KNUT MELLENTHIN

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Obama lässt wieder morden

Die USA haben ihre Drohnenangriffe auf Ziele in Pakistan wieder aufgenommen. Zwei Raketen, die am Mittwochmorgen von einem unbemannten Flugkörper abgeschossen wurden, töteten mindestens vier Menschen. Vier weitere wurden in kritischem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert. Ort des Geschehens war das Dorf Chasma bei Miranshah, der Hauptstadt des Bezirks Nordwasiristan, der zu den sogenannten Stammesgebieten im Nordwesten Pakistans, in der Nähe der Grenze zu Afghanistan, gehört. Es war die erste Operation einer bewaffneten Drohne nach der Rede, die Präsident Barack Obama am 23. Mai in der National Defense University gehalten hatte. Seine Bemerkungen waren von manchen Politikern und Journalisten voreilig als Signal für eine Einschränkung solcher Angriffe interpretiert worden.

Zugleich war die Aktion vom Mittwoch der erste Drohnenangriff gegen Pakistan nach der Parlamentswahl vom 11. Mai. Der letzte vorausgegangene Angriff hatte am 17. April stattgefunden. Dabei waren in einem Dorf des Bezirks Südwasiristan mindestens fünf Menschen getötet worden. 

Obama hatte einen Tag vor seiner Rede eine Anweisung zum Einsatz bewaffneter Drohnen unterzeichnet, von der eine Zusammenfassung offiziell veröffentlicht wurde. Das Dokument selbst ist jedoch als „geheim“ klassifiziert und wurde nur den zuständigen Kongressausschüssen zugeleitet, deren Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

In der vom Weißen Haus bekannt gemachten Kurzfassung wird behauptet, dass jede Anwendung von Gewalt im Ausland nur dazu dienen dürfe, Angriffe gegen US-Bürger zu verhindern oder abzuwehren. Tödliche Gewalt dürfe grundsätzlich überhaupt nur gegen Personen eingesetzt werden, die „eine fortdauernde, unmittelbare Bedrohung“ für US-Bürger darstellen. Ferner gelten angeblich folgende Einschränkungen: Es dürfen bei dem Angriff mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Nicht-Kombattanten getötet oder verletzt werden. Es muss die Einschätzung vorliegen, dass die Regierung des Landes, wo der Angriff erfolgt, nicht bereit oder nicht in der Lage ist, gegen die „Bedrohung“ selbst vorzugehen. Es dürfen keine vernünftigerweise praktikablen Alternativen zur Beseitigung der „Bedrohung“ vorliegen. Indessen ist nichts von alledem durch die Öffentlichkeit überprüfbar, da die US-Regierung niemals Erläuterungen zu einzelnen Angriffen gibt.

In der veröffentlichten Fassung der Obama-Anweisung wird behauptet, die US-Regierung respektiere die nationale Souveränität anderer Staaten und das internationale Recht. Das lege der Fähigkeit der USA zu einseitigen Aktionen „bedeutende Einschränkungen“ auf. Worin sich das praktisch äußert, ist allerdings nicht ersichtlich. Das pakistanische Außenministerium hatte gerade erst am vorigen Freitag eine Erklärung abgegeben, in der es heißt: „Die Regierung Pakistans hat immer wieder betont, dass Drohnenschläge kontraproduktiv sind, dass sie zum Tod von Zivilpersonen führen, dass sie menschenrechtliche und humanitäre Auswirkungen haben, und dass sie die nationale Souveränität und territoriale Integrität sowie internationales Recht verletzen.“

Pakistan hat derzeit nur eine geschäftsführende Übergangsregierung. Nawaz Sharif, dessen PML-N die Wahl klar gewonnen hat, wird erst  in der nächsten Woche sein Amt als Premierminister antreten. Pakistan hat bisher gegen die Drohnenangriffe lediglich verbal protestiert, aber keine praktischen Schritte, wie etwa eine Klage bei der UNO, unternommen. Das wird sich voraussichtlich unter der neuen Regierung nicht wesentlich ändern.

Knut Mellenthin

Junge Welt, 30. Mai 2013