andererseits wurden neben der Wirtschaft aber auch die Verteidigung und die Außenpolitik als Gebiete gemeinsamer bundesstaatlicher Politik bezeichnet. Insgesamt ein evident widersprüchliches, praktisch unbrauchbares Papier, das vor allem die Interessen der am Konflikt nicht beteiligten Republiken Bosnien-Hercegowina und Makedonien am Offenhalten der Situation ausdrückte. Die sechs Republikpräsidenten akzeptierten das Papier als "Verhandlungsgrundlage", was zu nichts verpflichtete. Die EG äußerte sich hocherfreut über diesen "ermutigenden Schritt zurück zu einer verfassungsmäßigen Ordnung und zum friedlichen Dialog". Aber leider: Serbien distanzierte sich zwei Tage später von dem "Kompromiß": Er sei gegen die Interessen des serbischen Volkes gerichtet. Aus ihrer Sicht eine berechtigte Kritik, denn den außerhalb des "Mutterlandes" lebenden Serben war in dem Papier kein Lostrennungsrecht zugestanden worden.

Als letzter Bote des Westens besuchte US-Außenminister Baker am 21. Juni, wenige Tage vor dem Termin der Unabhängigkeitserklärung, Belgrad. Er verwies auf den Appell des eben stattgefundenen KSZE-Treffens (am 19. und 20. Juni in Berlin), Jugoslawien als Einheit und in seiner territorialen Integrität zu bewahren. Slowenien und Kroatien wurden von Baker eindringlich vor "einseitigen Schritten" gewarnt, die eine "Verhandlungslösung" erschweren könnten. Die beiden Republiken dürften nicht auf Anerkennung durch die USA hoffen. Ministerpräsident Markovic lobte, daß die Stellungnahme der KSZE gegen eine Abspaltung Sloweniens und Kroatiens "einer demokratischen Lösung unserer Schwierigkeiten hilfreich" sei.

Inzwischen weiß man aber, daß die CIA schon Ende 1990 prognostiziert hatte, daß der jugoslawische Bundesstaat innerhalb der nächsten 18 Monate zerfallen würde. Aufgrund der jahrelangen Vorgeschichte des Konflikts, sowie aufgrund der 1990 und im ersten Halbjahr 1991 vollzogenen praktischen Schritte war offensichtlich, daß beim Stand der Fakten und der Widersprüche keine Verhandlungslösung mehr zu erwarten war. Insofern hatten die serbische Regierung und die Armeeführung durchaus Grund, das Insistieren westlicher Politiker auf der "Einheit" Jugoslawiens als Aufforderung zu einer militärisch-autoritären Konfliktbereinigung zu interpretieren.

Angriff auf Slowenien

Sofort nach Bekanntgabe der Unabhängigkeitserklärungen am 25. Juni deklarierte die Belgrader Regierung diese als illegal. "Maßnahmen zur Sicherung der Landesgrenzen und Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen" wurden angekündigt. Am 27. Juni begann der kurze Krieg der Bundesarmee gegen Slowenien. Panzereinheiten bewegten sich durch Ljubljana Richtung Flughafen, wurden aber zunächst von der Bevölkerung mit Barrikaden gestoppt. Andere Truppen bezogen an den slowenischen Grenzübergängen nach Österreich und Italien Stellung. Überall in Slowenien war die Bevölkerung bemüht, die Hauptstraßen gegen Bewegungen der Bundesarmee zu blockieren.

Am 28. Juni griffen Bundestruppen die slowenischen Grenzstationen an. Eine von der EG vermittelte Waffenruhe hielt nur kurz. Ministerpräsident Markovic beschuldigte die Armee, sie habe in Slowenien auf eigene Faust gehandelt und ihren Auftrag überschritten.

Die härtesten Kämpfe gab es am 2. Juli an der österreichischen Grenze. Die Armee bombardierte den Flughafen von Ljubljana und mehrere Grenzorte. Am Nachmittag wurde ein neuer Waffenstillstand ausgehandelt. Am gleichen Abend hielt Armeechef Adzic im Fernsehen eine Ansprache, die einer Putschdeklaration gleichkam: Er sprach von "Verrat" - anscheinend auf Markovic gemünzt - und kündigte einen "Krieg bis zum Ende" an. Die Armee sei zum Kampf gezwungen worden und werde sich nicht durch Verhandlungen von ihrem Ziel abbringen lassen. Erst am Nachmittag des folgenden Tages stellte der für die Region zuständige Kommandant Raseta klar, daß die Armee die Autorität des Staatspräsidiums anerkenne und sich an die Waffenruhe halten werde. Praktisch war das, wie sich aber erst später zeigte, schon das Ende des Feldzugs gegen Slowenien.

Was noch folgte, war ein "Krieg" der Einschüchterungsversuche und Ultimaten. Am 18. Juli beschloß das Staatspräsidium, gegen die Stimme des kroatischen Präsidenten Mesic, aber mit Unterstützung der Armeeführung, alle Truppen aus Slowenien abzuziehen. Kroatien hatte die Nachbarrepublik während des kurzen Krieges nur wenig unterstützt. Die kroatischen Vertreter hatten die Politik der Ultimaten gegen Slowenien im Wesentlichen mitgetragen, anscheinend aus der Überlegung, daß ein separater Rückzug der Armee aus Slowenien Kräfte gegen Kroatien freimachen würde. Am 25. Oktober verließen die letzten Bundestruppen Slowenien. Die Regierung in Ljubljana setzte sich mit ihrer Forderung durch, daß sämtliche schweren Waffen in Slowenien zurückbleiben müßten - gewissermaßen als Pfand für eine spätere Abrechnung der Kriegsschäden.

Aus den von der Armee nicht korrigierten Angaben Sloweniens geht hervor, daß bei den Kämpfen 64 Menschen getötet wurden, darunter 37 Armeeangehörige, 7 Soldaten der slowenischen Territorialverteidigung, 4 slowenische Milizionäre, 6 Zivilisten und 10 Ausländer. 2984 Angehörige der Volksarmee und 139 Slowenen wurden gefangengenommen. Diese recht einseitige Bilanz, namentlich die geringen Menschenverluste auf slowenischer Seite, veranlaßten einen noch vom Irak- Krieg verwöhnten "antideutschen" Kommentator zu der enttäuschten Bemerkung, die jugoslawische Armee könne offenbar kein fremdes Blut sehen und nehme lieber eigene Verluste hin, statt "rücksichtslos ihre schweren Waffen zu gebrauchen". (Wolfgang Pohrt, "konkret" 9/91)

Dieser Irrtum dürfte inzwischen auf den kroatischen "Schlachtfeldern" eindeutig korrigiert worden sein. Die Bundesarmee scheint in Slowenien, so seltsam das klingen mag, tatsächlich eine militärische Niederlage erlitten zu haben. Die slowenischen Streitkräfte praktizierten, wie die relativ große Zahl der Gefangenen und Überläufer zeigte, im großen Stil die Taktik, gegnerische Truppen sehr schnell in ihren Kasernen, auf Anmarschwegen oder in ungünstigen Positionen festzusetzen und ihnen die Versorgung total abzuschneiden. Hinzu kam, daß Slowenien anscheinend in den letzten Jahren eine modern gerüstete, professionelle Truppe aufgebaut hat, und daß die zu dieser Zeit noch multinational zusammengesetzte Volksarmee unter Motivationsmangel litt.

