KNUT MELLENTHIN

Funktionen für die Darstellung

Darstellung:

Seitenpfad

Jugoslawischer Bürgerkrieg, zweite Runde

Der Krieg um die Auflösung und Neuordnung Jugoslawiens hat in den letzten Monaten auch Bosnien-Hercegovina erreicht. Trotz einer formalen Einigung, die Republik als einheitlichen Bundesstaat fortbestehen zu lassen, herrscht in vielen Teilen des Drei-Völker-Gebiets Bürgerkrieg. Wieder sind Hunderttausende auf der Flucht. Und wo gekämpft wird, da verringern sich, so ist jedenfalls zu befürchten, die Chancen für eine künftige Kooperation der Ethnien und der Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

In Bosnien-Hercegovina leben 4,34 Millionen Menschen. Davon bezeichnen sich 1,9 Mio. als Muslime (43,5 Prozent), 1,36 Mio. als Serben (31,3 Prozent) und 750.000 als Kroaten (17,3 Prozent). (Volkszählung 1991) Von den übrigen knapp 9 Prozent hat sich der größte Teil als Jugoslawen registrieren lassen, besonders in Sarajevo (über 10 Prozent) und Umgebung sowie in Mostar. Außerdem gibt es in den Grenzbereichen kleine Minderheiten von Ungarn und Montenegrinern.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg die sechs jugoslawischen Republiken gebildet wurden, hielt man sich exakt an historische Grenzen, die teilweise im Widerspruch zu wirtschaftlichen und ethnischen Zusammenhängen standen. Andererseits bezieht sich das in der Staatsverfassung verankerte Recht auf Lostrennung aber nicht auf Nationalitäten, sondern auf Republiken. So bekommt heute die Grenzziehung zwischen den Republiken, die man beim Entstehen des sozialistischen Jugoslawiens als zweitrangig behandelt hatte, eine ganz andere Bedeutung.

Die Grenzen von Bosnien-Hercegovina ergeben sich fast ausnahmslos aus dem Territorium der früheren gleichnamigen türkischen Provinz. Im Westen liegt diese Grenze (damals zu Österreich-Ungarn) seit etwa 1700 fest, im Osten entstand sie durch die Herausbildung des serbischen Staates in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Das Gebiet von Bosnien-Hercegovina wurde im 15. Jahrhundert Teil des türkischen Reichs. Im Gegensatz zu anderen annektierten Gebieten trat hier die Bevölkerung massenhaft zum Islam über, und ebenso große Teile der alten Oberschichten, die sich dadurch Besitz und Macht weitgehend erhalten konnten. Zeitweise sollen dort zwei Drittel der Bevölkerung moslemisch gewesen sein, und noch im vorigen Jahrhundert waren es über 50 Prozent. Dieser Anteil sank aber mit dem Ende der türkischen Herrschaft auf weniger als ein Drittel ab. (Stand um 1914)

1878 war die Provinz aufgrund diplomatischer Tauschgeschäfte zwischen den Großmächten unter österreichisch-ungarische "Verwaltung" gestellt worden. 1908 wurde das Gebiet von der K.u.K.-Monarchie eigenmächtig annektiert, was eine schwere internationale Krise auslöste. Bei dieser Gelegenheit gab Österreich-Ungarn das kleine Gebiet des Sancak (= Bezirk) von Novi Pazar, das historisch einen Teil von Bosnien-Hercegovina darstellt, an die Türkei zurück. Als Ergebnis der Balkankriege 1912-13 teilten Serbien und Montenegro den Sancak von Novi Pazar unter sich auf.

Ab 1941 war ganz Bosnien-Hercegovina Teil des kroatischen Ustascha-Staates. Nach der "Theorie" vieler kroatischer Nationalisten sind die Muslime der Region eigentlich islamisierte Kroaten, während die Serben fremdstämmige Eindringlinge seien. So hat das Bündnis zwischen Kroaten und Muslime, das heute wieder praktiziert wird, schon eine längere Geschichte und eine mit dem kroatischen Nationalismus durchaus vereinbare Basis.

Land dreier Völker

Aufgrund seiner ethnischen Zusammensetzung unterscheidet sich Bosnien-Hercegovina strukturell von den fünf anderen Republiken Jugoslawiens. Diese bauen, wie die Republiken der alten Sowjetunion, auf dem Prinzip der "Titularnation" auf. Das heißt, in jeder Republik gibt es eine Hauptnation mit einem Bevölkerungsanteil zwischen 70 und 90 Prozent. Nach dem Namen dieser Nation ist die Republik benannt.

Im Gegensatz dazu gibt es jedoch keine "bosnisch-hercegovinische" Nation. Bei der ersten Volkszählung 1948 wurde neben Serben und Kroaten die eigenartige Kategorie "ethnische Muslime" eingeführt. Unter diesem Titel konnten sich alle registrieren lassen, die sich weder den Serben noch den Kroaten zuordneten, sondern statt dessen ihre an sich gar nicht nationale, sondern religiöse Identität als Muslime betonen wollten. Die Theorie besagte damals noch nicht, daß die Muslime eine eigene Nation seien, sondern daß sie "national unentschieden" seien. 1948 wählten nur 30,7 Prozent diese Definition, während sich 44,3 Prozent als Serben und 23,9 Prozent als Kroaten bezeichneten.

