KNUT MELLENTHIN

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Alles Antisemiten – bis auf Broder

Der vielfach preisgekrönte Journalist und Buchautor Henryk Broder („Hurra, wir kapitulieren“) kämpft derzeit vor mehreren Gerichten für sein Recht, so zu schimpfen wie er möchte. Er selbst bevorzugt dafür allerdings die Bezeichnung „Meinungsfreiheit“.

Eine seiner Prozessgegnerinnen ist Evelyn Hecht-Galinski, die Tochter von Heinz Galinski, der von 1954 bis 1963 und von 1988 bis 1992 Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland war. Hecht-Galinski ist eine scharfe Kritikerin der israelischen Unterdrückungspraxis gegenüber den Palästinensern und wird deshalb von Broder regelmäßig angegriffen. Dass sie im Mai in einer WDR-Sendung zu Wort kam, veranlasste den passionierten Schimpfer zu einem Protestbrief, in dem er schrieb: „Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Gedankenlosigkeiten.“

Hecht-Galinski erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, durch die Broder die Verwendung des Wortes „antisemitisch“ in diesem Kontext untersagt wurde. Broder legte Widerspruch ein. Am 13. August war erster Verhandlungstermin in Köln. Das Landgericht gab zu erkennen, dass es dazu tendiert, Broders Äußerung als sogenannte Schmähkritik einzustufen, die unzulässig ist. Eine solche liegt vor, „wenn drastische Kritik in einen Angriff auf die Menschenwürde umschlägt“ und wenn „die Absicht zu verletzen, stärker hervortritt als die Absicht zur Äußerung der eigenen Meinung“, wie es in einem Kommentar zum Presserecht heißt. Die inhaltlich substanzlosen, stark personalisierten Pöbeleien Broders wird man in diesem Sinn wohl als „Schmähkritik“ auffassen müssen.

Soweit zumindest die Theorie. Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil aussehen wird, das voraussichtlich am 3. September verkündet werden soll. In einem ähnlich gelagerten Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt Broder im November 2007 erlaubt, den jüdischen Verleger Abraham Melzer und den Auschwitz-Überlebenden Hajo Meyer als „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ (ein anderes Wort für Antisemitismus) zu beschimpfen und ihnen vorzuwerfen, sie hätten mit ihren Äußerungen auf einer Veranstaltung „den Adolf gemacht“. Nur Broders Spruch, Melzer habe „eine Lücke entdeckt, die er fleißig mit braunem Dreck füllt“, wollte ihm das Gericht nicht durchgehen lassen. Auch in diesem Fall ging es um Kritik an Israel, die für Broder anscheinend sehr schwer zu ertragen ist.

Dass Broder nicht automatisch jeden Prozess gewinnt, wurde allerdings Ende Mai vorm Landgericht Dortmund deutlich. Die Transsexuelle Tanja Krienen hatte den bekennenden Maulkorb-Gegner wegen sexistischer Unflätigkeiten verklagt, die tiefe Einblicke in Broders Mentalität zulassen. Er hatte Krienen zunächst als „dumme, ekelhafte antisemitische Schlampe“ und dann als „antisemitischen Schlamperich“ beschimpft, „der/die nicht weiß, ob er/sie sich zum Pinkeln hinstellen oder hinhocken soll“. Die Richterin fand das nicht so lustig und verurteilte Broder. Ein Berufungsverfahren steht noch aus. Der Schimpfer, der sein Hobby zum Beruf gemacht hat, gibt sich auf seiner Webseite siegessicher.

Knut Mellenthin

Junge Welt, 24. August 2008