Im Übrigen war der Rückzug aus Slowenien sicher auch eine politisch begründete Entscheidung. Krieg gegen Slowenien ließ sich nach innen und außen schlechter legitimieren als der folgende Feldzug in Kroatien, der angeblich die serbische Volksgruppe vor der Vernichtung retten soll und der in der Gleichsetzung der heutigen Republik mit dem faschistischen Ustascha-Staat ein gutes Propagandamaterial vorfindet.

Die EG greift ein

Am Tag der ersten schweren Gefechte, dem 28. Juni, wurde der gerade acht Tage vorher von der KSZE vereinbarte "Krisenmechanismus" erstmals in Kraft gesetzt. Die amtierende Führungstroika der EG - die Außenminister Luxemburgs, Italiens und der Niederlande - flog nach Belgrad. Am 29. Juni einigten sich die Regierungschefs der EG auf eine gemeinsame Initiative: 1. Waffenstillstand; Rückzug der Streitkräfte in ihre Stützpunkte. 2. Kroatien und Slowenien sollen ihre Unabhängigkeit für drei Monate "aussetzen". 3. Wahl des Kroaten Mesic zum Staatspräsidenten. - Die jugoslawische Verfassung sieht vor, daß das Präsidentenamt unter den Vertretern der Republiken im Staatspräsidium nach einer festgelegten Reihenfolge rotiert. Es handelt sich also genau genommen nicht um eine Wahl, sondern um eine formelle Bestätigung. Regulär wäre diese für Mesic Mitte Mai fällig gewesen, doch Serbien und Montenegro vereitelten die Rotation. Seither war Jugoslawien ohne offizielles Staatsoberhaupt. Am 1. Juli erfolgte wunschgemäß die Wahl von Mesic, in Anwesenheit der EG-Troika. Der Akt blieb ohne jede praktische Bedeutung.

Am 5. Juli beschloß die EG die Entsendung einer Beobachtermission (anfangs 30-50 Leute) zur Überwachung des Waffenstillstands in Slowenien. Außerdem sollte auf Wunsch der Belgrader Regierung eine Vermittlungsdelegation den Dialog zwischen den Konfliktparteien in Gang bringen. Ein Antrag Genschers, mit der Anerkennung Sloweniens und Kroatiens für den Fall weiterer Armeeangriffe zu drohen, fand keine Zustimmung. Die Mehrheit trug offenbar die Position des niederländischen Außenministers van den Broek mit: Die EG wünsche eine Rückkehr zu den Verhältnissen vor dem 25. Juni. - Von praktischer Bedeutung war die Entscheidung der EG, gegen Jugoslawien ein Waffenembargo zu verhängen. Das traf, wie die Politiker wußten und also wohl auch beabsichtigten, in erster Linie Kroatien, das im Mai 1990 viele seiner Waffen an die Bundesarmee zurückgeben mußte. Die jugoslawische Armee hat Waffen genug, und die Zentren der Rüstungsproduktion liegen in Serbien. - Dem Waffenembargo schloß sich später auch der UN-Sicherheitsrat an.

Am 8. Juli kam unter Vermittlung und auf Vorschlag der EG das Abkommen von Brioni zustande. In Allen umstrittenen Punkten war es so ungenau formuliert, daß es den Konfliktparteien ihre eigenen Interpretationen erlaubte:

  • "Nur die Völker Jugoslawiens können über ihre Zukunft entscheiden". Nach Belgrader Interpretation, die der Tendenz nach von etlichen EG-Regierungen mitgetragen wurde, hieß das nicht etwa Selbstbestimmung der Republiken, sondern: die Gesamtbevölkerung Jugoslawiens muß entscheiden. Das würde praktisch bedeuten, daß Serbien jede Verhandlungslösung blockieren und zumindest den Status quo aufrechterhalten kann.
  • "Aussetzung der Unabhängigkeitserklärungen für drei Monate." Nach Belgrader und EG-Interpretation hieß das: zurück zum früheren Zustand; Verzicht Sloweniens und Kroatiens auf Ausübung ihrer staatlichen Souveränität. Hingegen nach slowenischer Interpretation bedeutete es letzten Endes überhaupt nichts. Man konnte das unterschreiben und trotzdem weitermachen wie beabsichtigt.
  • "Das Staatspräsidium muß volle Verfügungsgewalt über die Armee besitzen". Kroatien und sein Vertreter Mesic meinten, daß damit dieser in seiner Funktion als Präsident, Staatsoberhaupt und "oberster Heerführer" gemeint sei. Serbien und die Armee waren ganz und gar nicht dieser Ansicht. Da der "serbische Block" (Serbien plus zwei Provinzen plus Montenegro) nach dem Fernbleiben Sloweniens vom Staatspräsidium in diesem Gremium die Mehrheit hatte, war ihre Auslegung der Vereinbarung klar: Der "serbische Block" muß die Armee kommandieren. Dagegen hatte Belgrad natürlich nichts einzuwenden.
  • "Verhandlungen müssen spätestens bis zum 1. August beginnen." Das war zwar präzis, was das Datum anging, aber unverbindlich im Inhaltlichen. Es interessierte sich niemand für diesen Termin. Nicht einmal die EG maß ihm irgendeine Bedeutung bei.

Krieg in Kroatien

Eine evidente Schwäche des Abkommens von Brioni war, daß es nur Aussagen über Slowenien traf, wo die Kämpfe ohnehin schon eingestellt waren, nicht aber über Kroatien, wo sie gerade an Schärfe und Zahl zunahmen.