1961 war der moslemische Anteil sogar auf 25,7 Prozent zurückgegangen. Dies, trotz relativ hoher Geburtenrate, aus zwei Gründen: erstens wegen des unklaren, diskriminierten Status dieser Kategorie, und zweitens, weil nun auch die Möglichkeit geboten wurde, sich als "Jugoslawen" registrieren zu lassen. Bei der Volkszählung 1971 wurden die "ethnischen Muslime" erstmals völlig gleichberechtigt als eine der staatstragenden jugoslawischen Nationen anerkannt, und ihr Anteil betrug nun 34,6 Prozent. (Zugleich ging die Quote der "Jugoslawen" von 8,4 auf 1,2 Prozent zurück.) Erst bei der Zählung von 1981 erwiesen sich die Muslime als stärkste Volksgruppe der Republik.

"Ethnische Muslime" gibt es außer in Bosnien-Hercegovina vor allem in Montenegro (etwa 15 Prozent der Bevölkerung) und in Serbien, jedoch fast ausschließlich im Sancak-Gebiet, wo sie die Mehrheit bilden. Die gesamte Muslime-Bevölkerung Jugoslawiens (im Sinne der religiösen Zugehörigkeit) liegt bei mindestens fünf Millionen Menschen, vermutlich sogar näher bei sechs Millionen; ihr Anteil ist vor allem im albanischen Kosovo und in Makedonien hoch.

Somit kann davon ausgegangen werden, daß mindestens ein Fünftel, vielleicht fast ein Viertel der jugoslawischen Bevölkerung Muslime sind. Rein rechnerisch sind sie damit, nach den Serben, zweitgrößte Einzelgruppe. Praktisch-politisch ist aber, abgesehen vom Sonderfall des Sancak, bisher keine Solidarisierung mit den bosnischen Muslimen, geschweige denn die Herausbildung einer kollektiven Identität, festzustellen.

Einzigartige Koalition

Die Auflösung Jugoslawiens hat eine lange Vorgeschichte, die man an einem beliebigen Punkt des Königreichs von 1918-41, der sozialistischen Föderation, oder vielleicht auch schon vor 1914 beginnen lassen könnte. Gewiß ist aber, daß für die heutigen Ereignisse durch die Auflösung der kommunistischen Partei (BdKJ) 1990 eine entscheidende Voraussetzung geschaffen wurde. Auf dem 14. Parteitag des BdKJ (Januar 1990) kam es zum Auszug der slowenischen Gruppe und daraufhin zur "Unterbrechung" des Parteitags "auf unbestimmte Zeit". Auf den ZK-Sitzungen Ende März und Mitte April 1990 zeigte sich, daß die Spaltung nicht mehr zu überwinden war. Die Parteigruppen von Slowenien, Kroatien, Makedonien und Bosnien-Hercegovina forderten den Rücktritt der alten Parteiführung, Bildung eines provisorischen Vorstands und Einberufung eines 15. Parteitags. Dieser sollte dann die Umwandlung des BdKJ in einen dezentralisierten Dachverband der weitgehend selbständigen Republikparteien beschließen. Außerdem sollte sich der BdKJ mit einem Mehrparteiensystem abfinden. Diese Forderungen wurden von den Vertretern Serbiens und Montenegros abgelehnt, und damit war faktisch die Existenz des BdKJ beendet.

Das bedeutete auch, daß zu den Wahlen der Republikparlamente, die im Lauf des Jahres 1990 erstmals mit konkurrierenden Parteien stattfanden, keine einheitliche KP mehr antrat. Eine rasch proklamierte neue KP, deren Gründer in erster Linie hohe Armeeführer waren, erlangte bei keiner der Wahlen ein meßbares Ergebnis. Überhaupt gab es, abgesehen von der Generals-KP, nur noch eine Partei, die gesamtjugoslawische Bedeutung beanspruchte: der erst im Juli 1990 "von oben" gegründete Bund der Reformkräfte des Ministerpräsidenten Ante Markovic. Was dessen Programm und Absichten waren, im Unterschied zum alten BdKJ, war jedoch nicht auszumachen. Im Grunde stand der Bund der Reformkräfte nicht für mehr als für den Fortbestand eines Einheitsstaates wie auch immer, nicht aber für eine bestimmte politische Ausgestaltung dieses Staates.

Aufgrund der vorangegangenen Einpartei-Herrschaft und deren sehr schnellem Zusammenbruch ist es in Jugoslawien also gar nicht erst zur Bildung eines gesamtstaatlichen Parteienspektrums gekommen. Das ist eine der Erklärungen für die große Bedeutung, die plötzlich die gerade erst gegründeten und legalisierten Nationalparteien gewannen.