Die Legitimation des Armee-Einsatzes in Kroatien sieht grundsätzlich anders aus als die Begründung des Slowenien-Feldzugs. Jene argumentierte mit dem Erhalt der verfassungsmäßigen Ordnung und des Bundesstaates. Unter diesem Aspekt hätte die Armee natürlich sofort auch gegen die kroatische Unabhängigkeitserklärung vorgehen müssen. Das geschah jedoch nicht. Während in Slowenien gekämpft wurde, blieb es in Kroatien ruhig. Stattdessen kam die Armee etwas später mit dem Argument, sie müsse sich trennend, schadensbegrenzend und vermittelnd zwischen die streitenden Parteien - kroatische Miliz und serbische Partisanen - stellen. Diese Behauptung war in der Praxis bald widerlegt, da die Armee offen parteilich agierte und mit den serbischen Partisanen kooperierte. Nun wurde der Schutz der serbischen Minderheit vor der Vernichtung durch den neuen Ustascha-Staat als Kriegsziel deklariert. Inzwischen ist offensichtlich, daß es der Armeeführung darum geht, die Schaffung eines Staates zu ermöglichen, in dem möglichst alle serbischen Bewohner Jugoslawiens vereint sind.

Das Schutzargument bezieht seine Kraft aus der Geschichte. Der Ustascha-Staat hat genocidartig Hunderttausende ermorden lassen, in erster Linie Serben. Aber während des bisherigen Kriegsverlaufs sind anscheinend in Kroatien kaum serbische Zivilisten verfolgt worden, wie umgekehrt auch festzustellen ist, daß die kroatische Minderheit in der serbischen Provinz Vojvodina bisher in Ruhe gelassen wurde. Im Übrigen könnte die Armee die meisten Serben in Kroatien gar nicht schützen, denn nur etwa ein Drittel von ihnen lebt in den "Siedlungsgebieten", wo jetzt gekämpft wird; der größere Teil aber wohnt beispielsweise in den Städten wie Zagreb und Rijeka. Falls überhaupt etwas, dann hätte die Kriegführung der Armee nicht deren Schutz sichern, sondern Racheaktionen gegen sie provozieren können.

In Kroatien leben insgesamt etwa 600.000 Serben. Starke Mehrheiten (75- 89%) bilden sie im Gebiet um Knin, zwischen der bosnischen Grenze und der dalmatinischen Küste, jetzt Krajina genannt. Ferner auch in einigen Bezirken zwischen Bosnien und Zagreb (60-88%). In der Krajina ist die serbische Kontrolle offenbar unstrittig, denn von dort werden keine Kämpfe gemeldet. In dem zweiten genannten Gebiet sind besonders die Städte Karlovac und Sisak umkämpft; andere wie Kostajnica und Petrinja hat Kroatien schon verloren.

Im Hauptgebiet der bisherigen Kriegführung, Ostslawonien mit den "berühmt" gewordenen Städten Vukovar, Osijek und Vinkovci, liegen die Anteile der serbischen Bevölkerung je nach Bezirk zwischen 17 und 37 %, insgesamt wohl bei maximal 25%. Die Bodengewinne der Armee sind in dieser Region, gemessen an der Nähe zur serbischen Grenze einerseits und den langen, problematischen Nachschubwegen der Kroaten andererseits, erstaunlich gering. Vukovar, das von der Armee erst nach wochenlanger Einschließung und unter großen eigenen Verlusten Mitte Oktober eingenommen werden konnte, liegt unmittelbar an der Grenze. Serbien hat inzwischen begonnen, die eroberten Gebiete in Ostslawonien, derzeit ein Streifen von maximal 25 km Breite, dauerhaft anzuschließen. Aus den eroberten Orten wird die kroatische Bevölkerung vertrieben, und Serben - angeblich Flüchtlinge aus anderen Kampfgebieten - werden angesiedelt.

Das dritte Kriegsgebiet ist Westslawonien, das eine große strategische Bedeutung hat. Sofern es der Armee gelingen würde, die Ost-West-Verbindungen in diesem Gebiet zu unterbrechen, wäre der ganze Rest Slawoniens abgeschnitten und schwerlich noch lange zu halten. Hier liegen umkämpfte Städte wie Novska, Pakrac, Nova Gradiska. Dort gibt es drei Bezirke, in denen die Kroaten und Serben fast gleich stark vertreten sind, bei leichtem kroatischen Übergewicht.

Die vierte Front liegt in Süddalmatien. Hier geht es in erster Linie um den Besitz von Dubrovnik und der südlich angrenzenden Küste bis Montenegro. Eine relevante serbische Minderheit, mit der argumentiert werden könnte, gibt es dort nicht. Serbien und die Armeeführung tragen in dieser Region ihre strategischen Interessen "pur" aus. Letztlich könnte es um die gesamte kroatische Küste Dalmatiens südlich der Autonomen Serbischen Region Krajina gehen, die praktisch nur noch über eine Hauptstraße mit dem übrigen Kroatien verbunden ist. Südwestlich der Krajina könnte zwischen Zadar und Sibenik eine fünfte Front entstehen mit dem Ziel, Süddalmatien zu isolieren.

Bosnien-Hercegowina

Eine Sonderstellung nehmen im jugoslawischen Konfliktnetz die Republiken Bosnien-Hercegowina und Makedonien ein. Beide setzten sich sehr intensiv dafür ein, irgendeine Form von kollektiver Staatlichkeit und Wirtschaftsgemeinschaft aufrecht zu erhalten. Beide gehören zu den ärmsten Landesteilen, die bisher von den hohen Zahlungen Sloweniens und Kroatiens in die Bundeskasse profitierten. Beide können sich absolut keine Hoffnungen machen, in absehbaren Zeiträumen Anschluß an die EG zu finden. Für das Vielvölkergebiet Bosnien-Hercegowina kommt hinzu, daß mit dem Zerfall des Bundesstaates Jugoslawien seine eigene Desintegration engstens verbunden ist. Andererseits steht für die Makedonen ebenso wie für die Muslim und Kroaten von Bosnien-Hercegowina fest, daß sie nicht Teil einer Föderation ohne Slowenien und Kroatien bleiben wollen, die dann vom übermächtigen "serbischen Block" dominiert würde.

Die Bevölkerung von Bosnien-Hercegowina besteht zu 44% aus Muslim, 31% Serben und 17% Kroaten. Muslim ist in diesem Zusammenhang als ethnischer Begriff gemeint. In ganz Jugoslawien gibt es schätzungsweise 5 Millionen Muslim, aber nur etwa die Hälfte davon haben sich bei der letzten Volkszählung als "ethnische Muslim" registrieren lassen, was bedeutet, daß ihnen dies wichtiger ist als die Zugehörigkeit zu einer Nationalität. Die meisten "ethnischen Muslim" leben in Bosnien-Hercegowina, außerdem etwa 250.000 in Serbien und Montenegro. Die übrigen 2,5 Mio. Muslim Jugoslawiens legten Wert darauf, sich als Albaner - das ist bei weitem der größte Anteil -, Makedonen oder Türken zu bekennen.

Die Kroaten der Republik leben im Wesentlichen in einem geschlossenen Gebiet nördlich von Dubrovnik, wo sie in neun Bezirken die große Mehrheit bilden, meist um die 90%. Überdurchschnittlich stark sind sie außerdem in dem südlich an Ostslawonien angrenzenden Gebiet vertreten, in einigen Bezirken sogar als größte Volksgruppe. Muslimische Mehrheiten gibt es in vier Bezirken des äußersten Nordwestens, die durch "serbische Siedlungsgebiete" isoliert sind, sowie im Südosten, rund um Sarajewo. Das größte geschlossene Gebiet mit serbischer Mehrheit, die Bosanska Krajina mit der Hauptstadt Banja Luka, nimmt den Nordwesten der Republik ein. Ein weiteres Gebiet von sechs Bezirken liegt im Südosten, an Montenegro angrenzend. Die übrigen Gebiete mit serbischer Mehrheit liegen verstreut. Insgesamt haben, beginnend mit der bosnischen Krajina Anfang September, sieben Gebiete der Republik sich zu Serbischen Autonomen Regionen erklärt. Sie beanspruchen zusammen mehr als die Hälfte des Territoriums der Republik, wobei großzügig auch Gebiete "eingemeindet" werden, die keine serbische Mehrheit haben.

Bosnien-Hercegowina ist für die Kriegsführung der Armee von strategischer Bedeutung. Abgesehen vom Kriegsschauplatz Ostslawonien, der an die serbische Provinz Vojvodina grenzt, stellt an den übrigen Fronten in Kroatien die Republik Bosnien-Hercegowina das logistische Hinterland für die Operationen der Bundesarmee dar. Ebenso liegen hier die Rückzugsgebiete der serbischen Partisanen, die in Kroatien operieren. Faktisch haben sich die überwiegend serbischen Gebiete der Republik jeder Kontrolle durch die Regierung in Sarajewo schon entzogen. Auch in den übrigen Gebieten operiert die Armee ganz nach eigenem Willen, ohne Proteste der Regierung und des Parlaments zu beachten, die Bosnien-Hercegowina aus dem Krieg heraushalten möchten.

Vor den Wahlen (18.11. und 2.12.90) hatten sich die drei ethnischen Parteien der Republik auf ein Abkommen verständigt, künftig gemeinsam zu regieren. Dieses in Jugoslawien einmalige Bündnis ist als Folge des serbisch-kroatischen Bürgerkriegs zerbrochen. Am 19. September faßte die Regierung mit den Stimmen der Muslim und Kroaten den Beschluß, keine Soldaten mehr für die Bundesarmee zu stellen. Die aus der Republik stammenden Soldaten wurden zur Fahnenflucht aufgerufen. Die Mobilmachung der Armee wurde für illegal erklärt. Praktisch bedeutet das, daß die Armee in den serbischen Gebieten frei rekrutiert, soweit ihr die Leute nicht auch dort weglaufen, während in den Gebieten mit muslimischer und kroatischer Mehrheit alles versucht wird, um die Rekrutierung zu boykottieren. Am 24. September verlangte die Regierung in Sarajewo, über das Gebiet der Republik keine Truppen und Waffen mehr ohne ihre Genehmigung zu führen. Die Armee kümmert sich selbstverständlich nicht um diesen Einspruch.

Am 15. Oktober beschloß das Parlament in Sarajewo mit 133 anwesenden Abgeordneten (von 240 gewählten) die "Souveränität" der Republik, da die Struktur Jugoslawiens "irreparabel verändert" sei. Die 70 Abgeordneten der serbischen Partei SDS hatten zuvor aus Protest die Sitzung verlassen. Mit ihnen zusammen waren anscheinend auch die Abgeordneten der Ex-KP und der Reformpartei von Ministerpräsident Markovic gegangen. Der Parlamentsbeschluß ist nur symbolisch zu verstehen und bedeutet in der Realität wenig oder nichts. Der Anspruch auf eigene Staatlichkeit ist damit bisher nicht verbunden, zumal er praktisch gar nicht durchzusetzen wäre.

Die SDS kündigte sofort nach dieser Abstimmung jede Zusammenarbeit auf und konstituierte in Sarajewo ein eigenes Zweitparlament. Am 10. November wurde in den serbischen Gebieten der Republik ein selbstorganisiertes Referendum durchgeführt, das erwartungsgemäß eine riesige Mehrheit für die Lostrennung von Bosnien-Hercegowina ergab.

Mehr als politische Gegendemonstration, denn als echte Sezession ist ein Referendum zu sehen, das die Muslim des Sandzak von Novi Pazar am 27. Oktober durchführten. Der Sandzak besteht aus 11 Bezirken, von denen sechs in Serbien und fünf in Montenegro liegen. In diesem Gebiet leben insgesamt 440.000 Menschen, von denen rund 250.000 "ethnische" Muslim sind. Fünf Bezirke des südlichen Sandzak habe große muslimische Mehrheiten, in zweien sind die Verhältnisse ausgeglichen, während es in den nördlichen Bezirken nur wenige Muslim gibt. Das muslimische Kerngebiet des Sandzak ist also von den muslimischen Gebieten in Bosnien-Hercegowina durch eine "serbische Barriere" getrennt. Das Referendum war in erster Linie als politische Warnung an Serbien zu verstehen, daß die Sandzak- Muslim im Fall einer Auflösung Bosnien- Hercegowinas ihren Zusammenschluß mit den Muslim im Norden betreiben könnten.

Hat Bosnien-Hercegowina noch eine Chance, einem blutigen, langwierigen Bürgerkrieg zu entgehen? Die Volksarmee räumt, unter Vermittlung der EG, Zug um Zug ihre Kasernen im Inneren Kroatiens und verlegt die Truppen nach Bosnien-Hercegowina. Der größte Teil der Armee, soweit er nicht an den kroatischen Fronten engagiert ist, wurde mittlerweile in dieser Republik konzentriert. Jede Entwicklung, die nicht auf Krieg hinausliefe, würde ein mittleres Wunder voraussetzen. Beispielsweise, daß der Bundesstaat Jugoslawien sich wider alle Voraussicht als rekonstruierbar erweist. Oder daß die Muslim sich entschließen - "der Klügere gibt nach" - einstweilen lieber eine Union mit dem übermächtigen Serbien zu ertragen statt eines Krieges. Oder daß die Serben der Republik von ihrem Traum ablassen, Teil eines Großserbiens zu werden, und stattdessen dazu beitragen, Bosnien-Hercegowina zu einer Art Schweiz des Balkan zu machen.

Es ist angesichts der Risiken jedenfalls einsichtig - und läßt Spielraum für Hoffnungen -, daß sich gerade in Bosnien-Hercegowina die breiteste Bewegung gegen den Krieg gebildet hat. In ganz Jugoslawien ist es wohl bisher die einzige Friedensbewegung, die mehrmals Zehntausende von Menschen auf die Straßen gebracht hat.