In Bosnien-Hercegovina, wo die drei Volksgruppen schon von der Verfassung her zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, kam noch vor der Wahl eine Koalitionsabsprache der drei Nationalparteien - SDA (Muslime), SDS (Serben) und HDZ (Kroaten) - zustande: unabhängig vom Wahlausgang werde man gemeinsam die Regierung bilden und die Posten nach einem nationalen Schlüssel aufteilen. Bei den Wahlen am 18. November 1990 gewann die SDA 42, die SDS 36 und die HDZ 20 Sitze. 12 Sitze bekam die Republiks-KP und 11 der Bund der Reformkräfte. In Sarajevo lag die KP immerhin bei etwa 15 Prozent, ansonsten unter 10 Prozent. Die von der SDA abgespaltene MBO, die sich zum Liberalismus und Laizismus bekennt, und praktisch mit der Belgrader Zentralregierung paktiert, blieb mit wenigen Prozenten bedeutungslos.

So entstand in Sarajevo eine im zerfallenden Jugoslawien einmalige Dreier-Koalition, mit einem moslemischem Nationalisten als Präsidenten, einem serbischen Nationalisten als Parlamentspräsidenten, und einem kroatischen Nationalisten als Ministerpräsidenten. Leider war schon abzusehen, daß diese Koalition nur Bestand haben könnte, falls es gelänge, Bosnien-Hercegovina aus den kommenden gewaltsamen Konfrontationen herauszuhalten.

Der letzte Versuch

Zwischen Frühjahr und Sommer 1991, als die Sezession von Slowenien und Kroatien bereits drohte, setzte sich Bosnien-Hercegovina gemeinsam mit Makedonien immer noch entschieden und geduldig für den Erhalt eines demokratisch reformierten, dezentralisierten jugoslawischen Bundesstaates ein. Die Gründe liegen auf der Hand: Die beiden Republiken sind, neben dem Kosovo, die wirtschaftlich schwächsten Landesteile und schon daher noch viel weniger als die übrigen Teile Jugoslawiens aus eigener Kraft überlebensfähig. Für Makedonien war abzusehen, daß seine Lage, eingekeilt zwischen Serbien und Griechenland, auch außenpolitisch nicht leicht sein würde. Hinzu kommt das Problem einer albanischen Minderheit von 20-25 Prozent.

In Bosnien-Hercegovina war damit zu rechnen, daß die serbische Volksgruppe einen Weg der Republik in die staatliche Unabhängigkeit höchstwahrscheinlich nicht mittragen würde. Die Alternative zum Erhalt Jugoslawiens war also entweder der drohende Zerfall von Bosnien-Hercegovina oder der Anschluß an einen serbisch dominierten Reststaat. Während für die Serben und Kroaten immerhin eine territoriale Vereinigung mit dem "Mutterland" möglich und vielleicht sogar verlockend ist, stellt aber für die Muslime-Bevölkerung von Bosnien-Hercegovina die Auflösung ihrer Republik überhaupt keine praktikable Option dar.

Anfang Juni 1991 - für Ende des Monats war schon die Unabhängigkeitserklärung von Slowenien und Kroatien angekündigt - unternahmen die Präsidenten Bosnien-Hercegovinas und Makedoniens einen letzten Vermittlungsversuch, der scheinbar sogar von den anderen vier Republikführungen akzeptiert wurde. Nach diesem Konzept sollte Jugoslawien als "Bundesstaat souveräner Republiken" fortbestehen. Grundlegende gemeinsame Bereiche sollten Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Verteidigung und Wahrung der Menschenrechte (gemeint vermutlich in erster Linie: Nationalitätenpolitik) sein. Die Föderation bestünde dann aus gleichberechtigten Republiken, die völkerrechtlich als souveräne Staaten behandelt würden. Alle wesentlichen Beschlüsse müßten in voller Übereinstimmung gefaßt werden. Die Republiken würden das Recht haben, eigene Streitkräfte aufzubauen und eine eigene Außenpolitik zu betreiben. In Intervallen von fünf oder zehn Jahren sollte über die Erneuerung des Föderationsvertrags entschieden werden.

Dieses Modell wurde von Allen Seiten "als Verhandlungsgrundlage" akzeptiert, was von der EG sofort als "ermutigender Schritt zurück zu einer verfassungsmäßigen Ordnung und zum friedlichen Dialog" mit Beifall quittiert wurde. Der "Kompromiß von Sarajevo" litt aber an dem Grundfehler aller derartigen Vereinbarungen: in den am meisten umstrittenen Hauptfragen klammerte er die Widersprüche entweder aus, oder suchte ihnen durch Formulierungen zu entgehen, die scheinbar alle Seiten zufrieden stellten, aber sich offensichtlich nicht miteinander vereinbaren ließen. So etwa die widersprüchliche Regelung der Zuständigkeiten für Militär und Außenpolitik. Praktisch hätte die in diesem Konzept vorgesehene Zentralregierung, gebunden durch den Konsenszwang, kaum noch Kompetenzen gehabt. Das, sowie unklare Formulierungen zu den nationalen Rechten, veranlaßten Serbien schon zwei Tage später zur Aufkündigung des "Kompromisses".