Makedonien

Die Makedonen sind in gewisser Weise die jüngste Nation Europas, auch wenn sie einen geschichtsträchtigen Namen führen. Makedonen leben, so jedenfalls sieht es ihre Nationalbewegung, in Jugoslawien, Bulgarien und Nordgriechenland. Im ersten jugoslawischen Staat (1918-41) galten die Makedonen nicht als eigene Volksgruppe, sondern als Südserben. Bulgarien hingegen sah (und sieht) in ihnen Bulgaren. Und für Griechenland ist allein der Begriff Makedonen schon eine Beleidigung, weil sie ihn als Eigentum der griechischen Geschichte betrachten. (Alexander "der Große" war Makedone. Bis zu seiner Zeit hatten die Griechen ihre nördlichen Nachbarn allerdings nicht als Landsleute, sondern als "Barbaren" betrachtet.) Im Zweiten Weltkrieg annektierte das mit dem Deutschen Reich verbündete Bulgarien das jugoslawische Makedonien. Das fand anfangs Beifall bei Teilen der Bevölkerung, bis diese die brutalen Praktiken des "großen Bruders" zu spüren bekam.

Nach dem Krieg wurde den Makedonen eine eigene Nationalität und Republik in der jugoslawischen Föderation zugestanden. Daraus ergab sich ein permanenter Propagandakrieg mit Bulgarien: Jenes erhob Ansprüche auf die südlichste Republik Jugoslawiens, während Belgrad als Schutzmacht für die makedonische Minderheit in Bulgarien auftrat, die es nach dessen offizieller Sicht jedoch gar nicht gibt.

In Makedonien leben (laut Volkszählung 1981) 67% Makedonen, 20% Albaner, 4,5% Türken und 2,3% Serben. Das Verhältnis hat sich seither zugunsten der Albaner verschoben, die heute etwa ein Viertel der Bevölkerung stellen. Die Makedonen Jugoslawiens leben praktisch ausschließlich in ihrer Republik. Im Norden, ans Kosovo angrenzend, gibt es drei Bezirke mit albanischer Mehrheit.

Bei der Wahl im November 1990 wurde die nationalistische VMRO stärkste Partei mit 38 (von 120) Mandaten. Die Ex-KP bekam 30 und die Reformpartei von Markovic 18 Abgeordnete. 25 Mandate fielen an die Partei der Albaner. Somit bestand eine Pattsituation und ein Zwang zu Kompromissen, der auch die VMRO zur Mäßigung brachte. Ihr Projekt eines Großmakedoniens (unter Einschluß von Teilen Bulgariens und Griechenlands) gilt derzeit nicht mehr als aktuell. Auch ihre rassistische, nach Repressionen rufende Kampagne gegen die albanische Minderheit, scheint zumindest abgemildert.

Bis zum 25. Juni hatte Makedonien gemeinsam mit Bosnien-Hercegowina versucht, die Sezession der zwei nördlichen Republiken zu verhindern und die Option einer grundlegenden Reformierung des jugoslawischen Bundesstaats offen zu halten. Nach Kriegsbeginn war das, zumindest als unmittelbares Ziel, offensichtlich unrealistisch geworden. Am 7.August beschloß das Parlament in Skopje, am 8.September ein Referendum über die Unabhängigkeit Makedoniens stattfinden zu lassen. Die Debatte darüber verlief sehr kontrovers. Die Nationalisten verlangten die sofortige Ausrufung der Unabhängigkeit. Außerdem war ihnen die Fragestellung viel zu vorsichtig und zweideutig. Diese lautete nämlich: "Sind Sie für ein souveränes und selbständiges Makedonien, das berechtigt ist, in einen Bund souveräner Staaten Jugoslawiens einzutreten?"

Am 14. August forderte Präsident Gligorov die Rückkehr der aus der Republik stammenden Wehrpflichtigen. Makedonien habe zu der derzeitigen Lage nicht beigetragen und lehne einen "Bruderkrieg" ab. Der Belgrader Verteidigungsminister Kadijevic antwortete mit der Drohung, die Armeeführung werde bis Ende August die Rekrutierung in Makedonien selbst in die Hand nehmen. Das scheint aber nicht geschehen zu sein.

Die Wahlbeteiligung zum Referendum wird mit etwa 75% angegeben, wovon über 90% mit Ja stimmten. Die albanische Partei PDP hatte zum Boykott aufgerufen, ebenso wie die Sprecher der kleinen serbischen Minderheit. Die PDP sagt zwar, daß sich in Makedonien gegenüber früher einiges zum Besseren verändert hat - die Albaner wurden dort bisher nicht weniger unterdrückt als im serbischen Kosovo -, aber die Lage sei immer noch alles andere als zufriedenstellend.

Makedonische Politiker hatten gesagt, das Referendum bedeute noch nicht den definitiven Ausstieg aus der Föderation. So ließ man sich denn noch gut zwei Monate Zeit, ehe am 18. November das Parlament in Skopje eine neue Verfassung verabschiedete. Sie definiert Makedonien als "sozialen, demokratischen, souveränen und autonomen Staat". Nur die albanischen Abgeordneten hatten mit Nein gestimmt.

Zwei Tage nach dieser Unabhängigkeitserklärung stellte sich die Belgrader Regierung in bekannter Weise als Beschützerin der angeblich gefährdeten serbischen Volksgruppe in Makedonien vor. Laut Volkszählung liegt deren Zahl bei etwa 45.000. Ihr höchster Anteil in einem nordmakedonischen Bezirk liegt bei etwa 11 %. Plötzlich aber sprechen serbische Politiker von 300.000 Landsleuten. Man werde alles tun, um sie in den fortwährenden Genuß der demokratischen Rechte der jugoslawischen Verfassung kommen zu lassen, drohte Serbiens stellvertretender Regierungschef Kosutic. Gewalt sei dabei nicht auszuschließen.

Erst einmal sieht es jedoch nach dem Gegenteil aus: Lange Kolonnen der Bundesarmee verlassen Makedonien. Daß die inzwischen kriegsmüde Armee sich im nächsten Frühjahr auf diesen Gegner hetzen läßt, wo die ideologische Motivation gleich Null wäre, ist unwahrscheinlich. Sie stünde überdies, falls sie dennoch einen Angriff unternähme, vor riesigen militärischen Problemen. Auf dem gebirgigen makedonischen Terrain wäre die waffentechnische Überlegenheit der Bundesarmee nur von geringem Nutzen.

Unterdessen wirbt der neue Staat bereits um internationale Anerkennung. Wie es scheint, könnte Bulgarien dabei eine Vorreiterrolle spielen. Als erste Regierung der Welt verkündete die bulgarische, sie würde einen Staat Makedonien ohne weiteres anerkennen; allerdings würde sie niemals die Existenz einer "sogenannten" makedonischen Nation akzeptieren. Feindselig verhält sich Griechenland, das traditionell die Existenz nationaler Minderheiten (seien es nun Slawen oder Türken) auf seinem Territorium bestreitet und daher schon im Namen Makedonien eine programmatische Provokation sieht. Ein Interesse an guten Beziehungen zu Skopje wird hingegen der Türkei nachgesagt. Überhaupt wird möglicherweise der Türkei eine einflußnehmende Rolle in ihrem ehemaligen europäischen Vorgarten, dem Balkan, zugeschoben werden - und wäre es "nur" als Schutzmacht der Millionen südosteuropäischer Muslim. (Auch Albanien wird sich vermutlich rasch als ein wesentlich islamisch geprägtes Land entpuppen.)

Kosovo

Ein weiterer Konfliktherd ist die zu über 80% von Albanern bewohnte Provinz Kosovo, der Serbien 1990 formal die letzten Autonomierechte entzogen hat, die praktisch ohnehin schon in den vergangenen Jahren kassiert worden waren. Kosovo wird von Belgrad mit den Methoden einer Besatzungsmacht regiert. Das hat sich kriegsbedingt noch verschärft. Im August verfügte die serbische Regionalverwaltung das Verbot des albanischen Sprachunterrichts an höheren Schulen. 6000 albanische Lehrer wurden entlassen. Begründung: sie hätten sich konstant geweigert, serbischen Lehrplänen, Vorschriften und Gesetzen zu folgen. Andererseits ist zu vermuten, daß mit der Konzentration der Armee auf die kroatischen Kriegsschauplätze und das bosnisch-hercegowinische Hinterland der unmittelbare Druck auf das Kosovo etwas nachgelassen hat. Die serbische Regierung und die Armeeführung können derzeit nicht daran interessiert sein, im Kosovo eine zusätzliche Front zu eröffnen.

Ende September fand ein - von Serbien verbotenes - selbstorganisiertes Referendum der Kosovo-Albaner statt, um sich für den Status einer eigenen Republik auszusprechen. Sollte es nicht zu einer Erneuerung der jugoslawischen Föderation kommen, wird auch die Lostrennung ins Auge gefaßt. Im Oktober bildete das von Serbien aufgelöste, aber "im Untergrund" weiter fungierende Regionalparlament eine eigene Regierung. Deren wichtigste Aufgabe soll darin bestehen, freie Wahlen vorzubereiten. Die Kosovo-Albaner fordern, bisher vergeblich, mit Unterstützung der Regierung in Tirana, daß sie an den von der EG vermittelten Verhandlungen über die Zukunft Jugoslawiens beteiligt werden.

Das Kosovo profitiert, ebenso wie Bosnien-Hercegowina und Makedonien, einstweilen davon, daß die Armee auf den kroatischen Kriegsschauplätzen gebunden ist, daß die Kriegsmüdigkeit in Serbien selbst zunimmt, und daß der beginnende Winter militärische Aktionen sehr erschweren würde. Insofern können sie nur bedingt an einer definitiven Waffenruhe in Kroatien interessiert sein. Eine Entscheidung, wie Belgrad und die Militärs gegenüber den beiden Republiken und dem Kosovo weiter verfahren wollen, kann wohl frühestens im nächsten Frühjahr fallen.

14 mal Waffenstillstand, keinmal Frieden

Die Rolle der EG bewegt sich zwischen dem großen Anspruch, am Beispiel Jugoslawiens erstmals "europäisches Krisenmanagement" vorzuführen, und ihrem völligen Versagen in der Praxis, sofern man nicht das Versinken Jugoslawiens im Bürgerkrieg als gewolltes Ergebnis der vereinten EG-Bemühungen interpretieren will.

Der Schwerpunkt des EG-Eingreifens lag bisher auf der Vermittlung von Waffenstillständen. Jetzt sind es 14 an der Zahl, von denen einer auf das Konto von Gorbatschow geht und einer dem UNO-Generalsekretär Perez de Cuéllar zuliebe abgeschlossen wurde. Die übrigen kann die EG, namentlich Lord Carrington, für sich verbuchen. Das Hauptproblem ist, daß beide Seiten bisher kaum an einem Waffenstillstand interessiert waren, und daß einer absoluten Unterbrechung der Kämpfe auch "technische" Probleme im Weg stehen.

Serbien und die Armee führen in Kroatien einen Eroberungskrieg. Militärisch gesehen gibt es für sie überhaupt noch keinen Grund, sich mit dem jetzt Erreichten zufrieden zu geben. Auf der anderen Seite besagt die internationale Erfahrung - siehe die schrittweise Expansion Israels -, daß Waffenstillstandslinien dazu tendieren, im Laufe der Zeit zu festen Grenzen zu werden. Davor scheut Kroatien bisher zurück.

Hinzu kommt, daß die Kriegsschauplätze zwar aus Sicht der Bundesarmee eine geschlossene Front darstellen, weil diese Bosnien-Hercegowina als Hinterland benutzen kann. Für Kroatien handelt es sich aber um von einander isolierte Fronten mit entweder gefährdeten oder vom Gegner blockierten Versorgungswegen. Diese Wege müssen zwangsläufig geöffnet oder offengehalten werden, wenn eine Waffenruhe nicht zum Aushungern der Fronten und der Bevölkerung der Kampfgebiete führen soll. Selbstverständlich versuchen während eines Waffenstillstands beide Seiten, ihre Positionen zu verbessern, wozu eben auch die Kontrolle über die Verkehrslinien gehört.

Drittens gibt es auf beiden Seiten so viele "irreguläre", nicht zentral kontrollierte bewaffnete Gruppen, daß es ganz leicht ist, einen Waffenstillstand punktuell zu brechen und eine allgemeine Wiederaufnahme der Kämpfe zu provozieren.

Die Entsendung von EG-"Beobachtern" zur Überwachung des Waffenstillstands, mittlerweile sind es mehrere Hundert, hat sich als überhaupt nicht effektiv erwiesen. Sie konnten, so wie ihre Aufgaben definiert sind, nicht mehr leisten als die zahlreichen Journalisten, die über die Kriegsschauplätze vagabundieren: feststellen, daß beide Seiten die Waffenstillstands-Vereinbarungen brechen. Hinzu kommt, daß die "Beobachter" sich oft auf den menschlich verständlichen Standpunkt stellen, ihre Tätigkeit habe eine Waffenruhe zur Voraussetzung und könne während anhaltender Kämpfe nicht ausgeübt werden - weshalb sie gern einmal den Rückzug aus Kampfgebieten antreten. Im Übrigen dauerte es bis zum 22. Juli, bis die EG-Staaten dem Ministerrat überhaupt eine Ausweitung der Beobachtermission auf Kroatien "empfehlen" mochten. Bis dahin waren sie nur in Slowenien stationiert.