Gescheiterte Neutralität

Am 25. Juni erklärten Slowenien und Kroatien sich zu unabhängigen Staaten. Die jugoslawische Armee eröffnete einen kurzen Krieg gegen Slowenien und begann dann ab Anfang Juli im kroatisch-serbischen Bürgerkrieg zu intervenieren. Die Regierung in Sarajevo blieb, auch bedingt durch ihre komplizierte Dreier-Struktur, zunächst bei dem Versuch, sich aus dem Konflikt herauszuhalten und eine unparteiliche Position zu wahren. Schon in der ersten Juni-Hälfte hatte die Regierung in Sarajevo um ein Eingreifen der Bundesarmee in Bosnien-Hercegovina gebeten, "um ein weiteres Vordringen paramilitärischer Kräfte zu verhindern". In der Begründung wurde einerseits auf serbische Freischärler verwiesen, die von der kroatischen Krajina aus eingedrungen seien, andererseits aber auch auf Polizisten aus Kroatien, die man mit Waffen und Munition festgenommen habe.

Mit ähnlicher Argumentation erneuerte die Regierung der Republik Mitte Juli die Forderung nach Armee-Unterstützung. Anderenfalls werde man genötigt sein, "zur Selbstverteidigung zu greifen" und eigene Milizen aufzustellen.

Anfang August 1991 wurde in Makedonien für den 8. September ein Referendum über die Unabhängigkeit angekündigt. Mitte August forderte die Regierung in Skopje alle makedonischen Rekruten auf, die Armee zu verlassen und in die Republik zurückzukehren. Makedonien sei an der entstandenen Lage schuldlos und wolle nicht an einem "Bruderkrieg" teilnehmen. Damit war die bis dahin praktizierte Interessen- und Aktionsgemeinschaft zwischen Bosnien-Hercegovina und Makedonien zerbrochen. Die komplizierte Position der Regierung in Sarajevo - einerseits verbal ihre Neutralität zu bekunden, faktisch aber die Kriegführung der Armee gegen Kroatien vom Boden ihrer Republik aus zu tolerieren - war schwerlich länger aufrecht zu erhalten.

Außerdem spitzten sich die nationalen Widersprüche in Bosnien-Hercegovina selbst zu. Mitte September begannen die Serben mit der Proklamation "Autonomer Regionen" in den von ihnen dominierten Gebieten, teilweise mit dem erklärten Ziel, sich mit den schon bestehenden Regionen auf der kroatischen Seite der Grenze zusammenzuschließen.

Am 19. September gab die Regierung in Sarajevo den Beschluß bekannt, keine Soldaten mehr für die Bundesarmee zu stellen. Die Rekrutierung der Armee wurde als illegal erklärt. Dieser Beschluß, ohne oder gegen die beiden serbischen Vertreter gefaßt, war vermutlich der erste, mit dem das traditionelle Konsensprinzip aufgegeben wurde. Einige Tage später folgte eine Aufforderung an die Armeeführung, künftig ohne Genehmigung der Regierung in Sarajevo keine Truppen oder Waffen über das Territorium der Republik zu bewegen. Das wurde von der Armee aber nicht einmal zur Kenntnis genommen. Selbstverständlich, denn da Kroatien und Serbien nur eine kurze gemeinsame Grenze in Ostslawonien haben, könnte die Armee ohne das bosnisch-hercegovinische Hinterland überhaupt nicht Krieg in Kroatien führen.

Am 15. Oktober 1991 beschloß das Parlament in Sarajevo nach Auszug der serbischen Abgeordneten fast einstimmig die "Souveränität" der Republik, da die Struktur Jugoslawiens "irreparabel verändert" sei. Die Serben reagierten sofort mit der Erklärung, im Republikparlament nicht mehr mitzuarbeiten, sondern sich als eigene Vertretung zu konstituieren. Außerdem wurde für den 10. November ein Referendum unter den Serben von Bosnien-Hercegovina angesetzt. Die Fragestellung lautete: "Sind Sie für ein gemeinsames Leben in einem Bundesjugoslawien zusammen mit Serbien, Montenegro und den autonomen serbischen Regionen Krajina und Slawonien?" (Die Zustimmung war angeblich fast hundertprozentig.)

Gewissermaßen als "Rache" für das serbische Votum fand am 27. Oktober ein Referendum unter den Muslime des Sancak statt, das von der SDA organisiert wurde. Die Fragestellung war, ob man sich im Falle einer Auflösung von Bosnien-Hercegovina mit den dortigen Muslime zusammenschließen wolle. Auch hier war nach Angaben der Organisatoren die Zustimmung fast total.

Referendum für Unabhängigkeit

Trotz der "Souveränitäts"erklärung vom 15. Oktober hatte die Regierung in Sarajevo zunächst noch davor zurückgeschreckt, die Frage der Eigenstaatlichkeit durch praktische Schritte zuzuspitzen. Am 16. Dezember legte die EG einen Bedingungskatalog für die Anerkennung der aus der Auflösung Jugoslawiens hervorgehenden Republiken fest. Das bedeutete für die Regierung in Sarajevo Zugzwang, ihren bis dahin noch in der Schwebe gehaltenen Status definitiv zu klären. Noch im Dezember beschloß die Führung der Republik daraufhin, gegen die Stimmen der serbischen Vertreter, in Brüssel einen Anerkennungsantrag einzureichen. Zur Begründung sagte Präsident Izetbegovic (SDA): "Wir hatten nur die Wahl, gleichberechtigt und unabhängig oder ein Bestandteil Großserbiens zu werden."

Sofortige Reaktion der SDS und des serbischen Gegen-Parlaments: Bis zum 14. Januar werde man eine Serbische Republik Bosnien-Hercegovina gründen, die Teil Jugoslawiens bleiben werde. Tatsächlich erfolgte die Proklamation bereits am 9. Januar; am 1. März wurde im serbischen Gegen-Parlament eine Verfassung dieser Republik beschlossen, und Ende März wurde sie formell in Kraft gesetzt.

Im Januar entschied die EG über die vorliegenden vier Anerkennungsanträge. Sofort gewährt wurden nur die von Slowenien und Kroatien. Makedoniens Antrag wurde wegen der Einsprüche Griechenlands - festgemacht am Namen der Republik - zurückgestellt. Der Regierung in Sarajevo wurde die Verpflichtung auferlegt, ihre Anerkennungs-Würdigkeit erst einmal durch ein Referendum zu beweisen. Diese Abstimmung, die am 29. Februar und 1. März stattfand, brachte ziemlich exakt das Ergebnis, das nach der ethnischen Statistik sowieso zu erwarten war: Bei einer Wahlbeteiligung von etwa 63% - die serbischen Politiker hatten zum Boykott aufgerufen - wurden 99 Prozent für die Unabhängigkeit als Staat der dort lebenden Völker gezählt. Am 6. April gab daraufhin die EG grünes Licht für die Anerkennung.

"Kantonalisierung"

Inzwischen hatte am 12. Februar unter Vermittlung der EG eine "Konferenz" der drei Volksgruppen über eine einvernehmliche Lösung begonnen. Erklärtes Ziel der EG ist dabei der Erhalt von Bosnien-Hercegovina als territoriale Einheit. Der Begriff "Konferenz" bedeutet konkret, daß sich die führenden Politiker der drei Parteien in Intervallen von zwei oder drei Wochen in irgendeiner Hauptstadt treffen, um unter EG-Aufsicht Friedenswillen zu bekunden.

Am 18. März wurde als Zwischenergebnis dieser Bemühungen in Sarajevo ein Abkommen vereinbart, das Bosnien-Hercegovina als "Staatengemeinschaft" konzipiert. Das Gebiet soll demnach künftig aus drei verfassungsrechtlich eigenständigen nationalen Einheiten bestehen, die in Anlehnung an die Strukturen der Schweiz als Kantone bezeichnet werden. Die Kantone sollen eigene Gesetzgebungskompetenzen, Polizei und Verwaltungen, sowie wirtschaftliche und kulturelle Autonomie erhalten. An der Spitze der Dreier-Republik soll eine Bundesregierung stehen, die von einem Zwei-Kammer-Parlament kontrolliert wird: erstens eine Bundeskammer aus direkt gewählten Abgeordneten, und zweitens eine Kantonalkammer, in die die drei Volksgruppen jeweils gleichviel Vertreter entsenden. Die Regierung soll, laut Abkommen, 80-Prozent-Mehrheiten der beiden Kammern benötigen, um die Majorisierung einer Gruppe auszuschließen und Praktizierung des Konsensprinzips zu erzwingen. Für Verwaltung und Justiz des Bundesstaates soll eine Quotenregelung eingeführt werden.

Jeder Kanton kann selbständig Außenbeziehungen aufnehmen, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß dadurch die Souveränität und der Bestand der Republik nicht gefährdet werden. Diesem Ziel dient auch die vertragliche Verpflichtung der drei Volksgruppen, "Gebietsansprüche von außen nicht zu unterstützen".

Die Dreier-Vereinbarung kam nur zustande, weil auf Drängen der EG-Vermittler alle Punkte "ausgeklammert" worden waren, die sich als umstritten herausgestellt hatten. Die Behandlung dieser Fragen wurde an noch zu bildende Ausschüsse verwiesen. Im Wesentlichen geht es um zwei Probleme: Erstens die Festlegung der Grenzen der drei Territorien, aus denen das bundesstaatliche Bosnien-Hercegovina künftig bestehen soll. Zweitens die genaue Verteilung der Kompetenzen zwischen der Bundesregierung in Sarajevo und den autonomen Gebieten der drei Volksgruppen.

Die Politiker der Muslime und Kroaten befürworten eine relativ starke Bundesregierung in Sarajevo. Von Seiten der Muslime-Partei SDA wird das auch mit dem Argument begründet, daß eine Aufteilung der Republik nach ethnischen Kriterien kaum möglich sei und daß ein Auseinanderfallen in völlig selbständige Gebilde unbedingt verhindert werden müsse. Andererseits haben sich die Serben für einen Anschluß ihrer Gebiete an ein neuformiertes Jugoslawien ausgesprochen. Die Politiker der SDS legen Wert darauf, sich diese Option nicht durch vertragliche Bindungen zu verbauen. Sie fordern, Bosnien-Hercegovina zu einer Konföderation dreier unabhängiger Nationalstaaten zu machen, vielleicht ähnlich wie die GUS.