Wohin mit den Blauhelmen?

Es scheint, daß der Beobachter-Einsatz seitens maßgeblicher Kräfte in der EG zunächst als Einstieg für einen größeren militärischen Einsatz gedacht war. Die Intention war zunächst, erstmals die WEU als Rahmen einer zu formierenden "europäischen Friedenstruppe" ins Spiel zu bringen. Anfang August befaßte sich der Ständige Rat der WEU mit der Aufstellung einer solchen Truppe für Jugoslawien. Insbesondere der französische Vertreter argumentierte, der Zeitpunkt dafür sei noch nicht gekommen, aber der Eventualfall müsse jetzt schon rechtzeitig vorbereitet werden. Gleichzeitig schlug Präsident Mitterand von internationalen Beobachtern überwachte Volksabstimmungen vor: "überall dort, wo es Konflikte gibt" und "so rasch wie möglich".

Am 11. September befürwortete Mitterand die Entsendung einer Puffertruppe der UNO nach Jugoslawien. Falls diese sich dazu aber nicht in der Lage sähe, sollte die EG die Initiative ergreifen. Der Gedanke wurde von Kroatien positiv aufgenommen, von Serbien scharf zurückgewiesen. Am 16. September beantragte der niederländische Außenminister van den Broek als Vorsitzender des EG-Ministerrats die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung der WEU. Thema: die Entsendung einer "leichtbewaffneten Friedenstruppe". Am 19. September gab das Außenministertreffen der EG an die WEU den Auftrag weiter, alle Varianten eines bewaffneten Eingreifens in Jugoslawien zu prüfen. Danach sollte die EG dann entscheiden, welche Optionen sie sich offenhalten würde. Übereinstimmung bestand, daß jedes Eingreifen die volle Zustimmung erstens aller Kriegsparteien, zweitens des UN-Sicherheitsrats und drittens der KSZE haben müßte.

Am 30. September befaßte sich die WEU mit dem Bericht einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe. Er analysierte vier unterschiedliche Optionen für einen Militäreinsatz in Jugoslawien: 1. "Logistische Unterstützung" der Beobachter durch 2- 3000 Soldaten. 2. Eine leichtbewaffnete Truppe von 5-6000 Mann, die die Beobachter eskortieren und schützen könnte. 3. Eine "Friedenstruppe" von 5000 Mann mit etwa ebensoviel logistischem Personal zur "aktiven Unterstützung" der Beobachter. 4. Eine 20-30.000 Mann starke "Friedenstruppe". (20.000 Mann Kampftruppe plus 10.000 Hilfspersonen).

In der Diskussion ergab sich keine Mehrheit für eine der vier Optionen. Die meisten Einwände gab es gegen die am weitesten gehende vierte Variante. Darauf wurde an die einzelnen EG-Staaten die Frage gerichtet, mit welchen Kräften sie sich eventuell an einer "Friedenstruppe" beteiligen würden. Als Ergebnis wurde festgestellt, daß die vierte Option die Möglichkeiten der EG übersteigen würde und von vornherein fallengelassen werden müßte. Diese wohl eher politisch als militärtechnisch motivierte Entscheidung führte letztlich dazu, daß das Thema an den UN-Sicherheitsrat weitergereicht wurde, da andererseits die Größenordnung der Optionen 1 bis 3 als unzureichend angesehen wurde.

Am 9. November, einen Tag, nachdem die EG Wirtschaftssanktionen gegen Jugoslawien verhängt hatte, stimmte das Staatspräsidium - inzwischen nur noch bestehend aus den Vertretern Serbiens und Montenegros - der Stationierung einer UNO-"Friedenstruppe" zu. Am 13. November richtete die EG an den UN-Sicherheitsrat die Aufforderung, über die Entsendung von "Blauhelmen" zu befinden. Der frühere US-Außenminister Vance, jetzt Sonderbotschafter der UNO, nannte daraufhin fünf Voraussetzungen für einen solchen Beschluß: 1. Einigung aller Kriegsgegner, einschließlich der "Freiwilligenverbände" (gemeint sind offenbar die serbischen Partisanen und autonomen Milizen), auf einen Waffenstillstand. 2. Einigung aller Kriegsgegner auf ein klares Mandat. (Modalitäten, Umfang, Orte des Einsatzes). 3. Der Sicherheitsrat muß die allgemeine Unterstützung haben, bei Verstößen auch Druck ausüben zu können. 4. Eine Verpflichtung der UN-Mitglieder auf die Stellung der notwendigen Truppen. 5. Eine Verpflichtung der Mitglieder, die finanziellen Belastungen mitzutragen.

Seither hängt der weitere Gang der Dinge bereits am ersten Punkt fest: Es gibt immer noch keine stabile Waffenruhe an Allen Fronten, wenn auch die Kämpfe nachgelassen haben. (Was aber möglicherweise mehr der Jahreszeit als einem Wandel der politischen Ziele zuzuschreiben ist.) Einige Politiker haben den Vorschlag gemacht, man könnte die "Blauhelme" ja auch in Etappen nach Jugoslawien schicken - immer dorthin, wo schon Waffenruhe eingetreten ist.

Das Haupthindernis bildet der zweite Punkt. Kroatien und Serbien haben eine "Friedenstruppe" zwar im Prinzip akzeptiert, streiten aber darum, wo sie Positionen beziehen soll. Nach kroatischer Auffassung an den Grenzen der Republik, nach serbischem Standpunkt hingegen an den aktuellen Frontlinien. Das würde Serbien die Möglichkeit verschaffen, seine Geländegewinne zu konsolidieren. Außerdem könnte es dann durch die begonnene Politik von Kroaten-Vertreibung einerseits, Serben-Ansiedelung andererseits die Voraussetzungen für künftige Volksabstimmungen in den umstrittenen Gebieten erheblich verbessern. Die "Kompromißlinie" der UNO sieht anscheinend vor, daß die Blauhelme flächendeckend über alle umkämpften Gebiete verteilt werden und zugleich die Armee sich von dort zurückzieht. Damit wäre, soweit es sich um Gebiete mit serbischer Mehrheit handelt, deren Lostrennung von Kroatien vermutlich etabliert, da dort dann die autonomen serbischen Regierungen und deren Milizen die einzige Autorität wären.