Diese unübersehbare Differenz wurde im Abkommen vom 18. März durch Formelkompromisse überbrückt, die nichts klärten. Am 27. März setzte das Parlament der Serben von Bosnien-Hercegovina eine eigene Verfassung in Kraft, die explizit den Anschluß an Rest-Jugoslawien vorsieht. Serbenführer Karadzic kommentierte, dieser Schritt sei nötig geworden wegen der "Vertragsbrüchigkeit" der SDA. Die SDA wolle die Serben betrügen, indem sie einerseits über eine Dreiteilung der Republik verhandele, andererseits aber gemeinsam mit der kroatischen HDZ die EG zur Anerkennung dränge.

Nicht weniger problematisch ist die Festlegung der Grenzen zwischen den Territorien der drei Volksgruppen.

Von den 105 Bezirken der Republik haben 39 eine muslimische, 32 eine serbische und 14 eine kroatische Mehrheit. In den 20 übrigen Bezirken ist keine Volksgruppe zu mehr als 50 Prozent vertreten. In acht davon überwiegen die Serben, und in jeweils sechs sind Kroaten oder Muslime größte Einzelgruppe.

Die Bezirke mit serbischer Mehrheit bilden vier geschlossene, aber voneinander isolierte Gebiete, die sich schon im Herbst 1991 zu Autonomen Regionen erklärt haben:

  • 1. Mit Abstand am größten ist die Bosanska Krajina (Krajina = Grenze, Grenzgebiet) mit der Hauptstadt Banja Luka. Sie besteht aus 18 Bezirken mit serbischer Mehrheit, sowie drei weiteren, in denen sie stärkste Gruppe (mit fast 50 Prozent) sind. Eingeschlossen zwischen der Bosanska Krajina und Kroatien liegen vier Bezirke um die Stadt Bihac, die muslimische Mehrheiten zwischen 65 und über 90 Prozent haben. Nach Ansicht serbischer Nationalisten gehören auch diese vier Bezirke zu ihrer Region; allerdings könne man über eine begrenzte Autonomie für die Muslimebevölkerung noch verhandeln. Die Bosanska Krajina grenzt an die kroatische Krajina südlich von Zagreb (fünf oder sechs Bezirke) und die Banija um die Stadt Knin (sechs oder sieben Bezirke), die sich ebenfalls zu Autonomen Regionen erklärt haben.
  • 2. Die Semberija, bestehend aus drei mehrheitlich serbischen Bezirken, die direkt an Serbien grenzt.
  • 3. Die Romanija, östlich/nordöstlich von Sarajewo. Zu ihr gehören nach serbischem Verständnis sechs Bezirke; in einem davon gibt es allerdings mehr Muslime als Serben. Die Romanija ist durch einen Gürtel muslimisch dominierter Bezirke von Serbien getrennt.
  • 4. Die Ost-Hercegovina (sechs Bezirke), im Südosten der Republik, an Montenegro grenzend.

Die Bezirke mit kroatischer Mehrheit bilden zwei geschlossene Regionen, die an die Republik Kroatien angrenzen: im Süden neun Bezirke der West-Hercegovina, von denen vier zu über 90% von Kroaten bewohnt werden, sowie zwei Bezirke im Norden, die durch zwei weitere flankiert werden, in denen die Kroaten größte Gruppe sind.

Muslimische Mehrheiten gibt es, neben der schon erwähnten Region um Bihac, in einem großen Kreis rund um Sarajevo. Eingestreut in dieses Gebiet sind aber Bezirke mit anderen Mehrheitsverhältnissen, so daß nicht zu erkennen ist, wie sich ein geschlossenes muslimisches Territorium bilden lassen könnte.

Serbische Zeitungen publizierten anläßlich des Abkommen vom 18. März eine Kartei zur künftigen Aufteilung von Bosnien-Hercegovina. Danach bilden in 53,3 Prozent der Republikfläche die Serben die Mehrheit, in 26,81 Prozent die Muslime und in 16,61 Prozent die Kroaten. Auf der restlichen Fläche sei keine der drei Gruppen in der Mehrheit. Das wurde auf der Gegenseite als "typische serbische Anmaßung" interpretiert, muß aber von den Tatsachen gar nicht so weit entfernt sein: Einige der serbischen Siedlungsgebiete haben eine noch dünnere Bevölkerungsdichte als der ohnehin niedrige Durchschnitt der Republik. Außerdem ist in einigen Gebieten die Stadtbevölkerung überwiegend muslimisch, während in den umliegenden Dörfern mehrheitlich Serben leben. Aus diesen Umständen ergibt sich, daß die Serben eine größere Fläche von Bosnien-Hercegovina bewohnen, als ihr Bevölkerungsanteil (weniger als ein Drittel) vermuten läßt.

Hinzu kommt aber tatsächlich, daß sich maßgebliche serbische Politiker zur "Abrundung" ihre Gebiete und zur Herstellung der Verbindung zwischen ihnen auch Bezirke mit muslimischer oder kroatischer Mehrheit einverleiben wollen. So dürfte die Angabe, daß die serbischen Führer fast zwei Drittel von Bosnien-Hercegovina beanspruchen, den Tatsachen entsprechen.

Die kroatische Zeitung "Vjesnik" wußte zu berichten, daß die EG-Vermittler in Sarajevo schon eine provisorische Karte zur Aufteilung der Republik präsentiert hätten. Dort würden je 44 Prozent des Gebiets den Muslimen und den Serben zugesprochen; blieben für die Kroaten also nur noch 12 Prozent. Demnach würden, so "Vjesnik", mehr als die Hälfte der kroatischen Bevölkerung - vor allem jener Teil, der in den Städten wohnt - außerhalb des kroatischen Kantons bleiben. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen 93 kroatische Intellektuelle, die den EG-Vermittlern einen Katalog mit Einwänden gegen die bisherigen Vereinbarungen vorlegten: nach ihrer Rechnung würden die Kroaten 15 Prozent der Fläche erhalten, worauf nur 41 Prozent der kroatischen Bevölkerung der Republik leben.

Allgemein wird davon ausgegangen, daß bei einer Aufteilung Bosnien-Hercegovinas nach rein ethnischen Kriterien etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung außerhalb der ihrer Gruppe zugeordneten Gebiete bleiben würde. Dieses Argument wird von den Gegnern einer solchen Aufteilung vorgebracht, die aus naheliegenden Gründen in erster Linie unter den Muslimen zu finden sind. Von anderer Seite wird diese Zahl aber auch dazu benutzt, die angebliche Unvermeidlichkeit eines "Bevölkerungsaustausch" im großen Stil zu begründen, also mehr oder weniger zwangsweise Massenumsiedlungen.

Serbische Offensive

Die militärische Lage in Bosnien-Hercegovina, die schon seit Herbst 1991 vereinzelte "Zusammenstöße" verzeichnete, hat sich seit Anfang März erheblich verschärft. Auf das Referendum und auf die Anerkennung durch die EG reagierten die serbischen Milizen in Sarajevo jeweils durch bewaffnete Straßensperren, die erst nach einigen Tagen der Konfrontation teilweise wieder abgebaut wurden.

Anfang April ging die serbische Seite zu einer strategischen Offensive über, mit dem Ziel, Städte mit muslimischer Mehrheit zu besetzen. Am 2. April hatten Tschetniks nach mehrtägigen Kämpfen die "Kontrolle" über die Stadt Bijeljina in Nordostbosnien erreicht. Das war der einzige Fall, in dem zwar die Stadtbevölkerung mehrheitlich muslimisch, der zugehörige Bezirk aber serbisch ist. Die folgenden serbischen Angriffe, teilweise mit Unterstützung der Armee, richteten sich gegen überwiegend muslimische Bezirke. Einige Tage später wurde die Stadt Zvornik, 100 km nordöstlich von Sarajevo besetzt; es folgten Foca, Visegrad, Vlasenica, Bratunac und Srebrenica - alles Städte in Ostbosnien, alle nur wenige Kilometer von der serbischen Grenze entfernt. Im Norden Bosniens haben Tschetniks und Armee die Bezirke Derventa, Modrica, Bosanski Samac und Brcko im Wesentlichen unter ihre Kontrolle gebracht.

Die strategische Absicht ist offensichtlich: Wie oben dargestellt sind die Regionen von Bosnien-Hercegovina, in denen Serben die Mehrheit bilden, durch Bezirke mit nicht-serbischen Mehrheiten voneinander getrennt. Durch die militärischen Erfolge im April wurde erstens erreicht, daß nun der ganze Osten von Bosnien und Hercegovina durchgehend "in serbischer Hand" ist, so daß die drei Autonomen Regionen Semberija, Romanija und Ost-Hercegovina miteinander verbunden sind. Außerdem grenzt dieses geschlossene Gebiet nun an Serbien und Montenegro, also an das neu proklamierte Jugoslawien, dem es direkt angeschlossen werden könnte. Zweitens wurde im Norden Bosniens die Lücke zwischen der Semberija und der Bosanska Krajina geschlossen. Flächenmäßig sind die so besetzten Gebiete nicht sehr erheblich, strategisch jedoch genau die entscheidenden, um alle serbischen Regionen untereinander und diese wiederum mit Rest-Jugoslawien zu verbinden.

Es ist offensichtlich, daß die schnellen militärischen Ergebnisse in Ost- und Nordostbosnien, die insgesamt wohl hauptsächlich von Tschetniks und nicht von der Armee getragen wurden, im Widerspruch zum langwierigen und eher ausgeglichenen Kriegsverlauf in Kroatien stehen. Grund dürfte sein, daß der muslimische Bevölkerungsteil auf diese Form der Konfrontation schlecht vorbereitet war, da die politische Führung aus verständlichen Gründen gezögert hatte, die Bildung von Milizen zu forcieren. Dennoch könnte sich hier in Zukunft ein erhebliches Revanche- und Widerstandspotential entwickeln, falls die Serben an der Besetzung der von ihnen militärisch überrannten Bezirke festhalten wollen.