Ein besonderes Problem stellt Bosnien-Hercegowina dar. Die Republikregierung - nur noch mit den Stimmen der muslimischen und der kroatischen Partei - fordert die Stationierung von UNO-Soldaten auch auf ihrem Territorium. Die autonomen serbischen Regionen in Bosnien-Hercegowina haben sehr drastisch ihre Ablehnung dieser Idee deutlich gemacht: sie würden UN-Truppen mit Waffengewalt vertreiben.

Wirtschaftssanktionen

Seit dem 8. November sind ökonomische Sanktionen der EG in Kraft, die sich selektiv gegen Serbien (und Montenegro) richten sollen. Das soll die Reaktion auf die Ablehnung eines mehrfach veränderten "Friedensvorschlags" der EG durch Serbien sein. Praktisch liefe dieser Vorschlag darauf hinaus, den Zerfall Jugoslawiens in mehrere souveräne Staaten zu akzeptieren, aber zwischen diesen Formen einer politischen und wirtschaftlichen Union herzustellen. Völkern, die weiterhin in einem Staat zusammenleben wollen, soll das ermöglicht werden. Die serbische Volksgruppe in Kroatien soll weitgehende Autonomierechte bekommen; ihre Gebiete sollen unter internationaler Kontrolle "entmilitarisiert" werden. Auf Drängen Serbiens wurde aus dem Entwurf die Forderung nach Wiederherstellung der Autonomierechte für Kosovo und Vojvodina gestrichen.

Ende Oktober beschloß die EG eine Fristsetzung bis zum 5. November. Republiken, die bis zu diesem Termin dem "Friedensvorschlag" nicht zugestimmt hätten, sollten danach von Sanktionen getroffen werden. Am 4. November einigten sich die EG-Außenminister auf eine vorbereitete Liste von Strafmaßnahmen, die im Eventualfall verhängt werden sollten. Am 8. November wurden die vorbereiteten Sanktionen in Kraft gesetzt.

Sie richteten sich allerdings erst einmal gegen Jugoslawien insgesamt. Die EG- Außenminister konnten sich zunächst nicht einigen, welche Republiken als "kooperationsbereit" ausgenommen werden sollten. Einige Regierungen fürchteten, Sanktionen nur gegen Serbien könnten als Anerkennung Sloweniens und Kroatiens mißverstanden werden. Warum man sich dann aber nicht wenigstens sofort darauf verständigen konnte, die offensichtlich absolut unbeteiligten Republiken Bosnien-Hercegowina und Makedonien von den Sanktionen auszunehmen, bleibt unverständlich. Die EG-Außenminister brauchten noch bis zum 2. Dezember, um eine Beschränkung der Sanktionen auf Serbien (und Montenegro) zu beschließen. Die US-Regierung, die sich am 10. November den Sanktionen gegen Jugoslawien anschloß, macht diese Differenzierung nicht mit, sondern "bestraft" alle gleichermaßen. Angesichts der geringen Quantitäten, um die es dabei geht, spielt dies Verhalten der USA allerdings keine Rolle.

Wieweit die Sanktionen wirksam sein können, ist umstritten. "Deutsche Wirtschaftskreise" hatten schon Anfang August behauptet, daß Sanktionen gegen Serbien wirkungslos sein würden. Erstens sei Serbien kein selbständiges Wirtschaftsgebiet, so daß eine Differenzierung problematisch wäre. Zweitens gebe es, zumindest von deutscher Seite, ohnehin kaum noch Wirtschaftsbeziehungen mit Serbien, die unterbrochen werden könnten. Der Handel sei praktisch lahmgelegt. Außerhalb von Slowenien gebe es kaum noch Geschäfte zu tätigen. (FAZ, 9.8.) Die Bundesregierung fordert, als ihrer Meinung nach wirksamste Waffe, ein Erdöl-Embargo gegen Serbien, kann sich damit aber in der EG bisher nicht durchsetzen. Als einseitige Maßnahme hat sie das Verkehrsabkommen mit Jugoslawien Serbien betreffend suspendiert.

Die nächste Zukunft wird wahrscheinlich die internationale Anerkennung Sloweniens und Kroatiens bringen, entweder als kollektiven Schritt der EG, oder durch einseitige Maßnahmen der BRD und einiger anderer Staaten, denen dann die übrigen folgen dürften. Anders als noch im Juli gibt es heute keinen westlichen Politiker mehr, der nicht den Zerfall Jugoslawiens als Realität konstatiert. Alle Regierungen sagen in der einen oder anderen Form, daß die Anerkennung Sloweniens und Kroatiens (und der anderen Republiken, die das wünschen) eine ausgemachte Sache sei. Fraglich sei nicht mehr das Ob, sondern nur noch das Wie und Wann.

Ein wesentliches Gegenargument war zuletzt noch, daß man die Republiken nicht anerkennen könne, bevor nicht die Minderheitenrechte zufriedenstellend geregelt sind. Besonders die französische Regierung reizte dieses Scheinargument exzessiv aus. Das ist weder logisch noch aufrichtig, denn gleichzeitig bestehen die diplomatischen Beziehungen zur jugoslawischen Bundesregierung fort, die einen nicht mehr bestehenden Staat vertritt und die in Punkto Minderheitenrechte - siehe Kosovo - eine ganz schlechte Bilanz aufzuweisen hat. Seltsamerweise sind die gleichen Politiker offenbar nicht auf den Gedanken gekommen, die Anerkennung der baltischen Republiken vor einigen Monaten mit der Sicherung von Minderheitenrechten zu koppeln, obwohl dies vielleicht eine sinnvolle Idee gewesen wäre. Überhaupt wird nirgendwo sonst auf der Welt die Anerkennung eines Staates von der Achtung der Minderheitenrechte abhängig gemacht; es gäbe sonst viele diplomatische Beziehungen abzubrechen. Und was Slowenien angeht, ist die Stellung der - nicht sehr zahlreichen - nationalen Minderheiten ohnehin seit längerem mindestens ebenso gut geregelt wie in irgendeinem Land der EG. Kroatien hat sich mittlerweile von deutschen Beratern ein Minderheitenrecht formulieren lassen, das kaum noch Ansatzpunkte für Kritik bieten dürfte.

Es fragt sich, wie die Lage in Jugoslawien heute wäre, wenn die EG sich am 25. Juni dafür entschieden hätte, erstens Slowenien sofort anzuerkennen, und zweitens Kroatien die Anerkennung verbindlich in Aussicht zu stellen unter der Voraussetzung einer zufriedenstellenden, eventuell international garantierten Minderheitenregelung für die serbischen BewohnerInnen der Republik. Schlimmer als jetzt wäre die Entwicklung jedenfalls vermutlich nicht verlaufen.

Knut Mellenthin

analyse & kritik, 16. Dezember 1991