Abgesehen von den beiden genannten "Fronten" in Ostbosnien und Nordostbosnien, an denen die serbische Seite die Oberhand gewonnen hat, ist als weiterer Kriegsschauplatz der Westen der Hercegovina anzusehen. Umkämpft ist hier vor allem die Stadt Mostar, wo ebenso wie im zugehörigen Bezirk Kroaten und Muslime überwiegen. Mostar ist ein wichtiger Stützpunkt der Armee, und vielleicht reicht das als Grund für ihr sehr starkes Engagement in den dortigen Kämpfen bereits aus. Außerdem befindet sich die Armee in der Gegend von Kupres und Bugojno im Einsatz gegen kroatische Milizen. Strategisches Ziel könnte sein, die Bezirke im Südwesten der Republik, die mehrheitlich kroatisch sind, abzuschneiden von der Verbindung mit der Großregion rund um Sarajevo, wo die meisten Bezirke muslimische Mehrheiten haben. Außerdem dürfte das serbische Ziel, den Süden der dalmatinischen Küste (mit dem Hafen Dubrovnik) zu erreichen, noch nicht aufgegeben sein. Serbien selbst verfügt bisher nicht über einen Zugang zur Adria, sondern wäre im Verbund des verkleinerten Jugoslawiens auf die Kooperationswilligkeit von Montenegro angewiesen.

Zwischenbilanz

Kurz skizziert stellt sich die Situation in den Teilen des zerfallenen Jugoslawien derzeit so dar:

Serbien und Montenegro haben sich zu einem neuen Staat mit dem Namen Jugoslawien zusammengeschlossen, der beansprucht, Rechtsnachfolger des alten Staates zu sein. Die Folge dieser formalen Neugründung ist, daß nun seitens der EG die im Dezember beschlossenen Prüfsteine für eine Anerkennung Anwendung finden müßten, besonders in der Frage des nationalen Selbstbestimmungsrechts. Der neu-alte Staat übernimmt zwei brisante Minderheitenprobleme, nämlich das albanische (Kosovo plus zwei südserbische Bezirke) sowie das muslimische (Sancak, eventuell auch besetzte Gebiete in Ostbosnien); künftig könnte es außerdem um die ungarische Minderheit in der Vojvodina Probleme geben. Was das Kosovo angeht, so wäre es für Serbien zweifellos wirtschaftlich und politisch am günstigsten, diese Provinz aufzugeben, zumal keine strategischen oder verkehrspolitischen Argumente für das Festhalten am Status quo sprechen.

Nicht an der Neugründung Jugoslawiens beteiligt waren die serbischen Autonomen Regionen in Kroatien und Bosnien-Hercegovina, die aber einen Anschluß anstreben. Daß die serbische Führung im Prinzip das gleiche Ziel verfolgt, geht aus Allen Äußerungen vor, jedoch wird dies offenbar im Moment nicht für außenpolitisch opportun gehalten.

Auf der anderen Seite ist die staatliche Unabhängigkeit Sloweniens unangefochten und international akzeptiert.

Kroatien ist zwar mittlerweile von den meisten Ländern anerkannt worden, doch bleibt die Streitfrage seiner künftigen Grenzen offen. Die von den Serben beanspruchten Autonomen Regionen (Krajina, Banija, sowie kleine Teile von Slawonien) werden von ihnen militärisch kontrolliert und politisch regiert. Es ist nicht zu erkennen, wie Kroatien diese Fakten rückgängig machen könnte.

Bosnien-Hercegovina wird letzten Endes eine Aufteilung, ein Anschluß an Jugoslawien oder ein langer Bürgerkrieg - der schließlich wohl auch zu einer der beiden ersten Möglichkeiten führen würde - kaum erspart bleiben können. Da der Anschluß der serbischen Regionen an Jugoslawien und der kroatischen an ihr "Mutterland" keine unüberwindlichen Probleme aufwirft, bliebe bei einer Aufteilung als entscheidende Frage die Zukunft der Muslime.

Eng verbunden mit der Entwicklung in Bosnien-Hercegovina ist der UNO-Einsatz in Kroatien: bisher gehen alle Planungen davon aus, die Nachbarrepublik als logistische Basis und Einsatzzentrale nutzen zu können. Diese Voraussetzung ist aber zur Zeit höchst gefährdet.

Makedoniens Unabhängigkeit wird anscheinend von Serbien/Jugoslawien nicht in Frage gestellt. Die Armee hat ihre Stützpunkte übergeben und die Republik vollständig verlassen. Trotzdem halten die EG und die USA mit der Anerkennung noch zurück, da erst die griechischen Einwände auf dem Verhandlungsweg ausgeräumt werden sollen. Nicht beantwortet ist die Frage nach der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit eines so kleinen und armen Landes wie Makedonien, oder wie es auch ein Muslime-Staat in Bosnien-Hercegovina sein würde.

Knut Mellenthin

analyse & kritik, 6. Mai 1992